StartWirtschaftSpitzensteuersatz in Deutschland – ab wann ist er zu zahlen?

Spitzensteuersatz in Deutschland – ab wann ist er zu zahlen?

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KÖLN.

Derzeit zahlen mehr als vier Millionen Bürger*innen in Deutschland den sogenannten Spitzensteuersatz. Häufig ist Steuerpflichtigen jedoch unklar, was hierunter zu verstehen ist, wann dieser Höchststeuersatz greift und was Topverdiener*innen letztlich tatsächlich zahlen müssen. Nachfolgend sind daher die wichtigsten Informationen rund um den Spitzensteuersatz in Deutschland zusammengefasst. 

Was bedeutet Spitzensteuersatz?

Allgemein gilt in Deutschland: Wer weniger verdient, zahlt weniger Steuern. Wer jedoch mehr verdient, zahlt auch mehr Steuern. Damit hat jede*r Bürger*in laut des deutschen Einkommensteuersystems einen persönlichen Steuersatz. Grundlage bildet die jährliche Steuertabelle. In dieser werden die zu zahlenden Steuerabgaben für das entsprechende Jahreseinkommen festgehalten. Was sich zunächst simpel anhört, ist in der Realität jedoch komplexer als gedacht. Generell ist es wie folgt geregelt:

Bis zu einem vorgegebenen Grenzwert, dem Grundfreibetrag, fallen keine Steuern an. Nach Überschreiten dieses Grundfreibetrages von 10.347 Euro (ab Januar 2022) muss zusätzliches Einkommen besteuert werden. Es gilt der Eingangssteuersatz, bei welchem sich der Steuersatz mit wachsendem Einkommen erhöht (linear progressiver Steuerbelastungsverlauf). Dieser beginnt zur Zeit bei 14 Prozent. Jedoch gibt es hier einen Maximalwert. Dieser wird als Spitzensteuersatz bezeichnet und ist somit der höchste Grenzsteuersatz, um die jährliche Einkommensteuerbelastung zu berechnen.

Wann gilt der Spitzensteuersatz in Deutschland?

Seit 2009 liegen die Steuersätze zwischen 14 (Eingangssteuersatz) und 42 Prozent (Spitzensteuersatz). Der Höchststeuersatz in Deutschland greift ab bestimmten Grenzwerten, die sich aus dem zu versteuernden Einkommen der steuerpflichtigen Person ergeben und von Jahr zu Jahr variieren. Im Jahr 2022 liegt der Grenzwert bei 58.597 Euro, d.h., kommt ein*e ledige*r Steuerzahler*in über diesen Betrag, gilt der Spitzensteuersatz von 42 Prozent (Einzelveranlagung). Bei Ehepaaren wird dieser Betrag verdoppelt und wird ab einem Gehalt von 117.194 Euro fällig (Zusammenveranlagung).

Übrigens: Der Spitzensteuersatz liegt bereits seit 2007 bei 42 Prozent und ist der niedrigste Spitzensteuersatz Deutschlands überhaupt. Denn bis zum Ende der 1980er Jahre betrug der Höchstsatz noch 56 Prozent. Seither wurde er stetig abgesenkt.

Dennoch gibt es sogar noch einen höheren Steuersatz: Am 1. Januar 2007 wurde die sogenannte Reichensteuer eingeführt. Diese wird für Einkünfte, welche die Grenze des Spitzensteuersatzes überschreiten, fällig und liegt bei 45 Prozent. Grenzwerte für eine Einzelveranlagung sind hier im Jahr 2022 277.826 Euro für eine Einzelveranlagung bzw. 555.652 Euro für eine Zusammenveranlagung.

Wie liegt der Spitzensteuersatz Deutschlands im Vergleich?

Im EU-weiten Vergleich liegt Deutschland mit einem maximalen Steuersatz von 45 Prozent zwar über dem Durchschnitt von 37,77 Prozent, in einigen anderen Ländern kommen jedoch  noch höhere Einkommensteuern zu tragen. Besonders in Skandinavien fällt der Betrag für das zu versteuernde Einkommen deutlich höher aus. So ist im globalen Ranking der Länder mit den höchsten Spitzensteuersätzen mit Japan ausschließlich ein außereuropäisches Land zu finden:

  • Finnland: 56,95 Prozent
  • Dänemark: 56,5 Prozent
  • Japan: 55,97 Prozent
  • Österreich: 55 Prozent
  • Schweden: 52,85 Prozent

Damit hat der Spitzensteuersatz Deutschlands generell ein hohes Niveau, führt im Vergleich aber trotzdem zu keinem Spitzenplatz. 

Wie berechnet man den Spitzensteuersatz?

Wichtig ist, dass der geltende Steuersatz von 42 Prozent bei der Berechnung des Spitzensteuersatzes keinesfalls auf das gesamte Einkommen angewandt wird. Das heißt, dass eben nicht genau 42 Prozent des Bruttoeinkommens einbehalten werden. Dies hat zwei Gründe: 

Zum einen greift auch bei Spitzenverdienern der Grundfreibetrag. Die 42 Prozent werden erst bei dem Teil des Einkommens angewandt, der die Grenze von 58.597 Euro (Ledige) bzw. 117.194 Euro (Zusammenveranlagte) überschreitet. Alles, was unter dieser Grenze liegt, wird mit geringeren Steuersätzen versehen.

Zum anderen werden vom Bruttoeinkommen unterschiedliche Beträge abgezogen, beispielsweise Werbungskosten, Freibeträge, Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen. Für den übrigen Betrag wird dann ein persönlicher Steuersatz, auch Durchschnittssteuersatz genannt, berechnet. Dadurch ist das jährliche Bruttoeinkommen und das zu versteuernde Einkommen nicht identisch; das zu versteuernde Einkommen ist sogar niedriger als das Bruttoeinkommen.

Fazit

Der Spitzensteuersatz in Deutschland unterliegt zwar gewissen Regeln und Grundlagen, ist jedoch stets persönlich für jede*n Steuerpflichtige*n zu berechnen und damit ein komplexes Thema. Oftmals herrscht bei vielen Steuerpflichtigen Unsicherheit, mit welcher Steuerlast sie rechnen müssen. Daher empfiehlt es sich, eine*n kompetente*n Steuerberater*in heranzuziehen, welche*r durch die Fachkompetenz bei der Berechnung hilft und umfassend bezüglich der Steuersätze berät, damit so wenig Steuern wie möglich zu zahlen sind.

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