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Zulassung von ukrainischen Fahrzeugen: Niedersachsen verlängert Ausnahmeregelung

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HANNOVER.

Geflüchtete aus der Ukraine haben es in Deutschland schwer genug. Da ist es ein kleiner Trost, dass sie ihre Fahrzeuge zunächst nicht zulassen mussten. Diese Ausnahmeregelung galt jedoch nur für ein Jahr, und in einigen Fällen ist die Jahresfrist bereits abgelaufen. Eine Vielzahl von Geflüchteten droht nun die Zulassung ihres Fahrzeugs in den nächsten Wochen. Ukrainerische Fahrzeuge verfügen in der Regel nicht über eine gültige Betriebserlaubnis nach den Vorschriften der StVZO oder eine EG-Typgenehmigung, sodass eine Begutachtung für eine Einzelgenehmigung in Verbindung mit einer Hauptuntersuchung sowie der Erteilung notwendiger Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO durch die zuständigen Zulassungsbehörden erforderlich sind.

Doch es gibt eine gute Nachricht: Die Ausnahmeregelung wurde verlängert. Das niedersächsische Verkehrsministerium hat die Zulassungsbehörden ermächtigt, Ausnahmen der Zulassung zu genehmigen und weiterhin von einem „vorübergehenden Verkehr in Deutschland“ auszugehen, sofern eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Die Ausnahme ist für die Dauer des Versicherungsschutzes, längstens bis zum 1. April 2024, zu befristen.

Verkehrsminister Olaf Lies betont: „Der Krieg in der Ukraine dauert unvermindert an, und der Schutz von Menschenleben steht an erster Stelle. Deshalb ist es unsere Pflicht, den Ukrainerinnen und Ukrainern – mit scheinbar kleineren Maßnahmen wie diesen – bürokratische Steine aus dem Weg zu räumen. Wir haben die Ausnahmeregelung verlängert, um der Situation von Kriegsgeflüchteten angemessen Rechnung zu tragen.“

Die Verlängerung der Ausnahmeregelung ist eine wichtige Maßnahme, um den bürokratischen Aufwand für ukrainische Geflüchtete zu reduzieren und ihre Mobilität zu erleichtern. Die Regelung stellt sicher, dass sie weiterhin ohne zusätzliche Hindernisse und unnötigen Stress in Deutschland mobil sein können.


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