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Fahrradsport im Deister – Eilantrag der Mountainbiker hat vor Gericht keinen Erfolg

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HANNOVER. Im neuen Jahr 2026 ist es erst einmal Schluss mit dem Mountainbike-Sport im Deister. Die bisher ausgesprochene Erlaubnis zur Ausübung des Freizeitsports im Naturschutzgebiet des Deisters läuft Silvester ab. Der Verein Deisterfreund.de e. V. wollte mit einem Eilantrag erreichen, dass die Nutzung der drei bisherigen Downhill-Strecken im neuen Jahr geduldet wird, bis über einen neuen Antrag auf weitere Befreiung bestandskräftig entschieden ist.

Doch die Richter der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts winkten ab. Sie stützten dabei ihre Überlegungen auf formale Gründe. Die begehrte Entscheidung würde zu einer unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache führen. Der antragstellende Verein habe nicht glaubhaft gemacht, dass ihm bei einem Abwarten bis zu einer Entscheidung in der Hautsache unzumutbare und nicht wieder rückgängig zu machende Nachteile drohen würden.

Der Verein Deisterfreund.de e. V. wurde 2012 zur Ausübung des Mountainbikesports gegründet. Ab dem Jahr 2013 wurden dem Verein jeweils befristete Befreiungen für die Nutzung dreier Mountainbikestrecken im Landschaftsschutzgebiet im Deister erteilt in der Hoffnung, dadurch das rechtswidrige Anlegen weiterer Trails im Landschaftsschutzgebiet verhindern oder zumindest eindämmen zu können.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann noch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen (Az. 9 B 11131/25).

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