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StartRegion HannoverAllgemeinverfügung zur Bewässerungs-Einschränkung tritt in Kraft

Allgemeinverfügung zur Bewässerungs-Einschränkung tritt in Kraft

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Ab dem 6. Juli dürfen Flächen ab 24 Grad zeitlich eingeschränkt bewässert werden

REGION HANNOVER.

Die von der Region Hannover angekündigte Allgemeinverfügung zur zeitlichen Einschränkung der Bewässerung von Flächen zur Tageszeit der höchsten Verdunstung tritt am Donnerstag, 6. Juni 2023, in Kraft. Sie regelt, dass ab einer Temperatur von mehr als 24 Grad Celsius in der Zeit von 11 bis 18 Uhr land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, öffentliche und private Grünflächen wie Parks und Gärten sowie Sportanlagen wie Fußball-, Hockey-, Tennis-, Reit- oder Golfplätze nicht bewässert werden dürfen. Hintergrund ist die anhaltende außergewöhnliche Trockenheit und die historisch niedrigen Grundwasserstände in der Region Hannover.

>24°C = keine Bewässerung von 11-18 Uhr


Umweltdezernent Jens Palandt begründet die Entscheidung: „Seit Bekanntwerden der Pläne haben wir einen intensiven Austausch zum Beispiel mit dem Landvolk und verschiedenen Sportvereinen und -verbänden geführt. Dabei wurde uns deutlich gemacht, dass die Einschränkungen grundsätzlich akzeptiert werden, aber natürlich auch Veränderungen mit sich bringen. Diese sind aber notwendig und derzeit noch das mildeste Mittel“. Die Einschränkung der Beregnung, stellt Palandt klar, richte sich ausschließlich gegen die Verschwendung von Wasser. „Wir verbieten niemandem, Pflanzen oder Grünflächen zu bewässern. Aber es ist erwiesen, dass an heißen Tagen mit mehr als 24 Grad in den Mittags- und Nachmittagsstunden mehr als 80 Prozent des Wassers verdunstet und den bewässerten Flächen nicht mehr nützt – das ist Verschwendung, die wir uns nicht leisten können.


Regionspräsident Steffen Krach: „Einschränkungen machen niemandem Spaß, das wissen wir. Aber alle Expert*innen sind sich einig, dass großflächige Bewässerungen zur Mittagszeit nicht effizient sind und die Bewässerung besser zu Randzeiten stattfinden sollte. Für uns ist es wichtig, mit den Landwirten und Sportvereinen, die von den Einschränkungen besonders betroffen sind, im Gespräch zu bleiben. Wir müssen alles dafür tun, um die Grundwasserspiegel wieder aufzufüllen.“


Maßgeblich für das Inkrafttreten der Beregnungsbeschränkung sind die Daten der Flughafen-Wetterstation Langenhagen, die unter folgendem Link abgerufen werden können:https://www.dwd.de/DE/wetter/wetterundklima_vorort/niedersachsen_bremen/hannover/_node.html


Die Allgemeinverfügung wird vorerst bis zum 30. September 2023 gelten, Der komplette Text der Verfügung ist ab sofort unter https://bekanntmachungen.region-hannover.de/allgemeinverfuegungen einsehbar.


Die historischen sowie die aktuellen Daten zur Dürre-Situation in der Region Hannover können beim Helmholtz Institut für Umweltforschung unter folgendem Link abgerufen werden:https://www.ufz.de/index.php?de=37937


Alle Informationen sowie ein umfangreiches FAQ zum Thema Bewässerungs-Einschränkung gibt es aufwww.hannover.de/wassernutzung.


Eine Auswertung der Messdaten des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) zeigt einen historisch niedrigen Grundwasserstand in der Region Hannover. Demnach setzt sich die defizitäre Wasserbilanz nach den Trockenjahren 2018, 2019, 2020 auch im Jahr 2022 fort. Die Region Hannover als zuständige Untere Wasserbehörde wird daher – wie bereits in einigen anderen niedersächsischen Landkreisen wie Nienburg, Vechta, Peine oder Grafschaft Bentheim geschehen – eine entsprechende Verordnung zum Schutz der Ressource Wasser erlassen.


Auch vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels haben sich die unteren Wasserbehörden in Niedersachsen mit dem Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz darauf verständigt, dass landesweit möglichst einheitliche Regelungen gelten sollen.

Die Allgemeinverfügung der Region Hannover gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können im Einzelfall mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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