Ende der Corona-Schutzmassnahmen
Mit dem 7. April ist die Coronavirus-Einreise-Verordnung ausgelaufen
BERLIN.
Mit abflauendem Infektionsgeschehen gibt es nun schon seit längerem keine Pflichten mehr, die Reisende aufgrund des Coronavirus beachten müssen. Da die Coronavirus-Einreise-Verordnung am 7. April ausgelaufen ist, endet damit auch die Rechtsgrundlage für mögliche Test-, Nachweis- oder Isolierungspflichten.
Ziel der Verordnung war es, den Eintrag von neuen und möglicherweise gefährlichen Virusvarianten des Coronavirus zu verhindern oder zu verlangsamen. Je nach Infektionslage, je nach Region wurden im Verlauf der Pandemie die Einreiseregelungen immer wieder angepasst.
Reisehinweise wegen Corona sind nun nicht mehr notwendig. Aber neben Corona können auf Reisen auch andere Gefahren lauern. Daher kann ein Blick auf aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise wichtig sein, die Sie für alle Länder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes finden. Aktuelle Informationen zum jeweiligen Reiseland finden Sie außerdem in der Reise-App „Sicher Reisen“.
Corona-Schutzmaßnahmen sind ausgelaufen
Am 7. April ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. Das heißt: Die letzten noch verbliebenen Maßnahmen sind weggefallen – wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes.
Vom 1. Oktober 2022 und bis zum 7. April galt ein bestimmter Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Geregelt waren diese im Infektionsschutzgesetz § 28b. Wegen der sich abschwächenden Infektionslage waren einige bundesweite Schutzmaßnahmen bereits vorzeitig ausgesetzt worden:
- Zum 2. Februar fiel die Maskenpflicht im Personenfernverkehr weg.
- Seit 1. März waren Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von der Test- und Maskenpflicht befreit. Lediglich für Besucherinnen und Besucher unter anderem in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen galt weiterhin die Maskenpflicht.
Wissenschaftliche Analyse
Ursprünglich sollten alle Corona-Schutzmaßnahmen noch bis zum 7. April gelten. Den Schritt, zahlreiche Regeln vorzeitig zurückzunehmen, hatte die Bundesregierung sorgfältig abgewogen. Dazu hatte sie die Pandemieentwicklung im Herbst und Winter wissenschaftlich analysiert. Eine Erkenntnis: Die bundesweiten Schutzmaßnahmen, die im Oktober eingeführt wurden, haben dazu beigetragen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Maßnahmen der Länder
Bis 7. April hatten die Länder zudem die Möglichkeit, über die bundesweiten Maßnahmen hinaus weitere Regelungen anzuordnen – wie etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Ziel war, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Diese Regelung war auch im Infektionsschutzgesetz § 28b festgeschrieben. Mit Auslaufen des rechtlichen Rahmens für die Maßnahmen ist sie wie die bundesweite Regelung zum 7. April weggefallen.