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Bahnanlagen und Züge – Eine oft unterschätzte Gefahr

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Die Bundespolizei informiert über die Gefahren im Gleisbereich

NIEDERSACHSEN.

Personen im Gleis sind für Bahnreisende eine lästige Unterbrechung. Doch wenn die Bundespolizei die Meldung erhält, wird der betroffene Streckenabschnitt in beide Richtungen sofort gesperrt und Suchmaßnahmen eingeleitet, um die in Lebensgefahr schwebenden Personen zu finden. Die Suche kann eine Weile dauern und Reisende müssen Geduld haben. Jeder, der sich im Gleis aufhält, setzt sich jedoch einem großen Risiko aus.

Am Dienstagabend wurde in Osnabrück eine 76-jährige Frau leicht verletzt, als sie unerlaubt Gleise überquerte und von einem Intercity erfasst wurde. Glücklicherweise konnte der Lokführer eine Katastrophe durch eine schnelle Bremsung verhindern. Im Januar kamen jedoch zwei 18-jährige Zwillingsschwestern in Hamburg-Allermöhe ums Leben, als sie sich im Gleis aufhielten und von einem Regionalzug erfasst wurden.

„Leider betreten Menschen immer wieder unbefugt Gleisanlagen“, sagte der Pressesprecher der Bundespolizeidirektion Hannover, Thomas Gerbert. Es sind Personen, die einfach nur eine Abkürzung nehmen wollen oder junge Frauen, die Selfies von sich auf den Gleisen machen. Dabei setzen sie sich in tödliche Gefahr, da moderne Züge sehr leise und mit mindestens 120 km/h unterwegs sind. Elektrisch betriebene Züge sind für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn sie fast auf gleicher Höhe sind.

Die Gefahren, die beim unbefugten Betreten von Gleisanlagen bestehen, werden oft unterschätzt. Züge können auch außerhalb des ausgehängten Fahrplans fahren und Gleise können in beide Richtungen befahren werden, einschließlich im Linksverkehr. Züge haben auch einen langen Bremsweg, der mehr als einen Kilometer betragen kann.

Deshalb sollten Gleise nur an Bahnübergängen oder ausgewiesenen Stellen überquert werden. Gleise eignen sich nicht als Fotostudio, weder für Privatpersonen noch für Personen, die zu Werbezwecken fotografieren. Es entsteht der Eindruck, dass man sich sorglos auf Bahngleisen bewegen kann, was leichtsinnig ist und zu tragischen Unfällen führen kann.

Unbefugtes Betreten von Gleisanlagen ist nach der Eisenbahn- Bau und Betriebsordnung (EBO) eine Ordnungswidrigkeit und kann zu einer Verwarnung oder Geldstrafe in Höhe von 25 Euro führen. Unter Umständen kann es auch als Straftat angesehen werden, wenn ein Zug aufgrund einer Person im Gleis eine Schnellbremsung einleiten muss.

Die Bundespolizei informiert auf Informationsveranstaltungen in Schulen über die Gefahren im Gleisbereich. „Es sind jedoch nicht nur Schülerinnen und Schüler, die Gleise unbefugt betreten. Viele Erwachsene dienen Kindern als schlechtes Vorbild“, sagt Thomas Gerbert aus Erfahrung.

Fazit: Das unbefugte Betreten von Gleisanlagen stellt eine erhebliche Gefahr für Gesundheit und Leben der Person dar.

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