Gesetzentwurf der Niedersächsischen Landesregierung geht in die Verbandsbeteiligung
HANNOVER.
Die Niedersächsische Landesregierung setzt sich für einen schnellen und konsequenten Ausbau der Windenergie an Land ein, um eine erfolgreiche Energiewende und das Erreichen der Klimaziele zu gewährleisten. Gemäß dem Windflächenbedarfsgesetz des Bundes ist Niedersachsen verpflichtet, 2,2 Prozent seiner Landesfläche für die Planung von Windenergie auszuweisen. Am heutigen Dienstag (23.Mai 2023) hat die Landesregierung den Entwurf des Niedersächsischen Windenergiebeschleunigungsgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Um das Ziel zu erreichen, die installierte Windenergie-Leistung in Niedersachsen von derzeit 12 GW bis zum Jahr 2035 auf 30 GW zu steigern, sind jährlich 1,5 GW oder etwa eine Anlage pro Tag erforderlich. Um diesen Ausbau planvoll und gerecht zu gestalten und um sicherzustellen, dass keine Kommune überfordert wird, sollen die Regionalplanungsträger bis Ende 2026 entsprechende Flächen ausweisen.
Die vorgeschlagenen Flächen für die Windenergie an Land wurden auf der Grundlage einer Potenzialstudie ermittelt und zu Beginn des Jahres präsentiert. In den letzten Monaten wurden die Flächen aufgrund von Hinweisen aus den Landkreisen und militärischen Belangen neu berechnet. Insbesondere neue Daten der Bundeswehr zu Hubschraubertiefflugstrecken, militärischen Anflugverfahren und Truppenübungsplätzen führten zu Anpassungen.
Insgesamt hat sich die Potenzialfläche im Vergleich zum Februar von 7,2 Prozent auf 6,2 Prozent der Landesfläche weiter verringert. Von diesen 6,2 Prozent, die grundsätzlich für die Windenergie geeignet sind, sollen die Landkreise in eigener Verantwortung ausreichend Flächen als Vorranggebiete für Windenergie sichern, um die Vorgabe des Bundes von 2,2 Prozent in Niedersachsen bis 2026 zu erfüllen.
Gleichzeitig soll auch das Niedersächsische Raumordnungsgesetz geändert und modernisiert werden, um den Planungsträgern die Möglichkeit zu geben, Teilflächenziele festzulegen.
“Wir wollen den Planungsträgern klare und verbindliche Leitlinien vorgeben”, erklärt Niedersachsens Umwelt-, Energie- und Klimaschutzminister Christian Meyer. “Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Genehmigungsverfahren zu erleichtern und den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Diese Landesregierung hat ehrgeizige Klimaziele: Niedersachsen soll das führende Bundesland im Bereich Windenergie bleiben.”
Die vorgeschlagene Verteilung der Flächen basiert auf Gesprächen mit den Landkreisen. Es werden Mindestziele für Windflächen vorgeschlagen, die keine Höhenbegrenzungen haben. Gemäß den Vereinbarungen mit dem Niedersächsischen Landkreistag (NLT) soll die Ausweisung der Windenergieflächen auf maximal vier Prozent der Planungsraumfläche begrenzt werden. Zudem soll das Ausmaß, in dem die ermittelten Flächenpotenziale genutzt werden sollen, für Städte auf höchstens 50 Prozent begrenzt werden. Diese Begrenzung würde für die Landkreise Lüneburg, Uelzen und Rotenburg (Wümme) gelten, die dann exakt vier Prozent ihrer Kreisfläche für die Windenergie ausweisen müssten.
Minister Meyer betont: “Kein Landkreis und keine Stadt, die selbst Regionalplanungsträger ist, soll überfordert werden. Ich bin sehr dankbar für die Solidarität der Landkreise untereinander im Sinne einer fairen Verteilung der Flächen. Die gekappten Mengen haben wir solidarisch vor allem auf die Planungsträger verteilt, die bislang nur geringe Flächenanteile übernehmen mussten.”
Gemäß dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf sollen die Anlagenbetreiber verpflichtet werden, eine Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde an die jeweilige Kommune zu zahlen. Zudem soll eine zusätzliche Beteiligungsmöglichkeit für Kommunen und die Bevölkerung geschaffen werden. “Wir wollen eine stärkere Beteiligung der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger vor Ort am Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglichen”, erklärt Umweltminister Meyer. “Die Menschen im ländlichen Raum sollen auch finanziell von der Entwicklung der erneuerbaren Energien profitieren.”
Der vorgeschlagene Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Kommunen grundsätzlich eine laufende Zahlung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Windkraftanlagen und Solarfreiflächenanlagen mit einer Leistung von mehr als 1 MW erhalten. Die Einnahmen sollen in soziale, ökologische oder kulturelle Projekte der jeweiligen Gemeinde fließen, wobei die Verwendung jährlich öffentlich bekannt gemacht werden soll.
Des Weiteren sollen die Kommunen bzw. die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, sich direkt an großen Windkraft- oder Solarprojekten zu beteiligen. Dies kann über eine Bürgerenergiegenossenschaft, kommunale Beteiligungen oder Energiesparbriefe für die Bürgerinnen und Bürger in der Nähe der Anlage erfolgen. Meyer betont: “Die ländlichen Räume Niedersachsens leisten einen großen Beitrag zur klimaneutralen Energieversorgung mit erneuerbaren Energien.Daher ist es nur fair, wenn die Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger auch finanziell direkt davon profitieren können.”