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Leinenpflicht ab 1.April zum Schutz der Wildtiere und Vögel

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Brut- und Setzzeit vom 1.April bis zum 15.Juli

HANNOVER.

Ab dem 1. April gilt eine neue Regelung: Hunde müssen in der Natur an der Leine geführt werden. Der Grund dafür ist die voraussichtliche Brut- Setz- und Aufzuchtzeit, die offiziell vom 1. April bis zum 15. Juli dauert. In dieser Zeit wird die freie Landschaft zu einer Kinderstube, da viele Tierarten bereits Nachwuchs haben oder trächtig sind. Es ist wichtig, die Tiere in dieser Zeit nicht zu stören, da dies ihre Aufzucht beeinträchtigen kann. Auch am Boden brütende Vogelarten wie Ente, Rebhuhn, Kiebitz und Feldlerche beginnen nun ihre Brut- und Aufzuchtzeit und dürfen nicht gestört werden.

Durch das Aufscheuchen oder Streunen von Hunden werden die Tiere bei der Aufzucht ihrer Jungen gestört. Dies kann dazu führen, dass Elterntiere ihre Jungtiere verlassen und diese Schaden nehmen oder sogar sterben. Um solche Störungen in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit zu minimieren, gilt die Leinenpflicht gemäß § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) für nur wenige Wochen im Frühjahr. Bitte halten Sie Ihren Hund in dieser Zeit an der Leine, um die Tiere und ihre Kinderstuben zu schützen.


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