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Paket für die digitale Verwaltung beschlossen

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Bundesregierung setzt Meilenstein für den digitalen Staat

BERLIN.

Die Bundesregierung hat im Kabinett das Paket für die digitale Verwaltung beschlossen, um Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen umfassenden Zugang zu digitalen Verwaltungsdienstleistungen zu ermöglichen. Dieser Schritt markiert einen Meilenstein auf dem Weg zum digitalen Staat.

Das Paket besteht aus einem Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung bildet und vollständig digitale und nutzerfreundliche Verfahren ermöglicht. Darüber hinaus umfasst das Paket Eckpunkte für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung, einschließlich der engen Verknüpfung des OZG mit Großprojekten wie der digitalen Identität.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser begrüßt die Fokussierung von Bund, Ländern und Kommunen auf 15 besonders wichtige Leistungen. Bis spätestens 2024 sollen beispielsweise Ummeldungen, Eheschließungen, Baugenehmigungen und Elterngeld deutschlandweit digital beantragt werden können. „Das ist ein großer Gewinn für die Bürgerinnen und Bürger – und ein Meilenstein auf dem Weg zum digitalen Staat“, betont die Ministerin.

Von dem Gesetzentwurf profitieren sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen und die Verwaltung selbst. Konkrete gesetzliche Regelungen umfassen unter anderem:

Für die Bürgerinnen und Bürger:

  • Einführung einer zentralen Bürgeridentifikation (BundID) für sichere Identifizierung und Antragstellung
  • Nutzung eines digitalen Postfachs für die Kommunikation mit Behörden und Zustellung von Bescheiden
  • Ersetzung der handschriftlichen Unterschrift durch die rechtssichere, einheitliche digitale Antragstellung über die Onlineausweisfunktion des Personalausweises
  • Klarstellung der Datenschutzverantwortlichkeit bei der Entwicklung von bundesweiten Leistungen, um Doppelprüfungen aufgrund unklarer Zuständigkeiten zu vermeiden
  • Verankerung von Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit bei elektronischen Verwaltungsleistungen
  • Verbesserung der Beratung zur Nutzung digitaler Angebote durch die Behördennummer 115

Für Unternehmen:

  • Möglichkeit zur Antragstellung über ein zentrales Konto für Unternehmen
  • Umstellung auf „digital only“ für unternehmensbezogene Verwaltungsdienstleistungen nach fünf Jahren, sofern diese der Ausführung von Bundesgesetzen im Wirtschaftsrecht dienen, was jährlich eine Entlastung von rund 60 Millionen Euro für die Wirtschaft bedeutet

Für die Verwaltung:

  • Bekämpfung des Fachkräftemangels und Entlastung der Mitarbeitenden durch die Digitalisierung

Neben den konkreten gesetzlichen Fortschritten hat die Bundesregierung auch Maßnahmen ergriffen, die keine gesetzliche Regelung erfordern, aber dennoch von großer Bedeutung sind. Dazu gehört beispielsweise die Verbesserung der Auffindbarkeit staatlicher Leistungen online und deren eindeutige Kennzeichnung.

Mit dem beschlossenen Paket für die digitale Verwaltung setzt die Bundesregierung einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur digitalen Transformation des Staates und ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen einen einfacheren Zugang zu Verwaltungsdienstleistungen.

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