Beschäftigte erhalten Inflationsausgleichszahlung und Einkommenserhöhung
BERLIN.
In der Tarifrunde für die rund 2,5 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben die Tarifparteien in der Nacht vom 22. auf den 23. April 2023 in Potsdam eine Einigung erzielt.
Das Tarifergebnis sieht eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung von 3.000 Euro für die Beschäftigten vor. Ab Juni 2023 werden 1.240 Euro netto ausgezahlt, gefolgt von monatlichen Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto von Juli 2023 bis Februar 2024. Ab dem 1. März 2024 steigen die Einkommen der Beschäftigten um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent.
Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 eine Inflationsausgleichszahlung von 620 Euro sowie monatlich 110 Euro netto von Juli 2023 bis Februar 2024. Ab März 2024 werden die Ausbildungsentgelte um 150 Euro erhöht. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten bis zum 31. Dezember 2024.
Der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Frank Werneke, erklärt, dass die Entscheidung, den Kompromiss einzugehen, an der Schmerzgrenze lag.
Positiv sei jedoch, dass die tabellenwirksame Erhöhung ab März 2024 eine Steigerung von bis zu 16,9 Prozent bedeuten würde, was für die meisten Beschäftigten eine Erhöhung von über 11 Prozent bedeute. Ver.di fordert nun die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten.
Es gibt jedoch auch Kritikpunkte am Tarifergebnis, darunter die lange Laufzeit und die späte tabellenwirksame Erhöhung. Der geforderte Mindestbetrag sei mit den Arbeitgebern nicht machbar gewesen.
Allerdings konnten in den Verhandlungen einige Verbesserungen gegenüber der Schlichtungsempfehlung erzielt werden, wie die Abwehr von Sonderopfern für Beschäftigte im Gesundheitsbereich und bei Sparkassen sowie die Verlängerung der Regelung zur Übernahme der Auszubildenden.
Eine Mitgliederbefragung zum Tarifergebnis wird von ver.di gestartet. Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst entscheidet am 15. Mai 2023 endgültig.
Berechnungsbeispiele:
Eine Erzieherin (in Entgeltgruppe S8a/Stufe 6) mit derzeit 3.979,52 Euro brutto Monatseinkommen erhält beispielsweise ab 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 1.240 Euro netto Inflationsausgleichsgeld; vom Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 220 Euro netto mehr. Ab 1. März 2024 erhält sie 4.409,39 Euro als monatliches Bruttogehalt; das heißt 429,87 Euro (10,8 Prozent) mehr.
Ein Müllwerker (in Entgeltgruppe EG3/Stufe3) mit derzeit2.660,65 Euro monatlichem Bruttogehalt erhält ab 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 1.240 Euro netto Inflationsausgleichsgeld; vom Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 220 Euro netto mehr. Ab 1.März 2024 erhält er 3.017,99 Euro als monatliches Bruttogehalt; das heißt 357,34 Euro (13,4 Prozent) mehr.
Eine Pflegefachkraft (in Entgeltgruppe P8/Stufe 4) mit derzeit 3.448,44 Euro monatlichem Bruttogehalt erhält ab 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 1.240 Euro netto Inflationsausgleichsgeld; vom Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 220 Euro netto mehr. Ab 1. März 2024 erhält sie 3.849,10 Euro monatliches Bruttogehalt; das sind 400,66 Euro mehr (11,6 Prozent).