18.2 C
Hannover
Samstag, Mai 2, 2026

Aktuelle lokale Nachrichten und regionale News aus Kultur, Sport, Wirtschaft, Politik und Unterhaltung.

Start Blog Seite 123

Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. Mai 2023

Bundeskanzleramt Berlin © Ulrich Stamm
Bundeskanzleramt Berlin © Ulrich Stamm

Gemeinsame Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern: Unterstützung der Kommunen, gesteuerter Zugang, beschleunigte Verfahren, verbesserte Rückführung

BERLIN.

Am 10.Mai 2023 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bei der Besprechung mit dem Bundeskanzler Olaf Scholz folgenden Beschluss für eine gemeinsame Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern, der Unterstützung der Kommunen, den gesteuerten Zugang, beschleunigte Verfahren und eine verbesserte Rückführung gefasst:

Die Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 stellen Bund, Länder und Kommunen weiterhin vor große Herausforderungen. Dies betrifft u.a. neben Fragen der Energiepolitik auch Fragen des Umgangs mit Geflüchteten und Vertriebenen. Diese Situation ist in der Folge durch das sonstige Fluchtgeschehen noch verschärft worden.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben im April und November 2022 Verabredungen getroffen, um auf die Situation zu reagieren. Sie haben dabei insbesondere Beschlüsse zur vollständigen Registrierung und gerechten Verteilung der Geflüchteten, zur raschen Integration in Schule und Arbeit sowie zur finanziellen Unterstützung des Bundes für Länder und Kommunen im Bereich Fluchtmigration gefasst. Sie haben hinsichtlich der finanziellen Unterstützung der Länder und Kommunen durch den Bund außerdem vereinbart, Ostern 2023 über die weiteren Entwicklungen zu sprechen.

Die Verabredungen betrafen ebenso wenig wie die folgenden Beschlüsse Fragen der regelbasierten und geordneten Migration.

Im letzten Jahr ist auch die Zahl der Geflüchteten aus anderen Staaten in Deutschland deutlich angestiegen. Auch in den ersten Monaten dieses Jahres sind die Zugangszahlen aus Drittstaaten hoch. Die Zugangszahlen von Schutzsuchenden aus anderen

Staaten als der Ukraine sind 2022 gegenüber 2019 (dem letzten Jahr vor der CoronaPandemie) um ca. 50 Prozent gestiegen. Die aktuell Zuflucht suchenden Menschen kommen dabei nicht nur aus der Ukraine, sondern zunehmend aus anderen Drittstaaten. Die Asylerstanträge haben in den ersten vier Monaten des Jahres 2023 um 78,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zugenommen.

Bund, Länder und Kommunen stehen bei der Aufnahme und Versorgung der Geflüchteten weiterhin zu ihrer humanitären Verantwortung. Die Kommunen leisten derzeit Herausragendes. Sie schultern die maßgeblichen Aufgaben vor Ort und verdienen dafür höchste Anerkennung. Dazu gehört insbesondere die Verantwortung von der Aufnahme und Unterbringung bis zur Integration.

Vor allem die Kommunen stoßen jedoch sowohl mit Blick auf die vorhandenen Unterbringungskapazitäten als auch in finanzieller Hinsicht an ihre Grenzen. Die Hilferufe und Überlastungsanzeigen der Kommunen, Ehrenamtlichen und sonstigen Akteure vor Ort, die in den letzten Jahren unter schwierigen Rahmenbedingungen Großartiges geleistet haben, werden ernst genommen. Das gilt auch für die Ehrenamtlichen, die ebenfalls an ihre Grenzen stoßen.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich darüber einig, dass es zusätzlicher Maßnahmen bedarf, um die mit der Aufnahme und Begleitung Schutzsuchender einhergehenden Aufgaben auch künftig gut bewältigen zu können. Entscheidende Maßnahmen sind auf europäischer Ebene anzugehen.

Dafür setzt sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein. Andere Maßnahmen können vom Bund, den Ländern und Kommunen unmittelbar umgesetzt werden.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass zur Bewältigung der oben genannten Herausforderungen vorrangig folgende Bereiche anzugehen sind:

  • unter Wahrung der humanitären und rechtlichen Verpflichtungen Deutschlands den Zugang der Geflüchteten stärker zu steuern,
  • die Zahl und den Status der nach Deutschland gekommenen Menschen so früh wie möglich zu erfassen,
  • Verfahren zu beschleunigen und hierzu auch administrative Prozesse im Inland konsequent zu digitalisieren,
  • eine angemessene Unterbringung, Betreuung und Integration der Geflüchteten zu gewährleisten,
  • Personen, die nicht bin Deutschland bleiben können, konsequent zurückzuführen.
  • Insbesondere müssen Straftäterinnen und Straftäter zügig zurückgeführt werden.

Bund, Länder und Kommunen haben in zwei Spitzengesprächen im Bundesministerium des Innern und für Heimat hierzu erste Maßnahmen identifiziert.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder treffen folgende Vereinbarung:

1. Gemeinsame finanzielle Lastentragung

Bund, Länder und Kommunen haben in den vergangenen Jahren viele Finanzmittel aufgewendet, um im Zusammenhang mit der Fluchtmigration eine menschenwürdige Aufnahme der Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Die Kommunen tragen die Grundlast der administrativen Behandlung des Themas von der Unterbringung bis zur Integration. Vor dem Hintergrund eines ohnehin angespannten Wohnungsmarktes stellt die angemessene Unterbringung der Geflüchteten die Kommunen vor große Herausforderungen. Sie haben gleichzeitig die Integration in die örtliche Gemeinschaft zu organisieren. Dazu gehört insbesondere die sprachliche und sonstige Eingliederung.

Die Länder haben finanzielle Aufwendungen in großer Höhe, insbesondere bei Kita und Schule sowie in den Bereichen Unterbringung, Lebensunterhalt und Integrationsleistungen. Sie halten Erstaufnahmeeinrichtungen vor und bauen diese aus.

Der Bund wendet Finanzmittel in großer Höhe auf, mit denen Länder und Kommunen unmittelbar und mittelbar entlastet werden. Der Bund wird diese finanzielle Unterstützung auch in den kommenden Jahren fortführen, insbesondere durch die Flüchtlingspauschale, die Zahlung von Bürgergeld an hilfsbedürftige Geflüchtete aus der Ukraine und an anerkannte Asylsuchende sowie durch die mietzinsfreie Überlassung von Gebäuden und Grundstücken des Bundes.

Der Bund wird für das Jahr 2023 die Flüchtlingspauschale an die Länder um eine Milliarde Euro erhöhen, damit die Länder dabei unterstützt werden, ihre Kommunen zusätzlich zu entlasten und die Digitalisierung der Ausländerbehörden zu finanzieren.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass es sich bei der Bewältigung der Fluchtmigration um eine dauerhafte Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen handelt. Vor diesem Hintergrund wollen Bund und Länder miteinander klären, wie die Finanzierung dieser Aufgabe in Zukunft geregelt werden kann. Aus Sicht der Länder bedarf es eines atmenden Systems, bei dem sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den Zugangszahlen der Geflüchteten orientiert. Neben einer Dynamisierung sollten aus ihrer Sicht die Elemente des sogenannten 4-Säulen-Modells enthalten sein (vollständige Erstattung der Kosten für Unterkunft und Heizung für Geflüchtete im SGB II, monatliche pro-Kopf-Pauschale, Integrationskosten, Kosten für unbegleitete Minderjährige). Aus Sicht des Bundes wurde ein atmendes System für die Unterstützung der Länder und Kommunen bereits etabliert.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden bei ihrer regulären Zusammenkunft im November 2023 über diese Frage entscheiden. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird diese Entscheidung vorbereiten. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden bei ihrer regulären Zusammenkunft Mitte Juni 2023 den Zwischenstand beraten.


2. Steuerung des Zugangs

Um Bund, Länder und Kommunen zu entlasten, ist die irreguläre Migration spürbar zu reduzieren.

2.1 Abschluss von Migrationspartnerschaften

Um ausreisepflichtige Personen in ihre Herkunftsländer zurückzuführen, ist es notwendig, die Kooperation mit zahlreichen Herkunftsländern zu verbessern. Die Bundesregierung wird die Gespräche mit wichtigen Herkunftsstaaten intensiviert vorantreiben, um mit ihnen bei der Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen zu kooperieren. Dazu gehört auch der Abschluss weiterer Migrationsabkommen nach dem Vorbild des mit

der Republik Indien im Dezember 2022 abgeschlossenen Abkommens über eine umfassende Migrations- und Mobilitätspartnerschaft. Der zum 1. Februar 2023 eingesetzte Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen wird den Abschluss weiterer Migrationsabkommen vorbereiten.

Die Bundesregierung wirkt auf die Herkunftsländer ein, damit sie in Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten der EU ausgestellte sog. Laissez-Passer-Dokumente bei der Rückkehr akzeptieren. Ziel aller partnerschaftlichen Abkommen wird die Eindämmung irregulärer Migration und die Förderung regulärer Migration sein. Auch die Thematik der Personen ohne geklärte Staatsangehörigkeit wird angemessen zu bewältigen sein.

Die Bundesregierung wird bei etwaigen Bundesaufnahmeprogramme die begrenzten Kapazitäten von Ländern und Kommunen berücksichtigen und sich eng mit den Ländern abstimmen. Es erfolgt wie bisher eine frühzeitige Information der Länder.

2.2 Maßnahmen des Bundes für eine bessere Kooperation auf europäischer Ebene

Auf europäischer Ebene sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Kontrolle und den Schutz der EU-Außengrenzen wirksamer auszugestalten. Die für die Kontrolle und Registrierung von Asylsuchenden verantwortlichen Außengrenzenstaaten müssen durch einen Solidaritätsmechanismus unterstützt werden. Ziel der Asyl- und Flüchtlingspolitik muss es bleiben, ein solidarisches Verteilungssystem zu erreichen.

Dies beinhaltet auch ein funktionierendes Dublin-Verfahren. Die Bundesregierung wird sich innerhalb der Europäischen Union weiter dafür einsetzen, dass eine verbindliche Vereinbarung zur Aufnahme Geflüchteter zwischen allen Mitgliedstaaten getroffen wird. Bund und Länder ergreifen die in ihrer Zuständigkeit liegenden Maßnahmen zur Optimierung der Aufgriffsverfahren, damit Dublin-Überstellungen innerhalb der maßgeblichen Überstellungsfrist nach der Dublin-III-Verordnung erfolgen. Zur Wahrung der Fristen nach der Dublin-III-Verordnung ist insbesondere eine frühzeitige Information des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über Aufgriffsfälle notwendig. Der Bund hat ein optimiertes Aufgriffsverfahren für die verbesserte Zusammenarbeit der Behörden bei Bund, Ländern und Kommunen erarbeitet; die Länder werden dieses optimierte Aufgriffsverfahren zeitnah anwenden und nutzen.

Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene nachdrücklich dafür ein, dass sämtliche aktuellen Reformvorschläge zur europäischen Asyl- und Migrationspolitik (inkl. Screening, Eurodac, Asylgrenzverfahren, Sichere-Staaten-Konzepte, DublinReform, Solidaritätsmechanismus) bis Ende der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments (Frühjahr 2024) mit diesem geeint werden.

Die Bundesregierung tritt in den laufenden Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) auf europäischer Ebene für verpflichtende Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen für bestimmte Personengruppen ein. Damit soll erreicht werden, dass diejenigen ein möglichst schnelles, rechtsstaatliches Asylverfahren an der Außengrenze durchlaufen, bei denen voraussichtlich eine geringe Chance auf Zuerkennung von internationalem Schutz besteht. Dazu ist für diese Geflüchteten an der Außengrenze die Identität festzustellen, die Entscheidung über Asylanträge zu treffen und sind Rückführungen unmittelbar durchzuführen.

Die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX muss gestärkt werden, um unerlaubte Einreisen zu reduzieren.

2.3 Maßnahmen für einen besseren Schutz der Grenzen

Die Zuständigkeit für den Schutz einer EU- bzw. Schengen-Außengrenze liegt bei dem jeweiligen EU- bzw. Schengen-Mitgliedstaat. Deutschland wird sich auch weiter mit Einsatzkräften von Bund und Ländern an der Unterstützung der besonders betroffenen Außengrenzenstaaten beteiligen. Der Bund unterstützt zudem den bereits weit fortgeschrittenen Aufbau EU-weiter elektronischer Registrierungssysteme, um Einreisen und Ausreisen systematisch registrieren zu können.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterstützen den Aufruf des Europäischen Rates an die Europäische Kommission vom 9. Februar 2023, unverzüglich umfangreiche Finanzmittel und Ressourcen der EU zu mobilisieren, um die Mitgliedstaaten beim Ausbau von Grenzschutzkapazitäten und Grenzschutzinfrastruktur, Mitteln für die Überwachung und Ausrüstung zu unterstützen.

Der Bund führt wie bisher grenzpolizeiliche Maßnahmen auch an den deutschen Schengen-Binnengrenzen durch und orientiert sich dabei an der Lageentwicklung im Bereich der irregulären Migration an den jeweiligen Grenzabschnitten zu den Anrainerstaaten.

Die vorübergehenden Grenzkontrollen zu Österreich wurden verlängert. Aufgrund der derzeitigen Dynamik des Migrationsgeschehens wird die Schleierfahndung an allen deutschen Binnengrenzen vorgenommen und lageabhängig intensiviert. Mit der Schweiz wurde ein Aktionsplan vereinbart.

Außerdem hat die Bundesregierung gemeinsam mit anderen erfolgreich darauf hingewirkt, dass Serbien seine Visa-Praxis ändert. Der Bund hat in den letzten Jahren zudem verstärkt in den Schutz von EU-Außengrenzen und in die Bekämpfung von Fluchtursachen investiert. Lageabhängig wird der Bund das im Verhältnis zu Österreich bestehende Grenzsicherungskonzept auch an anderen Binnengrenzen Deutschlands nach Konsultation mit den betreffenden Ländern der Bundesrepublik Deutschland etablieren.


3. Verteilung und Registrierung von neuankommenden Geflüchteten

Der Bund wird im Rahmen eines kohärenten Ansatzes die ihm rechtlich, wirtschaftlich und diplomatisch zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um die Möglichkeiten zur freiwilligen Rückkehr und zu Rückführungen für Länder und Kommunen umfassend zu verbessern.

Das bedeutet auch, dass die Überstellung erheblich straffälliger Ausländer in ihre Herkunftsländer mit Abschiebestopp nicht per se ausgeschlossen werden soll.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten es für wichtig, die freiwillige Ausreise zu fördern. Der Bund wird bei der staatlichen Förderung der Rückkehr die nationalen und europäischen Fördermaßnahmen entlang der Rückkehrkette zielgruppen- und bedarfsgerecht fortentwickeln und ausbauen.


4. Beschleunigung und Digitalisierung von Verfahren

4.1 Entlastung durch einfachere Verfahren und Digitalisierung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ausländerbehörden vor Ort leisten einen unschätzbaren Beitrag für das Funktionieren unseres Rechtsstaats. Sie sind aufgrund der aktuellen Migrationslage, aber auch in Anbetracht ihrer Verantwortung für die Umsetzung zahlreicher zentraler aufenthaltsrechtlicher Neuerungen des Gesetzgebers, außerordentlich gefordert. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, die Ausländerbehörden in ihrer Leistungsfähigkeit deutlich zu stärken.

Dazu gehören Entlastungen durch Änderungen im Aufenthaltsrecht wie insbesondere in der Mitwirkung im Visumsverfahren und bei der Geltungsdauer von Aufenthaltserlaubnissen. Wichtig ist auch, dass bei künftigen Rechtsänderungen Praktikerinnen und Praktiker aus Kommunen und Ländern frühzeitig einbezogen werden.

Weitere Entlastungen sollen zügig durch Digitalisierung erreicht werden. Die Länder werden im kommunalen Bereich umgehend auf eine komplette Digitalisierung sämtlicher einschlägiger Verwaltungsverfahren hinwirken, wo dies noch nicht geschehen ist.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekräftigen in diesem Zusammenhang ihren Beschluss vom 2. November 2022. Sie eint das Ziel, wo immer möglich Online-Zugangswege zu schaffen, alle Arbeitsprozesse der beteiligten Behörden und Einrichtungen so schnell wie möglich und so umfassend wie möglich zu automatisieren, den Datenaustausch medienbruchfrei und die Speicherung und Weiterverarbeitung von Daten in einheitlichen Standards umzusetzen.

Sie nehmen in Aussicht, zu den konkreten Umsetzungsschritten bei ihrer regulären Zusammenkunft Mitte Juni 2023 zu entscheiden. Dazu gehört unter anderem:

  • Die vollständige Überführung der lokalen Ausländerdateien innerhalb einer im Juni festzulegenden Frist in das Ausländerzentralregister (AZR),
  • die zeitnahe, fehlerfreie und vollständige Datenübermittlung an das AZR sowie die regelmäßige Prüfung und Aktualisierung der Daten,
  • der Datenabgleich zwischen dem AZR und den lokalen Datenbeständen und der daraus folgenden Korrekturen,
  • hierzu eine elektronische Akte bis zu einer im Juni festzulegenden Frist einzuführen und zu nutzen,
  • alle relevanten Informationen im oder über das AZR speichern und abrufen zu können, auch aus den Bereichen Integration, Arbeitsmarktzugang und soziale Leistungen,
  • der weitere Ausbau des AZR, um als zentraler Speicherort und zentrale Drehscheibe für Daten der beteiligten Behörden und Einrichtungen zu dienen,
  • zwecks Vereinfachung und Erleichterung der qualitativen Fortentwicklung die Nutzung der eingeführten Standards zum Datenaustausch von allen Beteiligten und
  • dass bis zu einer im Juni festzusetzenden Frist verpflichtend der elektronische Austausch von Nachrichten und Daten unter Nutzung des etablierten Datenaustauschformats erfolgt.

    Darüber hinaus wird im Juni entschieden, wie den Kommunen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) OZG-Services für das Ausländerwesen zur Verfügung gestellt werden können.

    Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich darüber einig, dass alle Verfahrensbeteiligten (z.B. BAMF, Verwaltungsgerichte, Ausländer- und Sozialbehörden) personell und organisatorisch so aufgestellt sein müssen, dass die hohen Zahlen asylverfahrens-, aufenthalts- und leistungsrechtlicher Einzelfälle angemessen bewältigt werden können.

4.2 Beschleunigung der Asylverfahren in den Kommunen und im BAMF

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten insbesondere zügige Registrierungen und eine anschließende schnelle Zuführung der Asylsuchenden zum BAMF für notwendig und streben eine Asylantragstellung binnen zwei Wochen und eine Anhörung beim BAMF binnen vier Wochen an; die Länder gewährleisten eine Mindestverweildauer der Asylantragstellerinnen und -antragsteller in der Erstaufnahmeeinrichtung innerhalb dieser Fristen.

Sie sind sich darüber einig, dass für Staatsangehörige aus Staaten, die eine EUBeitrittsperspektive besitzen, die Asylverfahren beschleunigt durchgeführt werden sollen (Art. 16a Abs. 3 Grundgesetz). Dies gilt insbesondere für Georgien und Moldau. Auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse ist in diesen Staaten gewährleistet, dass weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Die Bundesregierung wird zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen.

4.3 Bessere Ausstattung der Verwaltungsgerichte für asyl- und aufenthaltsgerichtliche Verfahren

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten es für wichtig, dass die Asylgerichtsverfahren weiter beschleunigt werden.
Der Bund hat daher mit dem zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen, die durch eine bundesweite Vereinheitlichung der asylgerichtlichen Rechtsprechung und durch prozessuale Erleichterungen die Dauer der Gerichtsverfahren verkürzen und die Verwaltungsgerichte entlasten werden.

Neben diesen gesetzgeberischen Maßnahmen ist eine hinreichende personelle Ausstattung der Verwaltungsgerichte erforderlich. In den Jahren 2017 bis 2021 haben die Länder im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Bereich rund 2.700 Stellen neu geschaffen. Hiervon haben auch die Verwaltungsgerichte profitiert.

Die Länder werden weiterhin sicherstellen, dass die für die Asylstreitigkeiten zuständigen Verwaltungsgerichte organisatorisch und personell in der Lage sind, die anhängigen Verfahren beschleunigt bearbeiten zu können. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder streben an, dass die Verfahrensdauer bei den Gerichten deutlich reduziert wird.


5. Unterbringung, Betreuung und Integration von Geflüchteten

5.1 Unterstützung und Unterbringung

Die Kommunen haben vor dem Hintergrund eines ohnehin angespannten Wohnungsmarktes zunehmend Probleme, die Geflüchteten angemessen unterzubringen. Die Herausforderung setzt sich bei der Versorgung mit Kita- und Schulplätzen fort. Das liegt auch, aber nicht nur am Umfang der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.

Der Bund unterstützt Länder und Kommunen durch die mietfreie Überlassung von Bundesliegenschaften. Außerdem erstattet die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die Herrichtungskosten, die zur erstmaligen Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden aufgewendet worden sind.

Er wird seine Zusage zur Bereitstellung von weiteren nutzbaren Liegenschaften der BImA erfüllen. Die BImA wird dabei auch Hinweisen auf geeignete Liegenschaften von Ländern und Kommunen konsequent nachgehen. Die Länder halten Erstaufnahmekapazitäten vor und werden sie weiter bedarfsgerecht ausbauen.

5.2 Gesetzliche Änderungen zur Unterbringung von Geflüchteten

Daneben werden weitere Erleichterungen von bau- und vergaberechtlichen Regelungen sowohl für Flüchtlingsunterkünfte als auch für soziale Einrichtungen, Schulen und Kitas zeitnah umgesetzt. Die Sonderregelungen für die Flüchtlingsunterbringung (§ 246 BauGB) werden nochmals um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.

Länder und Kommunen werden prüfen, wie der Vollzug der Regelungen – auch durch gegebenenfalls nötige Änderungen des jeweiligen Bauordnungsrechts – beschleunigt werden kann.

Der Bund strebt darüber hinaus Vereinfachungen und Beschleunigungen im Vergaberecht sowie eine befristete Erhöhung der Wertgrenzen zur Vergabe von Bauaufträgen im Wohnungsbau unterhalb der Schwellenwerte der Europäischen Union (EU) an. Länder und Kommunen werden prüfen, wie sie die Vergabeverfahren auf Landes- und kommunaler Ebene – auch im Hinblick und unter Nutzung der bestehenden Spielräume im europäischen Vergaberecht – beschleunigen können.

Bund und Länder streben an, die unterschiedlichen Wertgrenzen für Vergabeerleichterungen anzugleichen und dabei auf höherem Niveau zu konsolidieren.

Der Mangel an Wohnraum hat zur Folge, dass es Ländern und Kommunen immer weniger möglich ist, bei der Unterbringung der Menschen nach ihren gesetzlichen Leistungsansprüchen zu differenzieren. Nicht selten ist es notwendig, auch solche Menschen in Gemeinschaftsunterkünften mit Vollverpflegung unterzubringen, die Anspruch auf den vollen Regelsatz in Geldleistung haben.

Um die dadurch entstehende Ungleichbehandlung gegenüber anderen Leistungsbeziehern, zu beenden, streben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder eine zügige gesetzliche Regelung im SGB II und ggf. auch für das SGB XII an.

5.3 Krisenfeste Integrationsinfrastruktur für Deutschland

Deutschland braucht eine bundesweite, krisenfeste Integrationsinfrastruktur, die Integration von Anfang an ermöglicht. Der Bund wird migrationsspezifische Beratung, Erstorientierungs- und Integrationskurse des BAMF sowohl quantitativ als auch

qualitativ bedarfsgerecht ausbauen. Die Integration in den Arbeitsmarkt bleibt eine Herausforderung. Bundesgesetzlich sind bereits weitgehende Möglichkeiten zur Arbeitsaufnahme für Flüchtlinge geschaffen worden. Der Bund hat mit dem am 31. Dezember 2022 in Kraft getretenem Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetz den Arbeitsmarktzugang für Geduldete erleichtert. Außerdem wurden mit dem Gesetz für diejenigen, die seit mehreren Jahren gut integriert sind, arbeiten und sich rechtstreu in Deutschland aufhalten, die Chancen auf einen gesicherten Aufenthaltsstatus deutlich verbessert. Die Anerkennung von Berufsqualifikationen soll vereinfacht werden.

Bund und Länder setzen sich für eine zügige und einheitliche Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen sowie für eine Digitalisierung der Anerkennungsverfahren ein. Eine Anerkennungsberatung und Angebote zur Feststellung informeller Kompetenzen sind dabei hilfreich. Die Länder wirken auf eine ausreichende personelle und technische Ausstattung der Anerkennungsstellen hin. Länder und Kommunen werden im Hinblick auf die von ihnen vorgehaltenen Integrationsangebote Verbesserungen vornehmen.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Integrationsministerinnen und Integrationsminister von Bund und Ländern, weiter daran zu arbeiten, wie die jeweiligen integrationsbezogenen Leistungen der Länder und des Bundes so ausgestaltet werden können, dass sie im Interesse von mehr Kohärenz und Effizienz für die Phase der Erstintegration ineinandergreifen.


6. Konsequente Rückführung

6.1 Verbesserungen bei Durchsetzung der Ausreisepflicht

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass bestandskräftige Ausweisungen vollzogen werden müssen. Zur Entlastung von Ländern und Kommunen ist ein effektives Rückführungsmanagement für Personen ohne Bleiberecht von großer Bedeutung.

Um zu Verbesserungen bei der Durchsetzung vollziehbarer Ausreisepflichten zu kommen, wird die Bundesregierung die laufenden Anstrengungen intensivieren, mit den relevanten Herkunftsstaaten stabile und praxiswirksame Vereinbarungen über die Rücknahme ihrer Staatsangehörigen abzuschließen und umfassend und konsequent auf die tatsächliche Umsetzung dieser Abkommen ebenso wie der Dublin-III-Verordnung hinzuwirken.

Darüber hinaus soll die Rückkehrkooperation der Herkunftsländer und der Dublin-Vertragsstaaten durch weitere geeignete Maßnahmen verbessert werden. Um darüber hinaus die Effektivität und die Erfolgsquote insbesondere bei der Rückführung erheblich straffällig gewordener Ausländer zu erhöhen, werden die Länder die Zusammenarbeit der Ausländerbehörden und Polizeien z.B. in gemeinsamen Dienststellen forcieren, um alle polizeilichen und ausländerrechtlichen Maßnahmen auszuschöpfen.

Für Straftäterinnen und Straftäter sowie Gefährderinnen und Gefährder in Haft soll das länderübergreifende Rückführungsmanagement gestärkt werden, damit das Auseinanderfallen örtlicher Zuständigkeiten in Justizvollzug und Aufenthaltsrecht die Ausweisung und Abschiebung nicht beeinträchtigt. Dazu werden die Kräfte in den Ländern gebündelt.

Um Fragen bei polizeilichen Aufgriffen von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen auch durch die Bundespolizei – sowie in Eilrechtsschutzverfahren jederzeit zügig klären zu können, stellen Bund und Länder eine durchgängige Erreichbarkeit der jeweils zuständigen Behörden sicher.

Die Länder werden weiterhin Abschiebungshaftplätze in ausreichender Zahl einrichten und vorhalten.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder betonen die Bedeutung der Informationsweitergabe von Justizbehörden an Ausländerbehörden und BAMF sowie weitere betroffene Bundes- und Landesbehörden. Die Länder werden prüfen, ob Anpassungen der Mitteilungsverfahren notwendig sind.

Der Bund wird gesetzlich sicherstellen, dass die Mitteilungen der Justizbehörden an die Ausländerbehörden und das BAMF und gegebenenfalls weitere betroffene Bundesund Landesbehörden im Zusammenhang mit Strafverfahren erfolgen. Als ein zusätzliches Instrument sollen gemeinsame Fallkonferenzen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat zu schwierigen Abschiebefällen etabliert werden.

6.2 Maßnahmen zur Verbesserung der Rückkehr

Die weiterhin hohe Anzahl an Personen, die keinen Schutz in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen können und bei denen rechtsstaatlich festgestellt worden ist, dass sie Deutschland wieder verlassen müssen, stellt den Bund, die Länder und die Kommunen vor hohe Herausforderungen.

Bund, Länder und Kommunen werden ihre Anstrengungen zur freiwilligen Rückkehr und zu Rückführungen nicht-bleibeberechtigter Ausländerinnen und Ausländer intensivieren. Dies sichert auch die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Aufnahme von schutzbedürftigen Flüchtlingen.

Dazu gehört insbesondere die Klärung der Identität mit Beginn des Asylverfahrens, wobei alle Behörden noch enger als bisher zusammenarbeiten und etwaige rechtliche Hürden beseitigt werden müssen. Die Beschaffung von Passersatzpapieren wird zum rechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt eingeleitet.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass gesetzliche Regelungen, die Abschiebungsmaßnahmen verhindern oder zumindest erschweren, anzupassen sind. Dazu gehört, dass Fortdauer und Anordnung von Abschiebungshaft unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen möglich sein sollen, auch bei Folgeanträgen.

Der Verstoß gegen Einreise und Aufenthaltsverbote werden als eigenständiger Haftgrund außerhalb der Fluchtgefahr geregelt und es wird ein behördliches Beschwerderecht eingeführt für den Fall der Ablehnung des Abschiebungshaftantrags. Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll im Einklang mit dem verfassungs- und europarechtlichen Rahmen von derzeit zehn auf 28 Tage verlängert werden. Den Behörden soll es erleichtert werden, auch andere Räumlichkeiten als das Zimmer des Betroffenen in einer Gemeinschaftsunterkunft betreten zu können.

Die Zuständigkeit für richterliche Anordnungen von Durchsuchungen im Zusammenhang mit Abschiebungen soll bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegen; dies wird gesetzlich klargestellt. Es soll außerdem gesetzlich klargestellt werden, dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung haben. Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sollen künftig von Gesetzes wegen sofort vollziehbar sein.

Die Fälle, in denen Staatsanwaltschaften zu beteiligen sind, sollen reduziert werden. Das frühzeitige Auslesen von Mobiltelefonen zur Identitätsklärung einer Person soll auch weiterhin ermöglicht werden; der Bund wird den Anpassungsbedarf prüfen, der sich aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt.

Der Bund wird im Rahmen eines kohärenten Ansatzes die ihm rechtlich, wirtschaftlich und diplomatisch zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um die Möglichkeiten zur freiwilligen Rückkehr und zu Rückführungen für Länder und Kommunen umfassend zu verbessern.

Das bedeutet auch, dass die Überstellung erheblich straffälliger Ausländer in ihre Herkunftsländer mit Abschiebestopp nicht per se ausgeschlossen werden soll.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten es für wichtig, die freiwillige Ausreise zu fördern. Der Bund wird bei der staatlichen Förderung der Rückkehr die nationalen und europäischen Fördermaßnahmen entlang der Rückkehrkette zielgruppen- und bedarfsgerecht fortentwickeln und ausbauen.


Werberbanner schmal Stadtreporter.de

Fotoausstellung in der GAF: Ralf Mohr hielt die vergänglichen Momente des Tanzes in seinen Bildern fest

IMG 1102 002 Kopie
Fotograf Ralf Mohrs zeigt seine Ballettbilder in der GaF

Die Kunst des Tanzes hat der hannoversche Fotograf Ralf Mohr sehr sensibel mit seiner Kamera eingefangen. Er begleitete das Staatsballett der hannoverschen Oper fotografisch und dokumentierte dabei auch die Arbeit des Choreographen Marco Goecke, der immer mit dem waagerecht unter die Augen gehaltene Notizbuch die Bewegungsabläufe seiner Tänzerinnen und Tänzer beobachtete. Mit seinen Tanzfotos ist Ralf Mohr nun in der Galerie für Fotografie (GAF) in der Südstädter Eisfabrik an der Seilerstraße zu Gast.

Fotograf Mohrs widmet sich bereits seit vielen Jahren der Tanzfotografie. Doch für die Bilderschau in der GAF wartete eine besondere Aufgabe auf ihn. Schließlich ist das Konzept der Fotogalerie der Reportagefotografie verpflichtet. So musste Mohrs sein fotografisches Tun erweitern und zum Reporter werden. Er fing Szenen vom harten Training der Tänzerinnen und Tänzer ebenso ein wie Momente vor der Premiere hinter der Bühne, das Glücksgefühl nach dem Applaus.

Zur Vernissage am heutigen Abend (10. Mai) waren statt eines Rednerpultes mehrere Sessel aufgebaut.  Galerieleiter Rolf Nobel hatte neben den Fotografen Mohrs den Leiter Ballett des Opernhauses Christian Blossfeld und die Tänzerin Michèle Stéphanie Seydoux eingeladen, plauderte mit ihnen über die harte künstlerische Arbeit.

Die Ballett-Bilder von Ralf Mohrs sind bis zum 11. Juni 2023 in der GAF – Galerie für Fotografie, Eisfabrik I Seilerstraße 15d, Hannover 30171 zu sehen. Die Galerie ist donnerstags bis sonntags von 12 – 18 Uhr geöffnet.

After-Work Renntag der Sparkasse Hannover am 12.Mai 2023

Auf der Neuen Bult © Ulrich Stamm
Auf der Neuen Bult © Ulrich Stamm

LANGENHAGEN/HANNOVER.

Am Freitag, dem 12. Mai 2023, findet der nächste Renntag auf der Rennbahn Neue Bult statt. Der Hannoversche Rennverein e. V. und die Sparkasse Hannover laden alle Besucher herzlich zum After-Work-Renntag der Sparkasse Hannover ein, um gemeinsam das bevorstehende Wochenende einzuläuten.

Acht spannende Rennen und erfrischende Getränke werden dazu beitragen, den Stress der langen Arbeitswoche abzubauen. Außerdem können Sie das vielfältige gastronomische Angebot genießen, das Kinderland besuchen und die eleganten englischen Vollblüter im Hauptereignis bestaunen.

Im Mittelpunkt des Renntages steht das vierte Rennen, der Große Preis der Sparkasse Hannover, ein Listenrennen für dreijährige Stuten über 2200 Meter, dotiert mit 25.000 Euro. In diesem Rennen treten sieben vielversprechende Stuten an, die um ein Ticket für das deutsche Stutenderby, den Preis der Diana, kämpfen.

Dieses Rennen wird im August in Düsseldorf ausgetragen und gilt als das wichtigste Rennen dieser Altersklasse für Stuten. Nur die Siegerin des Großen Preises der Sparkasse Hannover erhält automatisch einen sicheren Startplatz für den Preis der Diana. Die am höchsten eingeschätzte Stute ist Colonia Victoria aus dem Stall von Henk Grewe, die bereits in Frankreich erfolgreich war und im Preis der Winterkönigin, dem wichtigsten Rennen für zweijährige Stuten, einen starken fünften Platz belegte.

Lukas Delozier wird sie reiten, der in diesem Jahr bereits mehrere bessere Aufgaben erfolgreich absolviert hat. Eine weitere Anwärterin ist June aus dem Stall von Peter Schiergen, die in ihrem einzigen Rennen souverän gewann und noch nicht alle Karten aufgedeckt hat. Sie wird von Deutschlands erfolgreichster Amazone Sibylle Vogt geritten. Markus Klugs Dalvida gewann Ende des vergangenen Jahres in Dresden ein Rennen, das schon viele gute Pferde hervorgebracht hat, und wird ebenfalls zu den Favoriten gehören. Der mehrfache Championjockey Andrasch Starke wird die Stute reiten.

Neben diesem Highlight erwartet die Besucher der Neue Bult auch ein Ausgleich II, dotiert mit 11.500 Euro, als fünftes Rennen um 18:35 Uhr. In der DocBee-Trophy gibt es eine Viererwette, bei der ein Jackpot von 11.486,17 Euro und eine garantierte Gewinnauszahlung von 25.000 Euro ausgeschüttet werden.

Dreijährige und ältere Pferde treten in diesem Rennen über 1750 Meter an, darunter Bohumil Nedorosteks Rufolo, der im letzten Jahr vier Siege erzielen konnte. Darüber hinaus gibt es weitere Rennen für den Derbyjahrgang sowie erstklassigen Basissport, eine Kinder-Tombola und eine Wettnietenverlosung.

Der Einlass beginnt um 15:30 Uhr. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Hannoverschen Rennvereins.


Werbebanner schmal Ulrich Stamm Fotografie
Ulrich Stamm – Professionelle Fotografie für Business | Presse | Privat

Hannover Nachrichten vom 10.Mai 2023

Kunstsommer Hannover 2023 - Screenshot © kunstsommer-hannover.de / Martina Glomb, HSH
Kunstsommer Hannover 2023 - Screenshot © kunstsommer-hannover.de / Martina Glomb, HSH

HANNOVER.

KunstSommer 2023 – jetzt anmelden für Sommerakademie vom 10. bis 14. Juli

Ein fester Programmpunkt in der ersten vollen Woche der Sommerferien ist bereits seit 2010 der KunstSommer. In diesem Jahr findet die Sommerakademie vom 10. bis zum 14. Juli statt. Angesprochen sind Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren, die ihren kreativen Ideen mehr Raum und Zeit zum Gestalten, Experimentieren, Forschen, Reflektieren und Präsentieren geben möchten. Zur Wahl stehen sechs kostenfreie Workshops aus den Bereichen Mode, Architektur und Produktdesign, Kunst und Medien, Zeichenkunst sowie Tanz. Anmeldung und mehr Informationen unter kunstsommer-hannover.de.

Professionelle Unterstützung und Feedback beim Umsetzen der eigenen Ideen geben Hochschuldozent*innen, Künstler*innen und weitere Expert*innen, die auch Fragen zum Berufsalltag verschiedener Kreativberufe und zur Studienfachwahl beantworten.

Anregungen und Inspirationen bekommen die Jugendlichen zudem in den Ausstellungen der am Projekt beteiligten Kunsthäuser und Workshop-Orte: Kunstverein Hannover, Sprengel Museum Hannover, Museum Wilhelm Busch, Museum August Kestner, Landesmuseum Hannover, Kestner Gesellschaft Hannover und der Architektenkammer.

Der KunstSommer findet in diesem Jahr bereits zum 13. Mal statt und wird von der Landeshauptstadt Hannover, Stadtteilkultur, kulturelle Kinder- und Jugendbildung, in Kooperation mit den oben genannten Kulturinstitutionen veranstaltet. Förderer sind die Dr. med. Helene-Marie Fastje-Stiftung, die Klosterkammer Hannover und die Hannoversche VolksbankStiftung und die Stadtteilkultur, kulturelle Kinder- und Jugendbildung.


Sozialausschuss tagt öffentlich

Der Sozialausschuss tagt am Montag (15. Mai) um 15 Uhr im Ratssaal des Neuen Rathauses, in öffentlicher Sitzung.

Die vollständige Tagesordnung steht im Internet unter www.ratsinfo-hannover.de.


Städtische Galerie KUBUS zeigt KUBUS KOOPERATIV – NEUES AUS HANNOVERSCHEN ATELIERS 2023 ZEICHNUNG allover

In der Städtischen Galerie KUBUS, Theodor-Lessing-Platz 2, ist vom 13. Mai bis zum 18. Juni die Ausstellung KUBUS KOOPERATIV NEUES AUS HANNOVERSCHEN ATELIERS 2023 ZEICHNUNG allover zu sehen. Die Eröffnung findet statt am Freitag, den 12. Mai, um 19 Uhr. Zur Begrüßung und Einführung sprechen Dagmar Brand, Kuratorin Weiße Halle Eisfabrik, und Anne Prenzler, Leiterin Städtische Galerie KUBUS.

In der Ausstellungsreihe NEUES AUS HANNOVERSCHEN ATELIERS präsentiert Dagmar Brand seit mehr als 20 Jahren jeweils aktuelle Arbeiten hannoverscher Künstler*innen. In diesem Jahr findet die Ausstellung nun bereits zum dritten Mal in Kooperation mit der Städtischen Galerie KUBUS statt.

Alle Künstler*innen aus Hannover und der Region Hannover konnten sich bewerben mit bis zu drei Arbeiten, die nicht älter als ein Jahr sind. Die Jury bestehend aus Julienne Franke (Städtische Galerie Lehrte), Nora Brünger (Freie Kuratorin), Birte Heier (Kunstverein Langenhagen) sowie Anne Prenzler (Städtische Galerie KUBUS) und Dagmar Brand (Weiße Halle Eisfabrik) hat aus mehr als 130 Bewerbungen 20 Positionen ausgewählt:

CONSTANZE BÖHM, GRUPPE STUMPF, HELMUT HENNIG, KATHRIN JOBCZYK, ANTJE KOOS, ANTON KRÜGER, JÁNOS NÁDASDY, ULLA NENTWIG, NOMDEPLUM, SABINE MÜLLER, CARLOTTA OPPERMANN, NICO PACHALI, SOPHIE PAPE, INGE MARION PETERSEN, CONSTANZE PRELLE, CHRISTIAN RIEBE, NIKOLA SARIC, LEA SCHÜRMANN, TUGBA SIMSEK, JOCHEN WEISE.

Dieses Mal steht das Thema Zeichnungen im Zentrum: Werke, die zeichnerisch angelegt sind oder die vom Medium der Zeichnung/der Linie ausgehend argumentieren und andere Ausdruckformen nutzen, auch Bodenarbeiten oder andere Medien sind zu sehen. Interaktive Zeichenboxen, dreidimensionale Raumzeichnungen, narrative Ansätze, konzeptionelle Arbeiten, ebenso wie dezidierte Zeichnungen.

Weitere Termine:

sonnTALK
Sonntags, 14 bis 15 Uhr
Wir laden ein zum Sprechen, Nachdenken, Reflektieren, Fragen, Sagen, Bemerken, Zweifeln, Freuen und Schweigen über Kunst mit den Künstler*innen der Ausstellung.

KUBUS ART LAB Kunstvermittlung für Schulklassen
Anmeldung bei Constanze Böhm unter: kubus.artlab@posteo.de.

STÄDTISCHE GALERIE KUBUS
Theodor-Lessing-Platz 2
30159 Hannover
Tel 0511-168-45790
KUBUS@Hannover-Stadt.de
kubus-hannover.de
Öffnungszeiten Dienstag bis Sonntag 11 bis 18 Uhr


Jugend Ferien-Service – 60 Jahre Sommercamp Otterndorf – Tag der offenen Tür zum Jubiläum

Das Sommercamp Otterndorf – die Ferieneinrichtung der Landeshauptstadt Hannover (LHH) – feiert in diesem Jahr ihr 60-jähriges Jubiläum. 1963 wurde erstmals hinter dem Elbdeich ein provisorisches Ferienlager für 250 Kinder aufgebaut. Bis heute haben hier mehr als 390.000 Kinder ihre Ferien verlebt. Seit der Eröffnung hat sich viel verändert und aus dem Provisorium ist eine moderne Ferien- und Freizeiteinrichtung geworden. Dem ursprünglichen Gedanken, Kindern und Jugendlichen naturverbundene Ferien anzubieten, ist die LHH als Betreiberin des Sommercamps aber immer treu geblieben.

„Auch heute hat das Sommercamp Otterndorf nichts von seiner Bedeutung für die Kinder- und Jugendarbeit der Landeshauptstadt Hannover verloren. Für die Stadt ist es weiterhin besonders wichtig, Ferien- und Freizeitangebote auch für jene Kinder zu schaffen, die sich aus unterschiedlichen Gründen sonst keine Ferien leisten können. Insbesondere nach zwei schweren Pandemiejahren gibt es einen großen Nachholbedarf für die jungen Gäste“, betont Bildungs-, Jugend- und Familiendezernentin Rita Maria Rzyski.

Zum Anlass des diesjährigen Jubiläums veranstaltet das Sommercamp am 10. Juni (Sonnabend) einen Tag der offenen Tür. Hier ist jede*r willkommen und eingeladen, das Sommercamp zu erkunden. Die Veranstaltung startet um 14 Uhr mit zahlreichen Kinderaktionen, Rundgängen, Musik und vielem mehr. Auch für das leibliche Wohl wird gesorgt.

Zum Abschluss der Veranstaltung gibt es eine Aftershowparty mit einem Konzert der Band „Return“ und einer Live DJ Session. Die Party steigt ab 20 Uhr in der Mehrzweckhalle des Camps, der Eintritt ist frei.

Das Konzept Sommercamp Otterndorf

Das Sommercamp bietet seit Jahren unterschiedlichste Programme an: Neben Ferienfreizeiten, internationalen Begegnungen und integrativen Freizeiten für Menschen mit Behinderungen stehen auch Themenfreizeiten unter anderem zu Umweltschutzthemen hoch im Kurs. Diese Mischung eröffnet allen Kindern und Jugendlichen ganz besondere Ferienerlebnisse.

Noch heute wird in Zelten gelebt, wenn diese auch mittlerweile Holzfußböden und Matratzen bekommen haben. Viele weitere Modernisierungsmaßnahmen wurden in den vergangenen Jahren umgesetzt, wie die Sanierung der Sanitäranlagen, der Bau der Bodenfilteranlage oder die Erneuerung der Spundwand. Bei allen Projekten wurde darauf geachtet, den ursprünglichen Charakter des Camps nicht zu verlieren.

Auch das pädagogische Konzept der Einrichtung ist heute immer noch so wichtig und aktuell wie vor 60 Jahren. Die Verknüpfung von Erholung und Erlebnispädagogik ermöglicht den Kindern und Jugendlichen ganz neue Erfahrungen, um ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen außerhalb des Alltags weiterzuentwickeln. Ganz nebenbei werden wichtige Schlüsselqualifikationen im Camp-Alltag vorgelebt und vermittelt. Soziales Lernen und die Gemeinschaft prägen jeden Aufenthalt und die gemeinsame Gestaltung des Alltags mit Rechten und Pflichten – wie der Küchendienst – sind Teil jeder Freizeit. Außerdem gestalten die Teilnehmenden das Ferienprogramm mit. Dabei helfen die zahlreichen Freizeitangebote des Camps. Der große Wassersportsee ist die Hauptattraktion der Einrichtung. Ob Baden, Segeln, Tretbootfahren, Rudern oder einfach nur in der Sonne chillen, hier ist für jede*n etwas dabei. Aber auch die Stadt Otterndorf, das Ausflugsgebiet See Achterndiek oder die Stadt Cuxhaven locken mit zahlreichen Angeboten.

Hilfe für Geflüchtete und ehrenamtliches Engagement

Im Jahr 2015 wurden im Camp mehrere Hundert Flüchtlinge aufgenommen, als die Einrichtung zur Notaufnahmestätte des Landes wurde. Gemeinsam mit den Johannitern und der Unterstützung der Stadt Otterndorf wurden über drei Monate viele Menschen willkommen geheißen und versorgt.

Ein sehr aktiver Förderverein unterstützt die Einrichtung seit 31 Jahren. Neben zahlreichen Sachspenden erfolgt die Unterstützung insbesondere durch praktische Mithilfe. „Die ehrenamtlichen Helfer*innen sind für die Einrichtung unverzichtbar. Von diesem Einsatz lebt das Camp. Ich bedanke mich bei allen Ehrenamtlichen für ihre unermüdliche Arbeit“, so Rzyski. Viele Familien sind der Einrichtung schon seit mehreren Generationen treu.

Der ökologische Umbau des Camps wird durch die Sommerlager Otterndorf Energie GmbH gefördert, die unter anderem das Windrad und eine Fotovoltaikanlage im Camp betreibt. Auch mit der Stadt Otterndorf gibt es eine hervorragende und langjährige Zusammenarbeit.

Wer Lust auf einen Urlaub in der Einrichtung hat, sollte schnell buchen, da im Sommer nur noch wenige Restplätze zur Verfügung stehen.


Werbebanner schmale Stadtreporter.de
Stadtreporter.de © Stadtreporter.de

Entspannt einkaufen bei den 23. Hannoverschen Pflanzentagen im Stadtpark

Besucher bei den Hannoverschen Pflanzentagen © LHH
Besucher bei den Hannoverschen Pflanzentagen © LHH

Am 13. und 14. Mai 2023 dreht sich im Stadtpark Hannover wieder alles um die Pflanze

HANNOVER.

Im Stadtpark am Hannover Congress Centrum (HCC) dreht sich am Muttertags-Wochenende 2023 wieder alles um die Pflanze. Am Sonnabend und Sonntag, 13. und 14. Mai, jeweils von 10 bis 17 Uhr öffnet der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün die Pforten für die 23. Auflage der „Hannoversche Pflanzentage“.

Alle Garten- und Pflanzenliebhaber*innen aus der Region Hannover und darüber hinaus können sich auf ein großes und vielfältiges Pflanzensortiment und auf zahlreiche Inspirationen freuen: Insgesamt 90 Gärtnereien und Fachbetriebe aus ganz Deutschland bieten ihre Raritäten und Spezialitäten zum Kauf an. Im Angebot sind unter anderem historische Duft- und Kletterrosen, Clematis, seltene Zwiebelgewächse, tropische Nutz- und Zierpflanzen, Kakteen, Bonsais, Wasserpflanzen, Orchideen und Stauden für Sonne und Schatten. Diverse Gartengeräte, nützliche Werkzeuge und Neuheiten für das Gemüsebeet runden das Angebot ab.

Stelldichein mit Fachleuten und Stammgästen

Verschiedene Fachvereine und -verbände, Pflanzenliebhaber*innen-Gesellschaften und Freundeskreise bereichern die Veranstaltung mit ihren speziellen Pflanzenangeboten, aber vor allem auch mit fundiertem Fachwissen und Informationen. In diesem Jahr sind unter anderem die Deutsche Kakteengesellschaft, die Gesellschaft der Staudenfreunde, der BUND Region Hannover und der NABU auf dem Gelände vertreten.

Die „Hannoverschen Pflanzentage“ haben schon lange ihr besonderes Publikum und ihre Stammgäste. Das sind die Pflanzensammler*innen und Blütenfreund*innen, aber auch die Liebhaber*innen von exotischen Pflanzen, die Gemüsegärtner*innen und die Gehölzfreund*innen, die sich jedes Jahr etwas für Ihren Garten, ihre Terrasse oder den Balkon suchen und sich von dem vielfältigen Angebot inspirieren lassen.

Entspannter Zugang mit Onlinetickets 

Der Eintritt zu den „23. Hannoverschen Pflanzentagen“ beträgt 5 Euro je Veranstaltungstag. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahre und für Schwerbehinderte (mit einem „B“ im Ausweis) und ihre Begleitperson ist der Eintritt frei.

Auch in diesem Jahr gibt es einen Onlineticketverkauf, der bereits am 31. März gestartet ist: Unter www.hannover.de/pflanzentage können Interessierte mit wenigen Klicks auf einem externen Portal ganz einfach schon vor der Veranstaltung die Eintrittskarten erwerben. Das sorgt für einen entspannten Zugang zur Veranstaltung und für kürzere Wartezeiten an den Eingängen. Ein Online-Vorverkauf ist noch bis zum Sonntagmittag, 14. Mai, möglich.

Vermeidung von Plastiktüten

Seit einigen Jahren achtet der Fachbereich darauf, die Veranstaltung auch unter Nachhaltigkeitsaspekten durchzuführen und zum Beispiel den Gebrauch von Plastiktüten für den Pflanzentransport möglichst zu vermeiden. Dazu werden alle Aussteller*innen dazu aufgefordert, ihre Plastiktaschen nicht mehr kostenfrei abzugeben. Die Besucher*innen wiederum werden darum gebeten, für ihren Einkauf die Taschen und Tüten selbst mitzubringen.

Darüber hinaus gibt es eine besonders gestaltete große „Pflanzentage-Tasche“ aus recyclefähigen Materialien, die innen mit einem Schutz gegen Durchnässung versehen ist. Die Tasche kann für 4 Euro am Stand der Pflanzenaufbewahrung erworben werden.

Im Stadtpark sind das Mitführen von Hunden sowie das Mitführen und Benutzen von Fahrrädern nicht gestattet. Weitere Informationen zu den „Hannoverschen Pflanzentagen“, wie zum Beispiel einen Geländeplan und ein Verzeichnis mit allen Aussteller*innen, sind im Internet unter www.hannover.de/pflanzentage zu finden.


Werberbanner schmal Stadtreporter.de

Polizei Nachrichten aus Hannover vom 10.Mai 2023

Drei Polizisten auf Motorrädern
Täglich aktuelle Polizei Nachrichten aus Hannover © Ulrich Stamm

HANNOVER.

Verkehrsbeeinträchtigungen am Samstag aufgrund von Versammlungen in der hannoverschen Innenstadt zu erwarten

Aufgrund von angezeigten Versammlungen rechnet die Polizei am kommenden Samstag, 13.05.2023, in der City von Hannover mit Verkehrsbeeinträchtigungen. Insgesamt werden unter anderem durch die Anzeigenden Teilnehmende in einem niedrigen vierstelligen Bereich in der Innenstadt erwartet.

Eine angezeigte, sich fortbewegende Versammlung der Organisation „Omas gegen Rechts“ und „BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Stadtverband Hannover“ läuft unter dem Thema „Das Bündnis „Hannover gegen Rechts“ setzt ein Zeichen für Solidarität und Demokratie gegen den angekündigten Aufmarsch der Querdenker. Wir überlassen den öffentlichen Raum nicht Verschwörungsideologien, Hass und Hetze“. Die Versammlung wird um 12:30 Uhr an der „Kröpcke-Uhr“ in Richtung Georgsplatz starten. Der Aufzug soll gegen 15:00 Uhr beendet sein. Laut dem Anzeigenden werden Teilnehmende im niedrigen dreistelligen Bereich erwartet.

Die zweite, sich fortbewegende angezeigte Versammlung der Organisation „Querdenken 511“ mit dem Thema „Diplomaten statt Granaten!“ startet um 13:00 Uhr mit einer Auftaktkundgebung am Opernplatz. Im Anschluss setzt sich der Aufzug mit Teilnehmenden im unteren vierstelligen Bereich durch die Straßen in der Innenstadt in Bewegung. Am Opernplatz wird die Versammlung voraussichtlich gegen 19:00 Uhr enden.

Des Weiteren findet ab 14:30 Uhr ein angezeigter Autokorso unter dem Motto „Grundgesetz, Freiheit, Selbstbestimmung, Frieden“ statt. Die Teilnehmenden treffen sich mit ihren etwa 20 Fahrzeugen auf dem Parkplatz an der Ritter-Brüning-Straße. Der Autokorso wird unter anderem durch die hannoverschen Stadtteile die Nordstadt, Mitte, Südstadt, Linden-Süd gehen und wieder in der Ritter-Brüning-Straße gegen 17:30 Uhr enden.

Die Polizeidirektion Hannover rät Personen, aufgrund der Versammlungslagen, den Innenstadtbereich weiträumig zu umfahren und an diesem Tag auf Fahrten in die Innenstadt mit Kraftfahrzeugen zu verzichten und auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da mit weiträumigen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist


Überfall auf zwei Seniorinnen im Zooviertel – Wer kann Hinweise geben?

Am Dienstag, 09.05.2023, sind eine 81-jährige Seniorin und ihre 67 Jahre alte Begleiterin im Bereich des Zooviertels ausgeraubt worden. Die Polizei sucht Zeugen des Vorfalls und bittet die Bevölkerung um Mithilfe.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizeiinspektion (PI) Hannover waren die beiden Frauen mit ihren Hunden zu Fuß in der Planthnerstraße unterwegs. Gegen 22:30 Uhr gerieten sie mit einem bislang unbekannten Mann auf einem Fahrrad in Streit. Im weiteren Verlauf trat der Mann gegen den Rollator der 81-Jährigen, sodass diese zu Fall kam. Hierbei fiel auch ihr Handy auf den Boden, welches sie vorher in der Hand gehalten hatte. Der Räuber ergriff das Telefon und entfernte sich anschließend auf seinem Fahrrad in Richtung Gellertstraße.

Der Täter war etwa 30 bis 40 Jahre alt und circa 1,80 Meter groß. Er hatte kurze dunkle Haare und war dunkel gekleidet. Bei der Tatausführung trug der Täter einen Schal über Mund und Nase.

Die Polizei ermittelt wegen schweren Raubes. Zeugen, die Hinweise zur Tat oder den Tätern geben können, werden gebeten, sich bei der PI Hannover unter der Telefonnummer 0511 109-2717 zu melden.


Tatverdächtiger zu Messerangriff am Bahnsteig Wunstorf stellt sich und kommt in U-Haft

Der gesuchte 22-Jährige, der im dringenden Tatverdacht steht, am 05.05.2023 einen 35-Jährigen am Bahnhof Wunstorf mit einem Messer attackiert und lebensgefährlich verletzt zu haben, hat sich am Dienstag, 09.05.2023, der Polizei gestellt.

Nach Erkenntnissen des Zentralen Kriminaldienstes Hannover stellte sich der 22-Jährige am Dienstagmittag gegen 14:00 Uhr der Polizei. Einsatzkräfte nahmen den Tatverdächtigen bei einem Rechtsanwalt in Hannover fest und brachten ihn zum Amtsgericht. Der 22-Jährige wurde gestern einem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete Untersuchungshaft an.

Gegen den 22-Jährigen wird wegen versuchten Totschlags ermittelt. Der verletzte 35-Jährige ist gesundheitlich stabil und schwebt nun nicht mehr in Lebensgefahr. 


Bundespolizei Flughafen Hannover: Wegen Trunkenheit ins Gefängnis

Die Bundespolizei hat am Dienstagmorgen am Flughafen Hannover einen per Haftbefehl gesuchten Mann festgenommen. Der 51-jährige muss wegen Trunkenheit im Verkehr für 30 Tage ins Gefängnis.

Der 51-jährige griechische Staatsangehörige ist bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Belgrad durch die Bundespolizei festgestellt worden. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit Haftbefehl gesucht wurde. Er war im Mai 2022 wegen Trunkenheit im Straßenverkehr von der deutschen Justiz zu 30 Tagessätzen zu je 50 Euro, sowie Kosten von 302,64 Euro verurteilt worden. Der Mann war seitdem unbekannten Aufenthaltes und entzog sich dadurch der Vollstreckung des Urteils.

Da der 51-jährige bei den Beamten vor Ort den Betrag nicht begleichen konnte, wurde er zur Verbüßung seiner Strafe in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.


Werberbanner schmal Stadtreporter.de

Erweiterungsbau „TECH2“ des TECHNOLOGIE ZENTRUMS in Hannover nach knapp zwei Jahren Bauzeit eröffnet

Feierliche Eröffnung des TECH2 : v.l. Doris Petersen, Belit Onay, Dr. Volker Epping, Architektin Birgit Wildfang, Ulf-Birger Franz © Matthias Falk
Feierliche Eröffnung des TECH2 : v.l. Doris Petersen, Belit Onay, Dr. Volker Epping, Architektin Birgit Wildfang, Ulf-Birger Franz © Matthias Falk

Feierliche Einweihung des TECH 2 – das optimale Zuhause für die Technologie von Morgen

HANNOVER.

Das Technologie Zentrum in Hannover hat nach fast zwei Jahren Bauzeit den neuen Erweiterungsbau „TECH2“ eröffnet. Die feierliche Einweihung wurde von Hannovers Oberbürgermeister Belit Onay, Ulf-Birger Franz, Dezernent für Wirtschaft, Verkehr und Bildung bei der Region Hannover, Prof. Dr. Volker Epping, Präsident der Leibniz Universität Hannover, und Doris Petersen, Geschäftsführerin von hannoverimpuls sowie Bauherrin durchgeführt.

Der neue Erweiterungsbau verfügt über 77 neue Büros, vier zusätzliche Workstations und sechs weitere Labore und liefert eine vermietbare zusätzliche Fläche von 3.100 Quadratmetern für Unternehmen wie den 3D-Druck-Dienstleister für Einzelstücke und Kleinserien, Umeleon GmbH – einem der ersten neuen Mieter im TECH2. Ein Viertel des neuen Areals ist bereits für interessierte Unternehmen reserviert.

Die Erweiterung TECH2 wurde durch eine Förderung vom Land Niedersachsen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) i.H.v. gut 6,1 Mio. Euro ermöglicht.

Das TECHNOLOGIE ZENTRUM bietet mit der Erweiterung jetzt eine Gesamtfläche von 6.500 Quadratmetern und ist ein Meilenstein für den Wirtschaftsstandort Hannover. Hannover ist damit für die Zukunft bestens aufgestellt.

Das TECHNOLOGIE ZENTRUM ist jetzt perspektivisch das optimale Zuhause für die Technologie von Morgen. Das TECH1 und TECH2 sind ein Raum für innovative Startups, die die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Hannover mitprägen werden. Zurzeit haben 22 Unternehmen mit 142 Beschäftigten im TECHNOLOGIE ZENTRUM ihr berufliches Zuhause.

Die Nachfrage nach Raum für technologieorientierte Startups und junge Unternehmen in Stadt und Region Hannover ist hoch. Es gibt Förderinstrumente von hannoverimpuls, die VentureVilla als Accelerator, den Maschinenbaucampus in Garbsen und den Gründungsservice starting business, den hannoverimpuls gemeinsam mit der Leibniz Universität Hannover betreibt. Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind Treiber ökonomischen Wachstums.

Hannoverimpuls bietet den im TECHNOLOGIE ZENTRUM angesiedelten Unternehmen umfassende Beratungsangebote und Services beim Durchstarten. Die Erweiterung des TECHNOLOGIE ZENTRUMS ist ein wichtiges Signal für die Zukunft, denn hier entsteht Raum für innovative Startups, die die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Hannover mitprägen werden.


Werberbanner schmal Stadtreporter.de

AIDA – Das Arena-Opern-Spektakel 2024: Welttournee startet in Hamburg

AIDA - Die Oper © Christoph Eisenmenger
AIDA - Die Oper © Christoph Eisenmenger

AIDA – Die Oper | Live in Hannover in der ZAG Arena am 25.Februar 2024

HAMBURG/HANNOVER.

Am 2. Februar 2024 wird in der Barclays Arena in Hamburg die Weltpremiere von AIDA – Das Arena-Opern-Spektakel stattfinden. Die aufwendige Inszenierung, die sich an ein breites Publikum in Deutschland und Europa richtet, wird anschließend auf Tour gehen und Station in Stuttgart, Düsseldorf, München, Hannover und Berlin machen. Auch europäische Metropolen wie London, Antwerpen, Oslo, Rotterdam, Kopenhagen, Manchester und Zürich stehen auf dem Tourplan.

AIDA - Die Oper © Christoph Eisenmenger
AIDA – Die Oper © Christoph Eisenmenger

Das Ziel von AIDA – Das Arena-Opern-Spektakel ist es, neue Zielgruppen für die Oper zu begeistern. Die Produktion wird nicht in einem klassischen Opernhaus, sondern in großen Veranstaltungs- und Multifunktionsarenen aufgeführt und nutzt alle Möglichkeiten, die moderne Eventlocations in punkto Dimension und Ausstattung zu bieten haben. Es soll ein immersives Erlebnis werden, bei dem das Publikum bereits beim Betreten der Arena in das alte Ägypten eintaucht.

Die äthiopische Königstochter Aida, eine Gefangene am Hof des ägyptischen Pharaos, steht im Zentrum der Handlung. Sie verliebt sich in den tapferen Feldherrn Radames, der gegen ihr Heimatland in den Krieg zieht.

Aida steht vor der Entscheidung, ihrem Geliebten die Treue zu halten oder aber ihren Vater, den äthiopischen König Amonasro, zu unterstützen, der von Radames bei seinem siegreichen Feldzug gefangen genommen wurde. Auch Radames muss sich entscheiden – zwischen seiner Liebe zu Aida und seiner Loyalität zum ägyptischen Vaterland.

Die gesamte Arena wird zur Spielfläche, um der Armee des Radames oder dem Gefolge der Prinzessin Amneris und den dazugehörigen aufwändigen Choreographien gebührenden Raum zu geben. Die Macht der Priester und ihres Oberhaupts Ramfis wird visuell dargestellt, ebenso wie das Heimatland der äthiopischen Prinzessin AIDA.

Der Nil, die Lebensader Ägyptens, fließt in Form von nahezu 700 Quadratmetern glänzend blauen Satins über die Köpfe des Publikums auf die Bühne. Ein Feuerwerk wird bei der triumphalen Rückkehr des siegreichen ägyptischen Heeres entzündet.

Die Solisten werden aus nächster Nähe erlebt – direkt und unmittelbar im Publikum und auch auf einer LED-Wand über der Bühne, die die Darstellung visuell unterstützt und das Spiel der Protagonisten zu jedem Platz bringt. Das Hauptelement der Bühne, eine 12 Meter hohe und 28 Meter breite Tempelfassade, dient als Projektionsfläche.

AIDA - Die Oper © Christoph Eisenmenger
AIDA – Die Oper © Christoph Eisenmenger

Ein weiteres optisches Highlight ist Elefantendame „Ayana“: Mit einer Gesamthöhe von nahezu 5 Metern ist das bis ins kleinste Detail lebensecht aussehende und opulent ausgestattete Modell eines überdimensionalen afrikanischen Elefanten ein echter Hingucker. Es wird von neun Puppenspielern bewegt, und Prinzessin Amneris findet sogar Platz auf seinem Rücken.

Das „AIDA – Das Arena Opern Spektakel 2024“ wird ein beeindruckendes Erlebnis für alle Sinne sein.

Die Spielfläche auf der Bühne umfasst über 800 Quadratmeter, die mit ägyptischen Teppichen ausgelegt sind, um Platz für die 250 Mitwirkenden zu schaffen. Das Ensemble umfasst das 60-köpfige Hanseatische Symphonische Orchester, das sich nicht wie üblich im Orchestergraben, sondern direkt auf der Bühne am Fuße der massiven Tempelfassade befindet.

AIDA - Die Oper © Christoph Eisenmenger
AIDA – Die Oper © Christoph Eisenmenger

Der 40-köpfige Chor, 50 Tänzerinnen und ein lokales Kinderballett sowie rund 40 aus der jeweiligen Stadt stammende Darsteller haben ebenfalls ihren Platz auf der Bühne. Die Produktion wird von Elise Barendregt-Loermans und Jasper Barendregt konzipiert, die bereits Teil der ersten AIDA-Arenaproduktion in Hamburg im Jahr 2004 waren.

Die Niederländerin Rian van Holland wird Regie führen und hat in der Vergangenheit gezeigt, dass sie das nötige Know-how und die kreative Vision für AIDA im XXL-Format hat.

Werbebanner schmal Hannover Concerts Konzerte&Shows in Hannover
Hannover Concerts © Hannover Concerts

Das Ziel des Produzenten Jasper Barendregt ist es, das Publikum von der ersten bis zur letzten Note zu unterhalten und ihm einen wundervoll-spektakulären Opern-Abend zu bieten.

Jasper Barendregt (FKP Scorpio) und Nico Röger (Hannover Concerts) stellen AID - DIe Oper vor © Ulrich Stamm
Jasper Barendregt (FKP Scorpio) und Nico Röger (Hannover Concerts) stellen AID – DIe Oper vor © Ulrich Stamm

Die Oper wird trotz ihrer Gesamtlänge von nur 120 Minuten ohne Einschränkungen erzählt. Es ist nicht erforderlich, dass die Besucher sich vorab auf die Handlung vorbereiten. Die wunderbare und höchst dramatische Liebesgeschichte wird auf höchstem musikalischen Niveau präsentiert, ohne jemanden zurückzulassen.

Jasper Barendregt (FKP Scorpio) stelltr AID - DIe Oper vor © Ulrich Stamm
Jasper Barendregt (FKP Scorpio) stelltr AID – DIe Oper vor © Ulrich Stamm

Das „AIDA – Das Arena Opern Spektakel 2024“ wird musikinteressierte Menschen jeglichen Alters ansprechen, die klassische Musik nicht nur hören, sondern mit allen Sinnen erleben möchten. Die Produktion ist ein Opern-Event für alle – egal ob jung oder alt, klassik-erfahren oder Neuling.

Jasper Barendregt (FKP Scorpio) stelltr AID - DIe Oper vor © Ulrich Stamm
Jasper Barendregt (FKP Scorpio) stelltr AID – DIe Oper vor © Ulrich Stamm

Die musikalische Leitung von „AIDA – Das Arena Opern Spektakel 2024“ liegt in den Händen von Michael Ellis Ingram, während Jerome Knols für die Choreografie verantwortlich ist. Markus Popp ist der Chordirektor, Christoph Kulb übernimmt das Orchestermanagement.

Ilka Ronitz-Leyh ist die Kostümbildnerin der Produktion, die mit ihren einzigartigen Entwürfen Geschichten erzählt, die von Pia Norberg, der Maskenbildnerin und Haardesignerin, perfekt ergänzt werden. Hinzu kommt das aufwändige Bühnendesign. „AIDA – Das Arena Opern Spektakel 2024“ richtet sich an alle, die ein beeindruckendes und unvergessliches Opernerlebnis suchen.

Wenn es um den perfekten Klang geht, ist Werner Schmidl der Mann für den Job. Als Tonmeister ist er dafür verantwortlich, dass die Musik und die Atmosphäre auf der Bühne einwandfrei sind.

Zudem kümmert er sich um die Erstellung und das Mastering der Geräusche, die in der Oper eingesetzt werden, um die Handlung zu unterstützen – sei es als Umgebungsgeräusch oder Soundeffekt. Zusammen mit Alex Brok, der Licht und Video kreiert, sowie Marcel Schleiff, der für die Live-Video-Übertragungen auf der halbkreisförmigen Videowand verantwortlich ist, setzen sie ihre Talente und jahrelange Erfahrung ein, um eine einzigartige AIDA-Inszenierung für die Arena zu schaffen.

Modell des Bühnenbildes von AIDA - Die Oper © Ulrich Stamm
Modell des Bühnenbildes von AIDA – Die Oper © Ulrich Stamm

Die Oper wird klassisch, aber zugleich zeitgemäß präsentiert und bleibt Verdis Vision treu.

Ab sofort sind Tickets für das „AIDA – das Arena Opern Spektakel 2024“ in Hannover erhältlich. Die Veranstaltung ist ein Muss für alle Opernliebhaber und ein Erlebnis für die Sinne. Besucher können sich auf eine einzigartige Inszenierung freuen, die nur für die Arena konzipiert wurde. Die Deutschland-Termine für die Tour sind:

  • 02.02.2024 Hamburg Barclays Arena (bereits im Vorverkauf)
  • 07.02.2024 Stuttgart Porsche Arena
  • 10.02.2024 Düsseldorf PSD Bank Dome
  • 22.02.2024 München Olympiahalle
  • 25.02.2024 Hannover ZAG Arena
  • 07.03.2024 Berlin Mercedes-Benz-Arena

Tickets können über verschiedene Kanäle erworben werden, darunter www.AIDAOpera.live, www.eventim.de, alle bekannten CTS-Vorverkaufsstellen sowie die Tickethotline 01806-570070 * (0,20 €/Anruf inkl. MwSt. aus allen dt. Netzen).

Das AIDA-Opern-Spektakel verspricht eine unvergessliche Erfahrung zu werden. Werfen Sie einen Blick auf die Termine und sichern Sie sich noch heute Ihre Tickets.


Werbebanner schmal Ulrich Stamm Fotografie
Ulrich Stamm – Professionelle Fotografie für Business | Presse | Privat

HENRIKE: Kinderfest und Open Air am 1. Juni 2023

v.l. Dr. Agnes Genewein, Katrin Funk, Matthias Görn, Carlotta Truman, Christof Stein-Schneider, Sabine Schulte und Dr. Christian Unzicker © DIAKOVERE
v.l. Dr. Agnes Genewein, Katrin Funk, Matthias Görn, Carlotta Truman, Christof Stein-Schneider, Sabine Schulte und Dr. Christian Unzicker © DIAKOVERE

Kunze, Stein-Schneider & Co. spielen für HENRIKE

HANNOVER.

Erst Kinderfest, dann Charity-Open-Air: Viel los am Donnerstag, 1. Juni, im Park hinter dem DIAKOVERE Henriettenstift (früher Neu-Bethesda) in Hannover-Kirchrode.

Von 15 bis 18 Uhr wird das 25-jährige Jubiläum des ersten Perinatalzentrums in Hannover für Kinder und Familien gefeiert, ab 19.30 Uhr wird der Park zum Festival-Gelände, denn Künstler*innen aus Hannover spielen für HENRIKE – Norddeutschlands modernste Geburtsklinik, die 2024 eröffnet wird.

Noch sind tolle Projekte, die für HENRIKE geplant sind, nicht ausfinanziert. Dabei helfen uns nun Heinz-Rudolf Kunze, Christof Stein-Schneider (Fury in the Slaughterhouse), der Rapper Spax, Carlotta Truman („Das Supertalent“ und „The Voice Kids“), die Sängerin und Schauspielerin Julia Goehrmann und die Tanzgruppe Primetime (Europameister Urban Dance).

Eröffnet wird „HENRIKE tanzt – das Charity Open Air“ von Schirmherrin Ekaterina Erbprinzessin von Hannover, die Moderation übernimmt Christoph Dannowski (Neue Presse).

Unterstützt wird die Veranstaltung von der Hannoverschen Volksbank, Radio Hannover, der Werbeagentur SchulzDesign und dem Freundeskreis Hannover.

„Beim Charity-Open-Air engagieren sich viele Menschen, damit Eltern rund um die Geburt ihrer Kinder sorgenfrei sein können – bei normalen Geburten und auch bei Risikoschwangerschaften.

Da leisten wir gern unseren Beitrag“, betont Jürgen Wache, Vorstandsvorsitzender der Hannoverschen Volksbank.

HENRIKE ist auf dem Weg. 2024 wird das DIAKOVERE HENRIKE Mutter-KindZentrum AUF DER BULT eröffnet. Die Geburtshilfe von DIAKOVERE Friederikenstift und DIAKOVERE Henriettenstift werden mit der NeugeborenenIntensivstation des Kinder- und Jugendkrankenhauses AUF DER BULT zusammengelegt.

Karten für das Charity-Open-Air gibt es online unter www.diakovere.de/tickets oder an der Abendkasse. Sie kosten 20 Euro oder 99 Euro für VIPs, dann inkl. bester Plätze, Essen und Getränke im VIP-Zelt. Einlass ist ab 19 Uhr.

Schon um 15 Uhr beginnt das große Kinderfest (natürlich freier Eintritt) an gleicher Stelle. Anlass ist das 25-jährige Jubiläum des Perinatalzentrums Hannover, ebenfalls gemeinsam von DIAKOVERE und dem Kinder- und Jugendkrankenhaus AUF DER BULT betrieben. Dann gibt es jede Menge Spiel und Spaß für die Kinder, reichlich Informationen für die Erwachsenen und ein abwechslungsreiches Bühnenprogramm.

Ein umfangreiches kulinarisches Angebot begleitet den ganzen Tag.

Werberbanner schmal Stadtreporter.de

Börsennachrichten und Wirtschaftsnews vom 10. Mai 2023

Indizes vom 09.05.2023 © finanzen.net
Indizes vom 09.05.2023 © finanzen.net

Marktberichte der Börse Frankfurt

FRANKFURT/MAIN.

Die europäischen Börsen sind nach den Gewinnen am Vortag wieder unter Druck geraten. „Die bisherige Jahresperformance bei den europäischen Aktienindizes ist durchaus ansehnlich und die Risiken an den internationalen Finanzmärkten werden nicht weniger“, sagte Marktexperte Andreas Lipkow. Der EuroStoxx 50 (EURO STOXX 50) als Leitindex der Eurozone verlor am Dienstag 0,59 Prozent auf 4323,09 Punkte.

Für den französischen CAC 40 ging es um 0,59 Prozent auf 7397,17 Punkte nach unten. Der britische FTSE 100 hielt sich nach der Feiertagspause am Montag mit einem Abschlag von 0,18 Prozent auf 7764,09 Punkte etwas besser.

„Die Anleger lassen erst einmal Vorsicht walten“, begründete Analyst Christian Henke vom Handelshaus IG Markets die Verluste. Denn es gelte, die US-Verbraucherpreise am Mittwoch abzuwarten. „Neben dem Arbeitsmarkt steht die Teuerung ganz oben auf der Beobachtungsliste der Notenbank Fed“, so Henke. „Vor allem die um Energie- und Lebensmittelpreise bereinigte Kernrate dürfte große Beachtung finden.“ Sie könnte daher Hinweise auf die Geldpolitik in den USA liefern.

Europaweit setzten Immobilienwerte ihre Talfahrt vom Wochenbeginn beschleunigt fort. Gestiegene Zinsen und die damit verbundenen verschlechterten Kreditbedingungen setzen dem Sektor bereits seit geraumer Zeit zu. Der Branchenindex sackte am Ende des Tableaus um 2,9 Prozent ab.

Die konjunktursensiblen Ölwerte verzeichneten nach den Erholungsansätzen am Vortag erneut Verluste, und zwar in Höhe von 0,9 Prozent. Sie reagierten damit auf Warnsignale aus China. Der Außenhandel des Landes hatte im April an Schwung verloren.

Mit Blick auf Einzelwerte zogen die Aktien von Ryanair in Dublin um 3,6 Prozent an. Europas größter Billigflieger kauft wieder im großen Stil bei Boeing ein.

Die Erholung des Flugverkehrs von der Corona-Krise ließ die Anteilscheine von Amadeus IT um 1,4 Prozent steigen. Im Vergleich zum coronageprägten Vorjahresquartal hatten die Buchungen des Buchungssystem-Anbieters um fast ein Drittel zugelegt.

In London litten die Aktien von Einzelhändlern darunter, dass die Umsätze in der Branche im April erneut gesunken waren. Die Haushalte schränkten ihre Ausgaben für Kleidung ein, um die Grundbedürfnisse wie Lebensmittel zu bezahlen. So knickten Boohoo (boohoocom) um 7,5 Prozent und ASOS um 8,8 Prozent ein.

Im Bankenbereich gab es Nachrichten zu Credit Suisse (Credit Suisse (CS)) und UBS. Die beiden Banken sollen „auf absehbare Zeit“ weiterhin unabhängig voneinander operieren. Die Integration werde stufenweise erfolgen, teilte UBS mit. Die schrittweise Integration von Credit Suisse beschränke allerdings die Möglichkeiten, Restrukturierungskosten vorab zu verbuchen, schrieb Analyst Chris Hallam von der Bank Goldman Sachs. Die Papiere von UBS und Credit Suisse gaben leicht nach.

(Qulle:finanzen.net)


Werbebanner schmal Michael Ostrowski-Der Gärtner