Gruppenbild mit Herrn: SoVD-Vorsitzender und Bezirksratsherr (SPD) Dirk Battke mit CDU-Fraktionsvorsitzende Natascha Erdmann und Vize-Bürgermeisterin Gabriele Jakob (v.l.) und aus dem Nachbarbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode.
HANNOVER.
Aprilkühle des heutigen Ostersonnabends. „Konnte es nicht so ein Wetter wie gestern sein?“, wurde gefragt. Doch trotz der frischen Witterung kamen viele Besucher zum Osterhasenfest von geMit e.V. und dem Sozialverband Hannover-Süd (SoVD) am Nachbarschaftstreff in Mittelfeld.
Außer Bratwürsten und Hot Dogs gab es auch heißen Kaffee zum Aufwärmen und der Mittelfelder Nachwuchs konnte sich beim Stockbrotbraten rund um zwei Feuerkörbe versammeln.
Auch einige Politiker von CDU und SPD aus dem Bezirksrat schauten vorbei, darunter Vize-Bürgermeisterin Gabriele Jakob. Jakob hatte noch einen weiteren Termin im Kalender stehen.
Die Siedlergemeinschaft Seelhorst wollte ein kleines Osterfeuer auf der Dreieckswiese entzünden. Und da durfte die Repräsentantin des Bezirksrats Döhren-Wülfel natürlich ebenfalls nicht fehlen.
Mit dem 7. April ist die Coronavirus-Einreise-Verordnung ausgelaufen
BERLIN.
Mit abflauendem Infektionsgeschehen gibt es nun schon seit längerem keine Pflichten mehr, die Reisende aufgrund des Coronavirus beachten müssen. Da die Coronavirus-Einreise-Verordnung am 7. April ausgelaufen ist, endet damit auch die Rechtsgrundlage für mögliche Test-, Nachweis- oder Isolierungspflichten.
Ziel der Verordnung war es, den Eintrag von neuen und möglicherweise gefährlichen Virusvarianten des Coronavirus zu verhindern oder zu verlangsamen. Je nach Infektionslage, je nach Region wurden im Verlauf der Pandemie die Einreiseregelungen immer wieder angepasst.
Reisehinweise wegen Corona sind nun nicht mehr notwendig. Aber neben Corona können auf Reisen auch andere Gefahren lauern. Daher kann ein Blick auf aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise wichtig sein, die Sie für alle Länder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes finden. Aktuelle Informationen zum jeweiligen Reiseland finden Sie außerdem in der Reise-App „Sicher Reisen“.
Am 7. April ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. Das heißt: Die letzten noch verbliebenen Maßnahmen sind weggefallen – wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes.Â
Vom 1. Oktober 2022 und bis zum 7. April galt ein bestimmter Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Geregelt waren diese im Infektionsschutzgesetz § 28b. Wegen der sich abschwächenden Infektionslage waren einige bundesweite Schutzmaßnahmen bereits vorzeitig ausgesetzt worden:
Ursprünglich sollten alle Corona-Schutzmaßnahmen noch bis zum 7. April gelten. Den Schritt, zahlreiche Regeln vorzeitig zurückzunehmen, hatte die Bundesregierung sorgfältig abgewogen. Dazu hatte sie die Pandemieentwicklung im Herbst und Winter wissenschaftlich analysiert. Eine Erkenntnis: Die bundesweiten Schutzmaßnahmen, die im Oktober eingeführt wurden, haben dazu beigetragen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Maßnahmen der Länder
Bis 7. April hatten die Länder zudem die Möglichkeit, über die bundesweiten Maßnahmen hinaus weitere Regelungen anzuordnen – wie etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Ziel war, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Diese Regelung war auch im Infektionsschutzgesetz § 28b festgeschrieben. Mit Auslaufen des rechtlichen Rahmens für die Maßnahmen ist sie wie die bundesweite Regelung zum 7. April weggefallen.Â
Ulrich Stamm – Professionelle Fotografie für Business | Presse | Privat
Anlässlich des insbesondere in der Tuningszene beliebten „Car-Friday“ hat die Polizei Hannover am Freitag, 07.04.2023, im Rahmen eines Schwerpunkteinsatzes Straßen und Plätze überwacht und eine Reihe von Verstößen geahndet. Unter anderem wurden Verfahren wegen illegaler Kraftfahrzeugrennen, Trunkenheit im Verkehr sowie Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
In der Vergangenheit wurde der Karfreitag unter dem Motto „Car-Friday“ durch Angehörige der Tuningszene als Saisonauftakt von Tuningtreffen angesehen. In den vergangenen Jahren ist es im Bereich der Polizeidirektion Hannover an verschiedenen Örtlichkeiten zu größeren Treffen gekommen und damit zusammenhängend zu diversen Beschwerden aus der Bevölkerung gekommen.
Mit einem Schwerpunkteinsatz überwachte eine Vielzahl von Einsatzkräften am Freitag nicht nur die bekannten Treffpunkte der Tuning-Szene, sondern ahndete vor allem auch Verstöße sogenannter Poser, die durch ihr regelwidriges Fahrverhalten regelmäßig eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmende darstellen.
Gegen 20:05 Uhr fiel einer Funkstreifenwagenbesatzung ein Mercedes E 220 auf, der im Bereich des Leibnizufers mehrfach auf rund 120 Kilometer pro Stunde beschleunigte und dabei andere Fahrzeuge überholte. Zudem fuhr das Fahrzeug mehrmals mit quietschenden Reifen an. Nachdem der Fahrer kurz darauf auch noch auf einer Sperrfläche wendete und seine Fahrt in die Gegenrichtung fortsetzte, stoppte die Polizei das Auto.
Gegen den 24 Jahre alten Fahrer wird nun wegen des Verdachts des unerlaubten Kraftfahrzeugrennens ermittelt. Zudem wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und ein Platzverweis erteilt.
Um circa 20:35 Uhr geriet im Bereich Schiffgraben ein Motorradfahrer auf einer BMW S 1000 R in den Fokus der Polizei. Der Fahrer fiel den Beamten aufgrund seiner grob verkehrswidrigen und rücksichtlosen Fahrweise auf, mit der er nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmende gefährdete. Ziel war es offenbar, eine größtmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.
Das Fahrzeug wurde gestoppt und gegen den 34-jährigen Fahrer ein Verfahren wegen eines unerlaubten Kraftfahrzeugrennens eingeleitet. Während des mehrstündigen Einsatzes ahndete die Polizei eine Reihe von Verstößen:
Jeweils fünfmal leiteten die Beamtinnen und Beamten Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und Drogenverstöße ein, vier unerlaubte Kraftfahrzeugrennen hatten ebenso Ermittlungsverfahren zur Folge wie drei festgestellte Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte 21 Poserverhalten fest, die Kontrollen zur Folge hatten. Achtmal wurden unvorschriftsmäßige Zustände an Fahrzeugen festgestellt, sechsmal waren die jeweiligen Betriebserlaubnisse erloschen.
Bei den Geschwindigkeitsverstößen wurden die „Spitzenreiter“ mit 156 Kilometern pro Stunde im 50er-Bereich sowie mit 131 km/h bei erlaubtem Tempo 60 gemessen.
Die Polizei führte 27 Gefährderansprachen durch, untersagte achtmal die Weiterfahrt, schrieb sechs Mängelmeldungen sowie beschlagnahmte sechs Fahrzeuge. Zudem wurden drei Platzverweise erteilt.
Erstmalig seit 2015 gibt es bei der TUI-Tochterfirma „TUI Customer Operations GmbH“ (TCO) Tarifverhandlungen. In bislang drei Verhandlungsrunden gab es seitens des Arbeitgebers kein einigungsfähiges Angebot.
Am 11. April ruft ver.di die Beschäftigten der TCO daher zu einem ganztägigen Warnstreik auf. Es ist der erste seiner Art in der Firmengeschichte. Am 11.04., 10 Uhr ist eine Aktion vor dem Gebäude der TUI AG (Karl-Wiechert-Allee 4, Hannover) geplant. Aufgrund des verbreiteten Home-Office gibt es außerdem eine Online-Streikversammlung am Nachmittag.
In einer Umfrage unter ver.di-Mitgliedern bewerten 74 % der Teilnehmenden das erste Angebot der Arbeitgeberseite als schlecht bis sehr schlecht. Anstatt auf die klar artikulierten Bedürfnisse der Belegschaft einzugehen, wurde ein zweites Angebot vorgelegt, das sich für die überwiegende Mehrheit noch schlechter auswirken würde. Zahlreiche Beschäftigte reagierten fassungslos bis enttäuscht.
„Auf eine tarifliche Anpassung warten die Beschäftigten seit mittlerweile acht Jahren“, so ver.di-Verhandlungsführer Lars Kalkbrenner. Seitdem sei nur eine freiwillige übertarifliche Zulage von drei Prozent gezahlt worden. „Alleine um den Kaufkraftverlust von Firmengründung bis Ende 2022 auszugleichen wäre ein Gehaltszuwachs in Höhe von 14,7 % notwendig.“
Schon zur Gründung der TCO sei die Einsparung von Personalkosten eines der Hauptziele gewesen. Die Beschäftigten würden nicht nur nach Gehaltstabelle schlechter entlohnt, sondern müssten auch noch anderthalb Stunden pro Woche länger arbeiten als in anderen TUI-Gesellschaften. Die aktuellen Preisentwicklungen treffen insbesondere die unteren Einkommensgruppen hart. Um den gesetzlichen Mindestlohn zu erreichen seien zurzeit übertarifliche Zulagen vonnöten. „Das ist für einen Welt-Konzern wie die TUI ein Armutszeugnis.“
Die ver.di-Tarifkommission fordert u. a. eine feste Entgelterhöhung um 500 Euro über alle Gehaltsgruppen und -stufen hinweg über eine Laufzeit von 12 Monaten. Arbeitgeberseitig wurden zuletzt zwei Erhöhungsschritte in Höhe von 100 Euro und weiteren 75 Euro bei einer Laufzeit von 21 Monaten angeboten.
„Das ist nochmal deutlich weniger als aktuell in anderen TUI-Gesellschaften vereinbart worden ist. Und das obwohl wir schon vorher weit weniger im Monat hatten und hier zahlreiche andere Vergütungsbestandteile und Vergünstigungen schlechter geregelt sind“, befindet ein Mitglied der Tarifkommission.
Der Kulturverein Jazzfreunde Altkreis Burgdorf hat die ungewöhnliche ungewöhnliche Kölner Profi-Band in die Eventlocation B5 eingeladen
BURGDORF.
Die ungewöhnliche Kölner Profi-Band »Nina’s Rusty Horns« tritt auf Einladung des Kulturvereins Jazzfreunde Altkreis Burgdorf erstmalig in der Region Hannover am Samstag, den 22. April 2023, 20:00 Uhr, in der Eventlocation B5, Burgdorf, Braunschweiger Straße 5, auf.
Nina’s Rusty Horns spielen die ursprüngliche, pulsierende Tanzmusik, die in den Bars von New Orleans schon vor hundert Jahren aber auch heute noch gespielt wird. Seltene Stücke werden ausgegraben, grob abgestaubt und mit viel Liebe präsentiert. Immer mehr eigene Songs im alten Stil entstehen und auch mal eine deutsche Nummer gesellen sich ganz selbstverständlich dazu. Es gibt tanzbare Stücke im Repertoire und viele sehr erdige Songs, die immer eine gute Geschichte erzählen.
Ihr Sound ist inspiriert von dem der 20er Jahre und klingt trotzdem lebendig und zeitlos. Die Stimme von Bandleaderin Nina Lentföhr ist dabei direkt und originell, mit einem bluesigen Timbre und geschmackvoll platzierten Schnörkeln.
Eintrittskarten (22€) gibt es im Vorverkauf unter E-Mail: jazzfreunde-burgdorf@online.de oder bei den VVK-Stellen: Burgdorf: FOTO KAROS, Bahnhofstr. 22, Lehrte: MEGA FOTO, Neues Zentrum.
Aus Anlass des Ostergeschäfts hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di die Beschäftigten in insgesamt sechs Fulfillment Centern des Online-Händlers Amazon zu Streiks aufgerufen. Während die Beschäftigten an den Standorten Werne, Graben, Winsen (Luhe) und Leipzig bereits in den vergangenen Tagen die Arbeit niedergelegt haben, kündigt ver.di für die Osterwoche weitere Streiks in Rheinberg, Bad Hersfeld und Koblenz an.
„Amazon hat für seine Beschäftigten auch in diesem Jahr nur faule Eier als Ostergeschenk vorgesehen“, erklärt Streikleiterin Monika Di Silvestre. „Ostern ist für Amazon immer eine Zeit erhöhter Umsätze und für die Beschäftigten eine Phase von noch mehr Stress und Leistungsdruck. Dabei sehen sich die Kolleginnen und Kollegen angesichts angekündigter Massenentlassungen und der Schließung von mindestens einem großen Versandzentrum ohnehin einer ungewissen Zukunft gegenüber und müssen um ihre Arbeitsplätze bangen.“
Das Geschäftsmodell von Amazon sei auf „Hire and Fire“ aufgebaut und missachte die Bedürfnisse der in dem Unternehmen arbeitenden Menschen, kritisiert die Gewerkschaft. „Während der Pandemie hat Amazon durch die Arbeit der Beschäftigten Rekordumsätze eingefahren. Es war immer klar, dass diese Wachstumsraten unter normalen Umständen nicht fortgesetzt werden können. Ein nicht mehr ganz so starkes Wachstum als Begründung für Massenentlassungen zu nehmen, ist ein weiterer Beleg für die menschenfeindliche und rein auf Profitmacherei ausgerichtete Linie des Konzerns“, so Di Silvestre. „Wir werden weiter für Tarifverträge und bessere Arbeitsbedingungen bei Amazon kämpfen.“
Ver.di fordert von Amazon die Anerkennung der Flächentarifverträge des Einzel- und Versandhandels sowie den Abschluss eines Tarifvertrages Gute und Gesunde Arbeit.
HANNOVER. Am gestrigen Karfreitag gegen 13.00 Uhr erreichten mehrere Notrufe die Regionsleitstelle Hannover. In einer Wohnung im 2. Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses an der Schulenburger Landstraße in Hannover-Hainholz waren Rauch und Flammen zu sehen. Aufgrund der eingegangenen Notrufe alarmierte die Regionsleitstelle zwei Löschzüge der Berufsfeuerwehr, die Ortsfeuerwehr (Freiwillige Feuerwehr) Vinnhorst, einen Rettungswagen sowie ein Notarzteinsatzfahrzeug. Als die ersten Brandbekämpfer der Feuerwehr in der Schulenburger Landstraße eintrafen, stellte sich heraus, dass die Bewohnerin der Wohnung als vermisst gilt und noch in der Brandwohnung vermutet wurde. Umgehend wurde daraufhin mit mehreren Trupps unter Atemschutz eine Menschenrettung eingeleitet. Nach kurzer Zeit konnte die ansprechbare Bewohnerin durch die Feuerwehr gerettet und an den Rettungsdienst übergeben werden. Sie wurde mit dem erst kürzlich von der Feuerwehr Hannover in Dienst gestellten europaweit ersten neuen vollelektrischen Rettungswagen abtransportiert. Die Brandbekämpfung erfolgte mittels zwei C-Rohren. Gegen 13:30 Uhr wurde „Feuer aus“ gemeldet und gegen 14:30 Uhr waren alle mit dem Einsatz verbundenen Maßnahmen der Feuerwehr beendet. Während der Dauer des Feuerwehreinsatzes war die Schulenburger Landstraße vollständig für den Autoverkehr und den Stadtbahnbetrieb gesperrt. Hlnsichtlich der Höhe des entstandenen Sachschadens sowie der Brandursache konnten seitens der Feuerwehr zunächst keine Angaben gemacht werden. Bei dem Einsatz in Hainholz waren 50 Kräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst mit insgesamt 16 Fahrzeugen vor Ort.
Wohnungsbrand mit Menschenrettung in Hannover-Hainholz
Die verhaltene Entwicklung an Europas Aktienmärkten hat sich am Donnerstag mit überschaubaren Gewinnen fortgesetzt. Die Börsen stabilisierten sich etwas nach ihren Vortagsverlusten. Eine gewisse Unterstützung boten am letzten Handelstag vor Ostern die jüngsten Wirtschaftsdaten aus Europa und die US-Börse Nasdaq, die ihre Anfangsverluste aufholen konnte. Vor dem Arbeitsmarktbericht aus den USA, der am Karfreitag erwartet wird, blieben die Anleger aber generell zurückhaltend.
Der EuroStoxx 50 (EURO STOXX 50) gewann 0,26 Prozent auf 4309,45 Punkte. Damit schrammte er knapp an einer positiven Wochenbilanz vorbei: Die wegen Karfreitag verkürzte Woche beendete der Leitindex der Eurozone 0,1 Prozent tiefer. Auf Länderebene stieg der französische CAC 40 am Donnerstag um 0,12 Prozent auf 7324,75 Punkte. Der britische FTSE 100 ragte mit einem Anstieg um 1,03 Prozent auf 7741,56 Punkte positiv hervor.
Marktbeobachter Craig Erlam vom Broker Oanda verwies im Vorfeld des US-Jobberichts auf höher als erwartete Daten zu den Erstanträgen auf Arbeitslosenunterstützung. „Schon bald wird die Fed wahrscheinlich eine Fülle von Beweisen dafür haben, dass die Zinserhöhungen der Wirtschaft den Wind aus den Segeln genommen haben“, sagte der Experte. Sollte dies die Inflation bremsen, würden die erhofften Zinssenkungen schon im weiteren Verlauf des Jahres wahrscheinlicher und notwendiger.
Die besonders stark auf Zinsperspektiven reagierenden Immobilienwerte setzten ihr Hin und Her fort: Nun waren sie angesichts der geldpolitischen Debatte wieder gefragt. Der Teilindex dieser Branche setzte sich mit einem Anstieg um 2,7 Prozent an die Spitze der Branchenwertung. Gleiches galt für Vonovia (Vonovia SE (ex Deutsche Annington)) an der EuroStoxx-Spitze mit einem Kurssprung um knapp sechs Prozent.
Wirtschaftsdaten aus Europa wurden derweil am Donnerstag als besser als befürchtet bezeichnet. So hatte die Industrie in Deutschland überraschend an den starken Jahresauftakt angeknüpft und die Produktion im Februar deutlich gesteigert. „Allerdings fehlen bisher ausreichend steigende Neuaufträge, um die Produktion auch im Sommerhalbjahr auszulasten“, schränkte Volkswirt Carsten Mumm von der Privatbank Donner & Reuschel ein.
Zur zweitgrößten Gewinnerbranche stiegen die Banken auf, wie der Teilindex Stoxx Europe 600 Banks mit einem Plus von letztlich 1,8 Prozent zeigt. Im Schlepptau folgten die Versicherungsbranche mit einem Anstieg um 1,7 Prozent und der Reisesektor mit plus 1,5 Prozent. Hier fiel die TUI-Aktie mit einer Erholung von zwölf Prozent nach einem heftigen Kurseinbruch, der in den vergangenen Tagen mit einer eingeleiteten Kapitalerhöhung einher ging, auf.
Im Ölsektor, der ebenfalls zulegte, ragten die in London 2,3 Prozent höheren Shell (Shell (ex Royal Dutch Shell))-Aktien hervor. Der Öl– und Gaskonzern sieht bislang ein anhaltend gutes Gasgeschäft im laufenden Jahr. So laufe der Gashandel weiter robust und dürfte etwa auf dem Niveau des starken vierten Quartals 2022 liegen, teilte das Unternehmen in seinem Produktionsbericht mit. Und dies, obwohl die europäischen Gaspreise derzeit weit unter ihren Hochs vom vergangenen August notieren.
Am heutigen Vormittag gegen 11.50 Uhr gingen mehrere Notrufe in der Regionsleitstelle Hannover ein. Passanten hatten auf dem Flachdach der 7. Etage eines Gebäudeteils des Ihmezentrums eine Rauchentwicklung bemerkt und die Feuerwehr informiert.
Aufgrund der eingegangenen Notrufe und einer dem besonderen Einsatzobjekt angepassten Alarm- und Ausrückeordnung alarmierte die Regionsleitstelle umgehend zwei Löschzüge der Berufsfeuerwehr, ein Notarzteinsatzfahrzeug, einen Rettungswagen sowie weitere Sonderfahrzeuge.
Die ersten vor Ort eintreffenden Brandbekämpfer konnten eine Rauchentwicklung bestätigen und einen Brand im Bereich der Flachdachverkleidung im 7. Obergeschoß lokalisieren. Gemeinsam mit Arbeitern einer am Brandort befindlichen Dachdeckerfirma wurde die Verkleidung der Dachhaut demontiert und mittels Pulverlöschern sowie im weiteren Verlauf mit einem C-Rohr die Brandbekämpfung eingeleitet.
Eine Ausbreitung der Flammen konnte zeitnah verhindert werden und gegen 12:45 Uhr war das Feuer unter Kontrolle. Verletzt wurde bei diesem Einsatz niemand. Hlnsichtlich der Höhe des entstandenen Sachschadens sowie der Brandursache konnten seitens der Feuerwehr zunächst keine Angaben gemacht werden.
Die Feuerwehr und der Rettungsdienst waren mit 34 Einsatzkräften und insgesamt 14 Fahrzeugen vor Ort.
Krieg in der Ukraine | Deutschland unterstützt die Ukraine mit Ausrüstungs- und Waffenlieferungen
BERLIN.
Deutschland unterstützt die Ukraine mit Ausrüstungs- und Waffenlieferungen – aus Beständen der Bundeswehr und durch Lieferungen der Industrie, die aus Mitteln der Ertüchtigungshilfe der Bundesregierung finanziert werden.
Die Bundesregierung unterstützt das ukrainische Militär in enger Abstimmung mit ihren Partnern und Verbündeten. Diese Aufstellung gibt eine Übersicht über deutsche letale und nicht-letale militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine.
Sie umfasst Lieferungen aus Beständen der Bundeswehr – und solche der deutschen Industrie, die aus Mitteln der sogenannten Ertüchtigungshilfe der Bundesregierung finanziert werden.
Die Mittel für die Ertüchtigungsinitiative belaufen sich auf insgesamt 2,2 Milliarden Euro für das Jahr 2023 (nach 2 Milliarden Euro im Jahr 2022). Die Mittel sollen vornehmlich der Unterstützung der Ukraine zugutekommen.
Zugleich werden sie zur Finanzierung der gestiegenen deutschen Pflichtbeiträge an die Europäische Friedensfazilität (EPF) eingesetzt, aus deren Mitteln wiederum Kosten der EU-Mitgliedstaaten für Unterstützungsleistungen an die Ukraine erstattet werden können.
Militärische Unterstützungsleistungen in Vorbereitung/Durchführung:
(Aus Sicherheitserwägungen sieht die Bundesregierung bis zur erfolgten Übergabe von weiteren Details insbesondere zu Modalitäten und Zeitpunkten der Lieferungen ab.)
6.350 Schuss Artilleriemunition 155 mm*
Flugkörper für Iris-T SLM*
20 Brückenlegepanzer BIBER*
300.000 Schuss Gepard Munition*
2 Luftraumüberwachungsradare*
78 Sattelzugmaschinen und 86 Sattelauflieger*
Luftverteidigungssystem PATRIOT mit Flugkörpern
8 mobile Antennenträgersysteme*
40.000 Erste-Hilfe Kits*
108 Aufklärungsdrohnen*
1 Schwerlastsattelzüge M1070 Oshkosh*
17 Feldheizgeräte*
18 Radhaubitzen RCH 155*
7 LKW 8×6 mit Wechselladesystem mit 18 Abrollplattformen*
Der Gesamtwert der im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 3. April 2023 von der Bundesregierung erteilten Einzelgenehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern beträgt 2.742.851.393 Euro. Dieser Genehmigungswert beinhaltet die oben in der Liste aufgeführten Güter, soweit ihre Ausfuhr genehmigungspflichtig nach Außenwirtschaftsrecht ist. Das ist nicht bei allen oben genannten Gütern der Fall. Um die Abwicklung bestimmter Lieferungen zu beschleunigen, hat die Bundesregierung zudem Verfahrenserleichterungen zum Beispiel für Schutzgüter geschaffen. Auch diese Lieferungen sind im Genehmigungswert nicht enthalten. Die Wertangaben für gebrauchtes Material aus Bundeswehrbeständen beruhen zudem auf Zeitwerten, die bedeutend unterhalb der jeweiligen Neu- oder Wiederbeschaffungswerte liegen können. Im Genehmigungswert enthalten sind die Güter unabhängig davon, wie ihre Beschaffung und Lieferung finanziert wurden. Aus Sicherheitserwägungen sieht die Bundesregierung bis zur erfolgten Übergabe auch hier von der Nennung weiterer Details ab.
* Es handelt sich um eine aus Mitteln der Ertüchtigungsinitiative finanzierte Lieferungen der Industrie. Mit den Lieferungen sind teilweise Instandsetzungsmaßnahmen verbunden oder die Produktion dauert noch an; zudem erfolgen teilweise noch Ausbildungsleistungen.