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Montag, Juli 27, 2026

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TECHNORAMA Hildesheim

TECHNORAMA - Oldtimer-Event auf dem Gelände des Hildesheim Airport
© Fotos: Lothar Schulz 2023 – TECHNORAMA - Oldtimer-Event auf dem Gelände des Hildesheim Airport

Oldtimer-Event auf dem Gelände des Hildesheim Airport

HANNOVER. Alle Jahre wieder zieht die TECHNORAMA zahlreiche BesucherInnen an. Diese Veranstaltung auf dem Gelände des Flugplatzes Hildesheim ist in Europa einzigartig und begeistert die Motorsportfans. Die Verbindung von historischem Motorsport mit einem großen Youngtimer, Oldtimer- und Teilemarkt hat sich bewährt. Die Vielfalt der hier präsentierten Fahrzeuge ist bemerkenswert und bietet den Zuschauerinnen und Zuschauer ein abwechslungsreiches Programm. Interessant ist auch das für die BesucherInnen zugängliche Fahrerlager. Die Oldtimer-Vergleichsläufe auf dem 2,7 km langen Rundstreckenkurs werden mit großer Begeisterung verfolgt. Einige restaurierte Old- und Youngtimer werden auch zum Verkauf angeboten. Die Oldtimerszene im Norden war auch durch attraktive Clubstände, z. B. MVC, Deuvet und Oldtimerfreunde Hildesheim, vertreten und informierte rund um die historischen Fahrzeuge.


Auf die Plätze…

Auf die Plätze… bahnhofsnahe Areale werden neu genutzt: bunt, kreativ, sportlich, musikalisch - und gesellig
© Fotos: Lothar Schulz 2023 – Auf die Plätze… bahnhofsnahe Areale werden neu genutzt: bunt, kreativ, sportlich, musikalisch - und gesellig

Sommer-Events ziehen die Menschen auf die bahnhofsnahen Areale

HANNOVER. Es wird bunt, kreativ, sportlich, musikalisch – und gesellig: Raschplatz, Andreas-Hermes-Platz und Weißekreuzplatz wandeln sich in den kommenden Wochen und Monaten zu Event-, Kultur- und Freizeitorten. Die Landeshauptstadt Hannover legt dazu ein breit gefächertes Programm auf. Der Startschuss fiel am heutigen Freitag. Oberbürgermeister Belit Onay, Erster Stadtrat und Ordnungsdezernent Dr. Axel von der Ohe, Kultur- und Sportdezernentin Konstanze Beckedorf und Hans Christian Nolte, Geschäftsführer der Hannover Marketing und Tourismus GmbH – Hannover Veranstaltungs GmbH führten bei einem Pressetermin am Freitag Medienvertreter vom Weißekreuzplatz über den Andreas-Hermes-Platz zum Raschplatz und erläuterten was geplant ist und zeigten was schon auf die Beine gestellt wurde. Eingebettet ist das Programm in ein neues Konzept für die bahnhofsnahen Areale. Die Stadt möchte sie beleben und aufwerten. Das umfasst auch die Ausweitung der sozialen Angebote und eine teilweise Neugestaltung der Plätze. „Die Zielsetzung ist ambitioniert: Es geht darum, mehr Aufenthaltsqualität zu schaffen und bessere Lösungen für drängende soziale Belange anzubieten“, erklärt Oberbürgermeister Belit Onay. „Die Aufwertung der bahnhofsnahen Plätze ist elementarer Bestandteil der Innenstadt-Entwicklung. Es ist neben dem Städtoskoop und dem bald startenden Aufhof das nächste große Experiment in diesem Jahr.“ Dr. Axel von der Ohe stellt klar, dass die Stadt „die Aspekte Sicherheit, Sauberkeit und Soziales in einem gemeinsamen Kontext denkt und mit dem Ansatz einer wirksamen Belebung verbindet“. Die Situation nördlich des Hauptbahnhofs habe sich sukzessive verschlechtert. „Jetzt wollen wir dem Quartier eine völlig veränderte Wahrnehmung und Atmosphäre geben. Dabei sind wir nicht allein, sondern im engen Schulterschluss mit einer Vielzahl von Partner*innen. Deren Engagement ist herausragend.“ Kreativ soll es von Mitte Mai bis September auf dem Weißekreuzplatz zugehen: z.B. mit mit Bilderausstellungen im Laubengang an der Nordseite des Platzes und Schwarmkunst. Teile des Platzes, der seinen grünen Charakter behält, sind künftig für Außengastronomie nutzbar. Flächen für Spiel, Sport und Kunst entstehen. Gleichzeitig veranlasst die Stadt eine Verkehrsberuhigung. Auch auf dem Andreas-Hermes-Platz ist einiges los: Die Oststadt-Bibliothek und der Pavillon koordinieren ein buntes Programm vor allem für Familien. Auch die Theaterwerkstatt, der Kontaktladen Mecki, der Verein Tango an der Leine und andere beteiligen sich. Transition Town installiert zusammen mit einem Hochschul-Seminar der Sozialen Arbeit einen integrativen Palettengarten mit Hochbeeten, Kübelpflanzen und einem spannenden Begleitprogramm. Auf dem Raschplatz dreht sich vom 12. Mai bis zum 16. Juli alles um den Sport. Hier können die Menschen den Sommer aktiv genießen. Das Raschplatz Open Air lädt mit dem neu gestalteten Multicourt aber auch einfach zum Verweilen ein – bei kühlen Drinks und Leckereien. Live-Musik, DJs und Open-Air-Events werden der Stadtmitte ein besonderes Flair geben. Die Time-Slots für eigene sportliche Aktivitäten lassen sich unter https://www.raschplatz-openair.de/home/buchung/ aussuchen – und buchen. Auf dieser Internetseite sind alle Details zu den Events auf dem Raschplatz hinterlegt. Martin Polomka, Anlieger des Raschplatzes, Betreiber der Baggi, des Palo und des RP 5 Stage: „Neben den vielfältigen sportlichen Aktivitäten sind für den gesamten Zeitraum unterschiedliche Konzerte, Live-Acts, DJs, Tanzabende und Events geplant. Wir freuen uns auf tolle Acts und gute Stimmung auf dem Raschplatz.“ Kinder und Familien können sich auf das große Neue Presse – Kinderfest mit Hüpfburgen, Kinderschminken, Kinderdisko und Jonglierschule am 21. Mai freuen. Oberbürgermeister Onay ermuntert die Menschen, die Angebote intensiv zu nutzen. „Es bietet sich die Gelegenheit, die Plätze ganz anders zu erleben und sie neu zu entdecken. Wir verstehen das als Experiment und erhoffen uns wichtige Impulse für die weitere Entwicklung des bahnhofsnahen Umfelds.“


Prüfauftrag an die Verwaltung: Könnte es einen Wochenmarkt vor dem Nachbarschaftstreff geben? – Nichts Neues vom Wasserkraftwerk an der Leine

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Seit fast 20 Jahren läuft das Verfahren um eine kleine Turbinenanlage am Döhrener Leinewehr

fest. Das erfuhren die Politiker in der letzten des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel gestern Abend (11. Mai) im Freizeitheim Döhren. aufgrund einer SPD-Anfrage. Allerdings wurde der dazu erforderliche Planfeststellungsbeschluss der Region Hannover von zwei Klägern vor Gericht angegriffen. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg über diese Klagen ist derzeit nicht absehbar.

Die Verwaltung soll prüfen, inwieweit sich der Platz vor dem Mittelfelder Nachbarschaftstreff von den baulichen Gegebenheiten her als Ort für einen Markt eignet, und bei entsprechender Eignung dort einen regelmäßigen Wochenmarkt zu ermöglichen“, hatte die SPD-Fraktion in einem Antrag vorgeschlagen. Die Grünen fanden den Antrag so gut, dass sie ihm beigetreten sind. Er wurde dann auch einstimmig verabschiedet. Für die Sozialdemokraten war es kein Problem, Mandatsträger anderer Fraktionen mit ins Boot zu holen. „Je größer die Basis für den Antrag, umso mehr Gewicht müsste er eigentlich dann in der Verwaltung haben“, meinte ihr Fraktionsvorsitzender. Der SPD gehe es nicht darum, nur parteipolitisch zu glänzen, sondern möglichst erfolgreich für die Bürger im Stadtbezirk etwas zu tun.

So wurde dann ein gemeinsamer Antrag von CDU und SPD, wonach die Stadt sich schon jetzt Gedanken um die Bregenzer Straße und Riepestraße nach dem Bau der S-Bahn-Station machen soll, letztendlich auch als interfraktioneller Antrag der drei großen Fraktionen im Bezirksrat verabschiedet. Auch wenn um eine Formulierung hinsichtlich der zukünftigen Straßenbreite lange gerungen und diskutiert wurde.

Ebenfalls einstimmig vom Bezirksrat verabschiedet: Ein von der SPD eingebrachter Antrag, in dem die Stadt gebeten wird, gemeinsam mit dem Vermieter und dem Denkmalsschutz nunmehr zeitnah die immer noch fehlende Beleuchtung im Bereich der Eingangstür des Quartierstreffs nachzurüsten. „Seit Einweihung des neuen Quartierstreffs mahnen die dort an Veranstaltungen und Gruppen Teilnehmenden die fehlende Beleuchtung an. Es ist den meist älteren Nutzern nicht zuzumuten hier in den Abendstunden in völliger Dunkelheit zu stehen und auf- und zuschließen zu müssen.“, hieß es in den Gründen.

Auf Antrag der Christdemokraten wurde zudem die Verwaltung aufgefordert, „auf städtischen Grünflächen an Straßenrändern und öffentlichen Plätzen in unserem Stadtbezirk mehr insektenfreundliche Bäume, Blumen und Sträucher zu pflanzen.“ Daneben bezuschusst der Bezirksrat aus eigenen Mitteln den Kauf eines neuen familientauglichen Kanadiers für den Verein der Kanu-Wanderer Hannover e.V. und der Verein „geMit, Interessengemeinschaft gewerbe- und dienstleistungsfördernder Mittelfelder e.V.“ erhält einen Zuschuss von 100 Euro für Blumenkübel auf dem Rübezahlplatzes und am Nachbarschaftstreffs Mittelfeld.

Bezirksrat Döhren-Wülfel: Politiker fordern bessere Beteiligung ein

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Die Reste des gefällten Baumes: Sonst hat sich nichts auf dem "Wichmann"-Grundstück getan.

HANNOVER. Die Rüge ging eindeutig in Richtung Oberbürgermeister und Stadtverwaltung. In einemgemeinsamen Antrag von SPD und CDU in der Mai-Sitzung des Bezirksrates Döhren-Wülfel am gestrigen Donnerstag im Freizeitheim Döhren wird die Stadt aufgefordert, „bei zukünftigen Änderungen der Hauptsatzung und der Geschäftsordnung den Stadtbezirksrat vor Beschlussfassung durch den Rat anzuhören.“

Hintergrund des Antrages war, dass der Rat sowohl geltende Geschäftsordnung als auch die Hauptsatzung geändert hat, ohne überhaupt die Bezirksräte zu informieren. Und das, obwohl diese Regelungen auch für die Bezirksräte geltend. SPD-Fraktionschef Jens Schade: „Es gebietet die politische Fairness, die Stadtbezirksräte zumindest hinsichtlich der Regelungen, die die Bezirksräte betreffen oder die sich auf deren Arbeit auswirken, in die Entscheidungsfindung einzubeziehen und sie vorab anzuhören, insbesondere, da Rechte des Stadtbezirksrates eingeschränkt werden. Überdies dürften die Bezirksräte aus ihrer täglichen Arbeit über sehr viel Sachverstand verfügen, um die Auswirkungen neuer Bestimmungen und Vorschriften auf ihre Arbeit einzuschätzen. Dieser Sachverstand sollte auch genutzt werden.“ Bei nur einer Enthaltung seitens der Linken wurde der SPD/CDU-Antrag vom Bezirksrat angenommen.

Lange Diskussionen und erneut die Rüge, der Bezirksrat werde ungenügend beteiligt, löste eine Information des Stadtbezirksmanagers Sven Berger aus. Es gibt danach immer noch keinen Bericht der Stadtverwaltung zum Neubau des Freizeitheims Döhren, allerdings soll wohl in Kürze innerhalb der Verwaltung ein Treffen verschiedener Fachbereiche dazu stattfinden, über das der Bezirksrat bislang zum Ärger der örtlichen Mandatsträger nicht informiert wurde.

In einem interfraktionellen Antrag aller Parteien im Bezirksrat schwang ebenfalls eine Missbilligung wegen einer unzureichenden Einbindung der Bezirksratspolitiker mit. Denn das sogenannte „Lückekinder-Projekt im Wülferoder Weg in der Siedlung Seelhorst ist eingestellt worden. Der Bezirksrat hat davon erst hinterher davon erfahren.

Mit „Lückekindern“ sind diejenigen Kinder gemeint, die zu alt für den Hort, aber noch zu jung sind, um etwa Angebote von Jugendzentren wahrnehmen zu können. Die Stadt Hannover verfügt nach eigenem Bekunden über keine Zahlen, in welchem Umfang ein Betreuungsbedarf für „Lückekinder“ besteht. Das erfuhr der Bezirksrat auf eine entsprechende Anfrage der SPD-Fraktion.

Nach Ansicht aller Politiker im Bezirksrat Döhren-Wülfel besteht aber nach wie vor allem im Stadtteil Mittelfeld ein. Deshalb forderte der Bezirksrat in einem von Bezirksbürgermeisterin Antje Kellner formulierten interfraktionellen Antrag die Stadtverwaltung auf, das „Lücke-Kinder-Projekt“ für Mittelfeld fortzuführen. „Der Bedarf im Stadtbezirk, speziell im Stadtteil Mittelfeld für eine Betreuung von Lückekindern ist auch nach Auflösung der Wohnungen im Wülfeler Weg 1-9 nach wie vor groß. Zudem haben keineswegs alle vorher betreuten Kinder in den Wohnungen im Wülferoder Weg gelebt oder den Stadtteil Mittelfeld verlassen.“

Es tut sich weiterhin nichts auf dem Grundstück der früheren Gastwirtschaft Wichmann. Nachdem nun in jüngster Zeit auch noch ein mächtiger alter Baum gefällt wurde, griffen die Sozialdemokraten in einer Anfrage das Thema erneut auf. Sven Berger von der Stadt musste einräumen, dass auch in der Verwaltung noch keine neuen Erkenntnisse vorliegen. Er bestätigte lediglich, dass das Abholzen des Baumes genehmigt worden war. Weshalb die alte Kastanie fallen musste, konnte aber auch Berger nicht sagen.

Börsennachrichten und Wirtschaftsnews vom 11. Mai 2023

Indizes vom 10.05.2023 © finanzen.net
Indizes vom 10.05.2023 © finanzen.net

Marktberichte der Börse Frankfurt

FRANKFURT/MAIN.

Die europäischen Börsen haben am Mittwoch an ihre Kursschwäche vom Vortag angeknüpft. US-Inflationsdaten gaben am Nachmittag nur kurzzeitig Auftrieb. Auch am New Yorker Aktienmarkt ließ der Anfangsschwung nach.

Der Eurozone-Leitindex EuroStoxx 50 (EURO STOXX 50) verlor zum Handelsende 0,38 Prozent auf 4306,76 Punkte. Für den französischen CAC 40 ging es um 0,49 Prozent auf 7361,20 Punkte abwärts. Der britische FTSE 100 sank um 0,29 Prozent auf 7741,33 Punkte.

Die Furcht vor weiter steigenden Zinsen nahm nach den US-Preisdaten etwas ab. Marktspekulationen über Zinssenkungen der US-Notenbank ab Sommer seien aber verfehlt, hieß es von der Commerzbank. Die Inflation habe zwar ihren Höhepunkt überschritten, doch gehe der Rückgang sehr langsam vonstatten. Das unterliegende Inflationsproblem sei nicht gelöst.

Techwerte bekamen von den US-Preisdaten Auftrieb. Der entsprechende Sektor war mit plus 1,4 Prozent der beste der europäischen Stoxx-600-Branchenübersicht. Nachlassender Zinsdruck macht die Investitionen und Finanzierungen der Technologie-Unternehmen weniger teuer. Die Aktien des Chipindustrie-Ausrüsters ASML (ASML NV) waren im EuroStoxx mit plus 2,6 unter den besten Werten.

Besser waren nur die Titel des Wohnimmobilienkonzerns Vonovia (Vonovia SE (ex Deutsche Annington)) mit plus 3,3 Prozent. Am EuroStoxx-Ende verloren die Anteile des Brauereikonzerns AB Inbev (Anheuser-Busch InBev) 3 Prozent. Die Experten von HSBC hatten sie abgestuft.

Auch gute Geschäftszahlen von Unternehmen gaben den Börsen keinen neuen Schub. „In der auslaufenden Berichtssaison haben viele Unternehmen die Erwartungen der Analysten übertroffen, aber nicht die der Märkte“, sagte Aktienstratege Marc Decker von der Quintet Private Bank. „Ein großer Teil der positiven Entwicklung war schon eingepreist gewesen, sodass die Märkte sich weitgehend unbeeindruckt zeigten.“

Ahold Delhaize (Ahold Delhaize (Ahold)) war im ersten Quartal dank Preiserhöhungen und eines starken US-Geschäfts zwar weiter gewachsen. Zugleich belasten aber höhere Kosten die Marge des Supermarktbetreibers. Die Aktien verloren 2,3 Prozent. Schwache Halbjahreszahlen ließen zudem die Aktien des britischen Online-Händlers ASOS um fast ein Viertel abstürzen.

Nach Quartalszahlen verbuchten die Anteile der Bank ABN Amro zunächst Kursgewinne, drehten dann aber ins Minus und schlossen drei Prozent schwächer. Credit Agricole (Crédit Agricole) aber legten um gut fünf Prozent zu. Dank guter Geschäfte im Investmentbanking waren die Franzosen mit einem Gewinnsprung ins Jahr gestartet.

Die Papiere des Zugherstellers Alstom verloren nach Zahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr 2,4 Prozent. Vestas (Vestas Wind Systems A-S) indes kletterten um 3,7 Prozent hoch. Der dänische Windanlagenbauer war im ersten Quartal in die Gewinnzone zurückgekehrt.

(Quelle: finanzen.net)


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Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. Mai 2023

Bundeskanzleramt Berlin © Ulrich Stamm
Bundeskanzleramt Berlin © Ulrich Stamm

Gemeinsame Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern: Unterstützung der Kommunen, gesteuerter Zugang, beschleunigte Verfahren, verbesserte Rückführung

BERLIN.

Am 10.Mai 2023 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bei der Besprechung mit dem Bundeskanzler Olaf Scholz folgenden Beschluss für eine gemeinsame Flüchtlingspolitik von Bund und Ländern, der Unterstützung der Kommunen, den gesteuerten Zugang, beschleunigte Verfahren und eine verbesserte Rückführung gefasst:

Die Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 stellen Bund, Länder und Kommunen weiterhin vor große Herausforderungen. Dies betrifft u.a. neben Fragen der Energiepolitik auch Fragen des Umgangs mit Geflüchteten und Vertriebenen. Diese Situation ist in der Folge durch das sonstige Fluchtgeschehen noch verschärft worden.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben im April und November 2022 Verabredungen getroffen, um auf die Situation zu reagieren. Sie haben dabei insbesondere Beschlüsse zur vollständigen Registrierung und gerechten Verteilung der Geflüchteten, zur raschen Integration in Schule und Arbeit sowie zur finanziellen Unterstützung des Bundes für Länder und Kommunen im Bereich Fluchtmigration gefasst. Sie haben hinsichtlich der finanziellen Unterstützung der Länder und Kommunen durch den Bund außerdem vereinbart, Ostern 2023 über die weiteren Entwicklungen zu sprechen.

Die Verabredungen betrafen ebenso wenig wie die folgenden Beschlüsse Fragen der regelbasierten und geordneten Migration.

Im letzten Jahr ist auch die Zahl der Geflüchteten aus anderen Staaten in Deutschland deutlich angestiegen. Auch in den ersten Monaten dieses Jahres sind die Zugangszahlen aus Drittstaaten hoch. Die Zugangszahlen von Schutzsuchenden aus anderen

Staaten als der Ukraine sind 2022 gegenüber 2019 (dem letzten Jahr vor der CoronaPandemie) um ca. 50 Prozent gestiegen. Die aktuell Zuflucht suchenden Menschen kommen dabei nicht nur aus der Ukraine, sondern zunehmend aus anderen Drittstaaten. Die Asylerstanträge haben in den ersten vier Monaten des Jahres 2023 um 78,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zugenommen.

Bund, Länder und Kommunen stehen bei der Aufnahme und Versorgung der Geflüchteten weiterhin zu ihrer humanitären Verantwortung. Die Kommunen leisten derzeit Herausragendes. Sie schultern die maßgeblichen Aufgaben vor Ort und verdienen dafür höchste Anerkennung. Dazu gehört insbesondere die Verantwortung von der Aufnahme und Unterbringung bis zur Integration.

Vor allem die Kommunen stoßen jedoch sowohl mit Blick auf die vorhandenen Unterbringungskapazitäten als auch in finanzieller Hinsicht an ihre Grenzen. Die Hilferufe und Überlastungsanzeigen der Kommunen, Ehrenamtlichen und sonstigen Akteure vor Ort, die in den letzten Jahren unter schwierigen Rahmenbedingungen Großartiges geleistet haben, werden ernst genommen. Das gilt auch für die Ehrenamtlichen, die ebenfalls an ihre Grenzen stoßen.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich darüber einig, dass es zusätzlicher Maßnahmen bedarf, um die mit der Aufnahme und Begleitung Schutzsuchender einhergehenden Aufgaben auch künftig gut bewältigen zu können. Entscheidende Maßnahmen sind auf europäischer Ebene anzugehen.

Dafür setzt sich die Bundesregierung bei der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein. Andere Maßnahmen können vom Bund, den Ländern und Kommunen unmittelbar umgesetzt werden.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass zur Bewältigung der oben genannten Herausforderungen vorrangig folgende Bereiche anzugehen sind:

  • unter Wahrung der humanitären und rechtlichen Verpflichtungen Deutschlands den Zugang der Geflüchteten stärker zu steuern,
  • die Zahl und den Status der nach Deutschland gekommenen Menschen so früh wie möglich zu erfassen,
  • Verfahren zu beschleunigen und hierzu auch administrative Prozesse im Inland konsequent zu digitalisieren,
  • eine angemessene Unterbringung, Betreuung und Integration der Geflüchteten zu gewährleisten,
  • Personen, die nicht bin Deutschland bleiben können, konsequent zurückzuführen.
  • Insbesondere müssen Straftäterinnen und Straftäter zügig zurückgeführt werden.

Bund, Länder und Kommunen haben in zwei Spitzengesprächen im Bundesministerium des Innern und für Heimat hierzu erste Maßnahmen identifiziert.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder treffen folgende Vereinbarung:

1. Gemeinsame finanzielle Lastentragung

Bund, Länder und Kommunen haben in den vergangenen Jahren viele Finanzmittel aufgewendet, um im Zusammenhang mit der Fluchtmigration eine menschenwürdige Aufnahme der Schutzsuchenden zu gewährleisten.

Die Kommunen tragen die Grundlast der administrativen Behandlung des Themas von der Unterbringung bis zur Integration. Vor dem Hintergrund eines ohnehin angespannten Wohnungsmarktes stellt die angemessene Unterbringung der Geflüchteten die Kommunen vor große Herausforderungen. Sie haben gleichzeitig die Integration in die örtliche Gemeinschaft zu organisieren. Dazu gehört insbesondere die sprachliche und sonstige Eingliederung.

Die Länder haben finanzielle Aufwendungen in großer Höhe, insbesondere bei Kita und Schule sowie in den Bereichen Unterbringung, Lebensunterhalt und Integrationsleistungen. Sie halten Erstaufnahmeeinrichtungen vor und bauen diese aus.

Der Bund wendet Finanzmittel in großer Höhe auf, mit denen Länder und Kommunen unmittelbar und mittelbar entlastet werden. Der Bund wird diese finanzielle Unterstützung auch in den kommenden Jahren fortführen, insbesondere durch die Flüchtlingspauschale, die Zahlung von Bürgergeld an hilfsbedürftige Geflüchtete aus der Ukraine und an anerkannte Asylsuchende sowie durch die mietzinsfreie Überlassung von Gebäuden und Grundstücken des Bundes.

Der Bund wird für das Jahr 2023 die Flüchtlingspauschale an die Länder um eine Milliarde Euro erhöhen, damit die Länder dabei unterstützt werden, ihre Kommunen zusätzlich zu entlasten und die Digitalisierung der Ausländerbehörden zu finanzieren.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass es sich bei der Bewältigung der Fluchtmigration um eine dauerhafte Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen handelt. Vor diesem Hintergrund wollen Bund und Länder miteinander klären, wie die Finanzierung dieser Aufgabe in Zukunft geregelt werden kann. Aus Sicht der Länder bedarf es eines atmenden Systems, bei dem sich die finanzielle Unterstützung des Bundes an den Zugangszahlen der Geflüchteten orientiert. Neben einer Dynamisierung sollten aus ihrer Sicht die Elemente des sogenannten 4-Säulen-Modells enthalten sein (vollständige Erstattung der Kosten für Unterkunft und Heizung für Geflüchtete im SGB II, monatliche pro-Kopf-Pauschale, Integrationskosten, Kosten für unbegleitete Minderjährige). Aus Sicht des Bundes wurde ein atmendes System für die Unterstützung der Länder und Kommunen bereits etabliert.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden bei ihrer regulären Zusammenkunft im November 2023 über diese Frage entscheiden. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe wird diese Entscheidung vorbereiten. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden bei ihrer regulären Zusammenkunft Mitte Juni 2023 den Zwischenstand beraten.


2. Steuerung des Zugangs

Um Bund, Länder und Kommunen zu entlasten, ist die irreguläre Migration spürbar zu reduzieren.

2.1 Abschluss von Migrationspartnerschaften

Um ausreisepflichtige Personen in ihre Herkunftsländer zurückzuführen, ist es notwendig, die Kooperation mit zahlreichen Herkunftsländern zu verbessern. Die Bundesregierung wird die Gespräche mit wichtigen Herkunftsstaaten intensiviert vorantreiben, um mit ihnen bei der Rückübernahme ihrer Staatsangehörigen zu kooperieren. Dazu gehört auch der Abschluss weiterer Migrationsabkommen nach dem Vorbild des mit

der Republik Indien im Dezember 2022 abgeschlossenen Abkommens über eine umfassende Migrations- und Mobilitätspartnerschaft. Der zum 1. Februar 2023 eingesetzte Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen wird den Abschluss weiterer Migrationsabkommen vorbereiten.

Die Bundesregierung wirkt auf die Herkunftsländer ein, damit sie in Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten der EU ausgestellte sog. Laissez-Passer-Dokumente bei der Rückkehr akzeptieren. Ziel aller partnerschaftlichen Abkommen wird die Eindämmung irregulärer Migration und die Förderung regulärer Migration sein. Auch die Thematik der Personen ohne geklärte Staatsangehörigkeit wird angemessen zu bewältigen sein.

Die Bundesregierung wird bei etwaigen Bundesaufnahmeprogramme die begrenzten Kapazitäten von Ländern und Kommunen berücksichtigen und sich eng mit den Ländern abstimmen. Es erfolgt wie bisher eine frühzeitige Information der Länder.

2.2 Maßnahmen des Bundes für eine bessere Kooperation auf europäischer Ebene

Auf europäischer Ebene sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die Kontrolle und den Schutz der EU-Außengrenzen wirksamer auszugestalten. Die für die Kontrolle und Registrierung von Asylsuchenden verantwortlichen Außengrenzenstaaten müssen durch einen Solidaritätsmechanismus unterstützt werden. Ziel der Asyl- und Flüchtlingspolitik muss es bleiben, ein solidarisches Verteilungssystem zu erreichen.

Dies beinhaltet auch ein funktionierendes Dublin-Verfahren. Die Bundesregierung wird sich innerhalb der Europäischen Union weiter dafür einsetzen, dass eine verbindliche Vereinbarung zur Aufnahme Geflüchteter zwischen allen Mitgliedstaaten getroffen wird. Bund und Länder ergreifen die in ihrer Zuständigkeit liegenden Maßnahmen zur Optimierung der Aufgriffsverfahren, damit Dublin-Überstellungen innerhalb der maßgeblichen Überstellungsfrist nach der Dublin-III-Verordnung erfolgen. Zur Wahrung der Fristen nach der Dublin-III-Verordnung ist insbesondere eine frühzeitige Information des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) über Aufgriffsfälle notwendig. Der Bund hat ein optimiertes Aufgriffsverfahren für die verbesserte Zusammenarbeit der Behörden bei Bund, Ländern und Kommunen erarbeitet; die Länder werden dieses optimierte Aufgriffsverfahren zeitnah anwenden und nutzen.

Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene nachdrücklich dafür ein, dass sämtliche aktuellen Reformvorschläge zur europäischen Asyl- und Migrationspolitik (inkl. Screening, Eurodac, Asylgrenzverfahren, Sichere-Staaten-Konzepte, DublinReform, Solidaritätsmechanismus) bis Ende der Legislaturperiode des Europäischen Parlaments (Frühjahr 2024) mit diesem geeint werden.

Die Bundesregierung tritt in den laufenden Verhandlungen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) auf europäischer Ebene für verpflichtende Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen für bestimmte Personengruppen ein. Damit soll erreicht werden, dass diejenigen ein möglichst schnelles, rechtsstaatliches Asylverfahren an der Außengrenze durchlaufen, bei denen voraussichtlich eine geringe Chance auf Zuerkennung von internationalem Schutz besteht. Dazu ist für diese Geflüchteten an der Außengrenze die Identität festzustellen, die Entscheidung über Asylanträge zu treffen und sind Rückführungen unmittelbar durchzuführen.

Die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX muss gestärkt werden, um unerlaubte Einreisen zu reduzieren.

2.3 Maßnahmen für einen besseren Schutz der Grenzen

Die Zuständigkeit für den Schutz einer EU- bzw. Schengen-Außengrenze liegt bei dem jeweiligen EU- bzw. Schengen-Mitgliedstaat. Deutschland wird sich auch weiter mit Einsatzkräften von Bund und Ländern an der Unterstützung der besonders betroffenen Außengrenzenstaaten beteiligen. Der Bund unterstützt zudem den bereits weit fortgeschrittenen Aufbau EU-weiter elektronischer Registrierungssysteme, um Einreisen und Ausreisen systematisch registrieren zu können.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterstützen den Aufruf des Europäischen Rates an die Europäische Kommission vom 9. Februar 2023, unverzüglich umfangreiche Finanzmittel und Ressourcen der EU zu mobilisieren, um die Mitgliedstaaten beim Ausbau von Grenzschutzkapazitäten und Grenzschutzinfrastruktur, Mitteln für die Überwachung und Ausrüstung zu unterstützen.

Der Bund führt wie bisher grenzpolizeiliche Maßnahmen auch an den deutschen Schengen-Binnengrenzen durch und orientiert sich dabei an der Lageentwicklung im Bereich der irregulären Migration an den jeweiligen Grenzabschnitten zu den Anrainerstaaten.

Die vorübergehenden Grenzkontrollen zu Österreich wurden verlängert. Aufgrund der derzeitigen Dynamik des Migrationsgeschehens wird die Schleierfahndung an allen deutschen Binnengrenzen vorgenommen und lageabhängig intensiviert. Mit der Schweiz wurde ein Aktionsplan vereinbart.

Außerdem hat die Bundesregierung gemeinsam mit anderen erfolgreich darauf hingewirkt, dass Serbien seine Visa-Praxis ändert. Der Bund hat in den letzten Jahren zudem verstärkt in den Schutz von EU-Außengrenzen und in die Bekämpfung von Fluchtursachen investiert. Lageabhängig wird der Bund das im Verhältnis zu Österreich bestehende Grenzsicherungskonzept auch an anderen Binnengrenzen Deutschlands nach Konsultation mit den betreffenden Ländern der Bundesrepublik Deutschland etablieren.


3. Verteilung und Registrierung von neuankommenden Geflüchteten

Der Bund wird im Rahmen eines kohärenten Ansatzes die ihm rechtlich, wirtschaftlich und diplomatisch zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um die Möglichkeiten zur freiwilligen Rückkehr und zu Rückführungen für Länder und Kommunen umfassend zu verbessern.

Das bedeutet auch, dass die Überstellung erheblich straffälliger Ausländer in ihre Herkunftsländer mit Abschiebestopp nicht per se ausgeschlossen werden soll.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten es für wichtig, die freiwillige Ausreise zu fördern. Der Bund wird bei der staatlichen Förderung der Rückkehr die nationalen und europäischen Fördermaßnahmen entlang der Rückkehrkette zielgruppen- und bedarfsgerecht fortentwickeln und ausbauen.


4. Beschleunigung und Digitalisierung von Verfahren

4.1 Entlastung durch einfachere Verfahren und Digitalisierung

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ausländerbehörden vor Ort leisten einen unschätzbaren Beitrag für das Funktionieren unseres Rechtsstaats. Sie sind aufgrund der aktuellen Migrationslage, aber auch in Anbetracht ihrer Verantwortung für die Umsetzung zahlreicher zentraler aufenthaltsrechtlicher Neuerungen des Gesetzgebers, außerordentlich gefordert. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, die Ausländerbehörden in ihrer Leistungsfähigkeit deutlich zu stärken.

Dazu gehören Entlastungen durch Änderungen im Aufenthaltsrecht wie insbesondere in der Mitwirkung im Visumsverfahren und bei der Geltungsdauer von Aufenthaltserlaubnissen. Wichtig ist auch, dass bei künftigen Rechtsänderungen Praktikerinnen und Praktiker aus Kommunen und Ländern frühzeitig einbezogen werden.

Weitere Entlastungen sollen zügig durch Digitalisierung erreicht werden. Die Länder werden im kommunalen Bereich umgehend auf eine komplette Digitalisierung sämtlicher einschlägiger Verwaltungsverfahren hinwirken, wo dies noch nicht geschehen ist.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bekräftigen in diesem Zusammenhang ihren Beschluss vom 2. November 2022. Sie eint das Ziel, wo immer möglich Online-Zugangswege zu schaffen, alle Arbeitsprozesse der beteiligten Behörden und Einrichtungen so schnell wie möglich und so umfassend wie möglich zu automatisieren, den Datenaustausch medienbruchfrei und die Speicherung und Weiterverarbeitung von Daten in einheitlichen Standards umzusetzen.

Sie nehmen in Aussicht, zu den konkreten Umsetzungsschritten bei ihrer regulären Zusammenkunft Mitte Juni 2023 zu entscheiden. Dazu gehört unter anderem:

  • Die vollständige Überführung der lokalen Ausländerdateien innerhalb einer im Juni festzulegenden Frist in das Ausländerzentralregister (AZR),
  • die zeitnahe, fehlerfreie und vollständige Datenübermittlung an das AZR sowie die regelmäßige Prüfung und Aktualisierung der Daten,
  • der Datenabgleich zwischen dem AZR und den lokalen Datenbeständen und der daraus folgenden Korrekturen,
  • hierzu eine elektronische Akte bis zu einer im Juni festzulegenden Frist einzuführen und zu nutzen,
  • alle relevanten Informationen im oder über das AZR speichern und abrufen zu können, auch aus den Bereichen Integration, Arbeitsmarktzugang und soziale Leistungen,
  • der weitere Ausbau des AZR, um als zentraler Speicherort und zentrale Drehscheibe für Daten der beteiligten Behörden und Einrichtungen zu dienen,
  • zwecks Vereinfachung und Erleichterung der qualitativen Fortentwicklung die Nutzung der eingeführten Standards zum Datenaustausch von allen Beteiligten und
  • dass bis zu einer im Juni festzusetzenden Frist verpflichtend der elektronische Austausch von Nachrichten und Daten unter Nutzung des etablierten Datenaustauschformats erfolgt.

    Darüber hinaus wird im Juni entschieden, wie den Kommunen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) OZG-Services für das Ausländerwesen zur Verfügung gestellt werden können.

    Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich darüber einig, dass alle Verfahrensbeteiligten (z.B. BAMF, Verwaltungsgerichte, Ausländer- und Sozialbehörden) personell und organisatorisch so aufgestellt sein müssen, dass die hohen Zahlen asylverfahrens-, aufenthalts- und leistungsrechtlicher Einzelfälle angemessen bewältigt werden können.

4.2 Beschleunigung der Asylverfahren in den Kommunen und im BAMF

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten insbesondere zügige Registrierungen und eine anschließende schnelle Zuführung der Asylsuchenden zum BAMF für notwendig und streben eine Asylantragstellung binnen zwei Wochen und eine Anhörung beim BAMF binnen vier Wochen an; die Länder gewährleisten eine Mindestverweildauer der Asylantragstellerinnen und -antragsteller in der Erstaufnahmeeinrichtung innerhalb dieser Fristen.

Sie sind sich darüber einig, dass für Staatsangehörige aus Staaten, die eine EUBeitrittsperspektive besitzen, die Asylverfahren beschleunigt durchgeführt werden sollen (Art. 16a Abs. 3 Grundgesetz). Dies gilt insbesondere für Georgien und Moldau. Auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse ist in diesen Staaten gewährleistet, dass weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Die Bundesregierung wird zeitnah einen Gesetzentwurf vorlegen.

4.3 Bessere Ausstattung der Verwaltungsgerichte für asyl- und aufenthaltsgerichtliche Verfahren

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten es für wichtig, dass die Asylgerichtsverfahren weiter beschleunigt werden.
Der Bund hat daher mit dem zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen, die durch eine bundesweite Vereinheitlichung der asylgerichtlichen Rechtsprechung und durch prozessuale Erleichterungen die Dauer der Gerichtsverfahren verkürzen und die Verwaltungsgerichte entlasten werden.

Neben diesen gesetzgeberischen Maßnahmen ist eine hinreichende personelle Ausstattung der Verwaltungsgerichte erforderlich. In den Jahren 2017 bis 2021 haben die Länder im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Bereich rund 2.700 Stellen neu geschaffen. Hiervon haben auch die Verwaltungsgerichte profitiert.

Die Länder werden weiterhin sicherstellen, dass die für die Asylstreitigkeiten zuständigen Verwaltungsgerichte organisatorisch und personell in der Lage sind, die anhängigen Verfahren beschleunigt bearbeiten zu können. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder streben an, dass die Verfahrensdauer bei den Gerichten deutlich reduziert wird.


5. Unterbringung, Betreuung und Integration von Geflüchteten

5.1 Unterstützung und Unterbringung

Die Kommunen haben vor dem Hintergrund eines ohnehin angespannten Wohnungsmarktes zunehmend Probleme, die Geflüchteten angemessen unterzubringen. Die Herausforderung setzt sich bei der Versorgung mit Kita- und Schulplätzen fort. Das liegt auch, aber nicht nur am Umfang der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.

Der Bund unterstützt Länder und Kommunen durch die mietfreie Überlassung von Bundesliegenschaften. Außerdem erstattet die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die Herrichtungskosten, die zur erstmaligen Unterbringung von Geflüchteten und Asylsuchenden aufgewendet worden sind.

Er wird seine Zusage zur Bereitstellung von weiteren nutzbaren Liegenschaften der BImA erfüllen. Die BImA wird dabei auch Hinweisen auf geeignete Liegenschaften von Ländern und Kommunen konsequent nachgehen. Die Länder halten Erstaufnahmekapazitäten vor und werden sie weiter bedarfsgerecht ausbauen.

5.2 Gesetzliche Änderungen zur Unterbringung von Geflüchteten

Daneben werden weitere Erleichterungen von bau- und vergaberechtlichen Regelungen sowohl für Flüchtlingsunterkünfte als auch für soziale Einrichtungen, Schulen und Kitas zeitnah umgesetzt. Die Sonderregelungen für die Flüchtlingsunterbringung (§ 246 BauGB) werden nochmals um weitere drei Jahre bis zum 31. Dezember 2027 verlängert.

Länder und Kommunen werden prüfen, wie der Vollzug der Regelungen – auch durch gegebenenfalls nötige Änderungen des jeweiligen Bauordnungsrechts – beschleunigt werden kann.

Der Bund strebt darüber hinaus Vereinfachungen und Beschleunigungen im Vergaberecht sowie eine befristete Erhöhung der Wertgrenzen zur Vergabe von Bauaufträgen im Wohnungsbau unterhalb der Schwellenwerte der Europäischen Union (EU) an. Länder und Kommunen werden prüfen, wie sie die Vergabeverfahren auf Landes- und kommunaler Ebene – auch im Hinblick und unter Nutzung der bestehenden Spielräume im europäischen Vergaberecht – beschleunigen können.

Bund und Länder streben an, die unterschiedlichen Wertgrenzen für Vergabeerleichterungen anzugleichen und dabei auf höherem Niveau zu konsolidieren.

Der Mangel an Wohnraum hat zur Folge, dass es Ländern und Kommunen immer weniger möglich ist, bei der Unterbringung der Menschen nach ihren gesetzlichen Leistungsansprüchen zu differenzieren. Nicht selten ist es notwendig, auch solche Menschen in Gemeinschaftsunterkünften mit Vollverpflegung unterzubringen, die Anspruch auf den vollen Regelsatz in Geldleistung haben.

Um die dadurch entstehende Ungleichbehandlung gegenüber anderen Leistungsbeziehern, zu beenden, streben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder eine zügige gesetzliche Regelung im SGB II und ggf. auch für das SGB XII an.

5.3 Krisenfeste Integrationsinfrastruktur für Deutschland

Deutschland braucht eine bundesweite, krisenfeste Integrationsinfrastruktur, die Integration von Anfang an ermöglicht. Der Bund wird migrationsspezifische Beratung, Erstorientierungs- und Integrationskurse des BAMF sowohl quantitativ als auch

qualitativ bedarfsgerecht ausbauen. Die Integration in den Arbeitsmarkt bleibt eine Herausforderung. Bundesgesetzlich sind bereits weitgehende Möglichkeiten zur Arbeitsaufnahme für Flüchtlinge geschaffen worden. Der Bund hat mit dem am 31. Dezember 2022 in Kraft getretenem Chancen-Aufenthaltsrechtsgesetz den Arbeitsmarktzugang für Geduldete erleichtert. Außerdem wurden mit dem Gesetz für diejenigen, die seit mehreren Jahren gut integriert sind, arbeiten und sich rechtstreu in Deutschland aufhalten, die Chancen auf einen gesicherten Aufenthaltsstatus deutlich verbessert. Die Anerkennung von Berufsqualifikationen soll vereinfacht werden.

Bund und Länder setzen sich für eine zügige und einheitliche Anerkennung von Berufs- und Bildungsabschlüssen sowie für eine Digitalisierung der Anerkennungsverfahren ein. Eine Anerkennungsberatung und Angebote zur Feststellung informeller Kompetenzen sind dabei hilfreich. Die Länder wirken auf eine ausreichende personelle und technische Ausstattung der Anerkennungsstellen hin. Länder und Kommunen werden im Hinblick auf die von ihnen vorgehaltenen Integrationsangebote Verbesserungen vornehmen.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Integrationsministerinnen und Integrationsminister von Bund und Ländern, weiter daran zu arbeiten, wie die jeweiligen integrationsbezogenen Leistungen der Länder und des Bundes so ausgestaltet werden können, dass sie im Interesse von mehr Kohärenz und Effizienz für die Phase der Erstintegration ineinandergreifen.


6. Konsequente Rückführung

6.1 Verbesserungen bei Durchsetzung der Ausreisepflicht

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass bestandskräftige Ausweisungen vollzogen werden müssen. Zur Entlastung von Ländern und Kommunen ist ein effektives Rückführungsmanagement für Personen ohne Bleiberecht von großer Bedeutung.

Um zu Verbesserungen bei der Durchsetzung vollziehbarer Ausreisepflichten zu kommen, wird die Bundesregierung die laufenden Anstrengungen intensivieren, mit den relevanten Herkunftsstaaten stabile und praxiswirksame Vereinbarungen über die Rücknahme ihrer Staatsangehörigen abzuschließen und umfassend und konsequent auf die tatsächliche Umsetzung dieser Abkommen ebenso wie der Dublin-III-Verordnung hinzuwirken.

Darüber hinaus soll die Rückkehrkooperation der Herkunftsländer und der Dublin-Vertragsstaaten durch weitere geeignete Maßnahmen verbessert werden. Um darüber hinaus die Effektivität und die Erfolgsquote insbesondere bei der Rückführung erheblich straffällig gewordener Ausländer zu erhöhen, werden die Länder die Zusammenarbeit der Ausländerbehörden und Polizeien z.B. in gemeinsamen Dienststellen forcieren, um alle polizeilichen und ausländerrechtlichen Maßnahmen auszuschöpfen.

Für Straftäterinnen und Straftäter sowie Gefährderinnen und Gefährder in Haft soll das länderübergreifende Rückführungsmanagement gestärkt werden, damit das Auseinanderfallen örtlicher Zuständigkeiten in Justizvollzug und Aufenthaltsrecht die Ausweisung und Abschiebung nicht beeinträchtigt. Dazu werden die Kräfte in den Ländern gebündelt.

Um Fragen bei polizeilichen Aufgriffen von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen auch durch die Bundespolizei – sowie in Eilrechtsschutzverfahren jederzeit zügig klären zu können, stellen Bund und Länder eine durchgängige Erreichbarkeit der jeweils zuständigen Behörden sicher.

Die Länder werden weiterhin Abschiebungshaftplätze in ausreichender Zahl einrichten und vorhalten.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder betonen die Bedeutung der Informationsweitergabe von Justizbehörden an Ausländerbehörden und BAMF sowie weitere betroffene Bundes- und Landesbehörden. Die Länder werden prüfen, ob Anpassungen der Mitteilungsverfahren notwendig sind.

Der Bund wird gesetzlich sicherstellen, dass die Mitteilungen der Justizbehörden an die Ausländerbehörden und das BAMF und gegebenenfalls weitere betroffene Bundesund Landesbehörden im Zusammenhang mit Strafverfahren erfolgen. Als ein zusätzliches Instrument sollen gemeinsame Fallkonferenzen mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat zu schwierigen Abschiebefällen etabliert werden.

6.2 Maßnahmen zur Verbesserung der Rückkehr

Die weiterhin hohe Anzahl an Personen, die keinen Schutz in der Bundesrepublik Deutschland beanspruchen können und bei denen rechtsstaatlich festgestellt worden ist, dass sie Deutschland wieder verlassen müssen, stellt den Bund, die Länder und die Kommunen vor hohe Herausforderungen.

Bund, Länder und Kommunen werden ihre Anstrengungen zur freiwilligen Rückkehr und zu Rückführungen nicht-bleibeberechtigter Ausländerinnen und Ausländer intensivieren. Dies sichert auch die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Aufnahme von schutzbedürftigen Flüchtlingen.

Dazu gehört insbesondere die Klärung der Identität mit Beginn des Asylverfahrens, wobei alle Behörden noch enger als bisher zusammenarbeiten und etwaige rechtliche Hürden beseitigt werden müssen. Die Beschaffung von Passersatzpapieren wird zum rechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt eingeleitet.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass gesetzliche Regelungen, die Abschiebungsmaßnahmen verhindern oder zumindest erschweren, anzupassen sind. Dazu gehört, dass Fortdauer und Anordnung von Abschiebungshaft unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen möglich sein sollen, auch bei Folgeanträgen.

Der Verstoß gegen Einreise und Aufenthaltsverbote werden als eigenständiger Haftgrund außerhalb der Fluchtgefahr geregelt und es wird ein behördliches Beschwerderecht eingeführt für den Fall der Ablehnung des Abschiebungshaftantrags. Die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams soll im Einklang mit dem verfassungs- und europarechtlichen Rahmen von derzeit zehn auf 28 Tage verlängert werden. Den Behörden soll es erleichtert werden, auch andere Räumlichkeiten als das Zimmer des Betroffenen in einer Gemeinschaftsunterkunft betreten zu können.

Die Zuständigkeit für richterliche Anordnungen von Durchsuchungen im Zusammenhang mit Abschiebungen soll bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegen; dies wird gesetzlich klargestellt. Es soll außerdem gesetzlich klargestellt werden, dass Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote keine aufschiebende Wirkung haben. Wohnsitzauflagen und räumliche Beschränkungen sollen künftig von Gesetzes wegen sofort vollziehbar sein.

Die Fälle, in denen Staatsanwaltschaften zu beteiligen sind, sollen reduziert werden. Das frühzeitige Auslesen von Mobiltelefonen zur Identitätsklärung einer Person soll auch weiterhin ermöglicht werden; der Bund wird den Anpassungsbedarf prüfen, der sich aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt.

Der Bund wird im Rahmen eines kohärenten Ansatzes die ihm rechtlich, wirtschaftlich und diplomatisch zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um die Möglichkeiten zur freiwilligen Rückkehr und zu Rückführungen für Länder und Kommunen umfassend zu verbessern.

Das bedeutet auch, dass die Überstellung erheblich straffälliger Ausländer in ihre Herkunftsländer mit Abschiebestopp nicht per se ausgeschlossen werden soll.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten es für wichtig, die freiwillige Ausreise zu fördern. Der Bund wird bei der staatlichen Förderung der Rückkehr die nationalen und europäischen Fördermaßnahmen entlang der Rückkehrkette zielgruppen- und bedarfsgerecht fortentwickeln und ausbauen.


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Fotoausstellung in der GAF: Ralf Mohr hielt die vergänglichen Momente des Tanzes in seinen Bildern fest

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Fotograf Ralf Mohrs zeigt seine Ballettbilder in der GaF

Die Kunst des Tanzes hat der hannoversche Fotograf Ralf Mohr sehr sensibel mit seiner Kamera eingefangen. Er begleitete das Staatsballett der hannoverschen Oper fotografisch und dokumentierte dabei auch die Arbeit des Choreographen Marco Goecke, der immer mit dem waagerecht unter die Augen gehaltene Notizbuch die Bewegungsabläufe seiner Tänzerinnen und Tänzer beobachtete. Mit seinen Tanzfotos ist Ralf Mohr nun in der Galerie für Fotografie (GAF) in der Südstädter Eisfabrik an der Seilerstraße zu Gast.

Fotograf Mohrs widmet sich bereits seit vielen Jahren der Tanzfotografie. Doch für die Bilderschau in der GAF wartete eine besondere Aufgabe auf ihn. Schließlich ist das Konzept der Fotogalerie der Reportagefotografie verpflichtet. So musste Mohrs sein fotografisches Tun erweitern und zum Reporter werden. Er fing Szenen vom harten Training der Tänzerinnen und Tänzer ebenso ein wie Momente vor der Premiere hinter der Bühne, das Glücksgefühl nach dem Applaus.

Zur Vernissage am heutigen Abend (10. Mai) waren statt eines Rednerpultes mehrere Sessel aufgebaut.  Galerieleiter Rolf Nobel hatte neben den Fotografen Mohrs den Leiter Ballett des Opernhauses Christian Blossfeld und die Tänzerin Michèle Stéphanie Seydoux eingeladen, plauderte mit ihnen über die harte künstlerische Arbeit.

Die Ballett-Bilder von Ralf Mohrs sind bis zum 11. Juni 2023 in der GAF – Galerie für Fotografie, Eisfabrik I Seilerstraße 15d, Hannover 30171 zu sehen. Die Galerie ist donnerstags bis sonntags von 12 – 18 Uhr geöffnet.

After-Work Renntag der Sparkasse Hannover am 12.Mai 2023

Auf der Neuen Bult © Ulrich Stamm
Auf der Neuen Bult © Ulrich Stamm

LANGENHAGEN/HANNOVER.

Am Freitag, dem 12. Mai 2023, findet der nächste Renntag auf der Rennbahn Neue Bult statt. Der Hannoversche Rennverein e. V. und die Sparkasse Hannover laden alle Besucher herzlich zum After-Work-Renntag der Sparkasse Hannover ein, um gemeinsam das bevorstehende Wochenende einzuläuten.

Acht spannende Rennen und erfrischende Getränke werden dazu beitragen, den Stress der langen Arbeitswoche abzubauen. Außerdem können Sie das vielfältige gastronomische Angebot genießen, das Kinderland besuchen und die eleganten englischen Vollblüter im Hauptereignis bestaunen.

Im Mittelpunkt des Renntages steht das vierte Rennen, der Große Preis der Sparkasse Hannover, ein Listenrennen für dreijährige Stuten über 2200 Meter, dotiert mit 25.000 Euro. In diesem Rennen treten sieben vielversprechende Stuten an, die um ein Ticket für das deutsche Stutenderby, den Preis der Diana, kämpfen.

Dieses Rennen wird im August in Düsseldorf ausgetragen und gilt als das wichtigste Rennen dieser Altersklasse für Stuten. Nur die Siegerin des Großen Preises der Sparkasse Hannover erhält automatisch einen sicheren Startplatz für den Preis der Diana. Die am höchsten eingeschätzte Stute ist Colonia Victoria aus dem Stall von Henk Grewe, die bereits in Frankreich erfolgreich war und im Preis der Winterkönigin, dem wichtigsten Rennen für zweijährige Stuten, einen starken fünften Platz belegte.

Lukas Delozier wird sie reiten, der in diesem Jahr bereits mehrere bessere Aufgaben erfolgreich absolviert hat. Eine weitere Anwärterin ist June aus dem Stall von Peter Schiergen, die in ihrem einzigen Rennen souverän gewann und noch nicht alle Karten aufgedeckt hat. Sie wird von Deutschlands erfolgreichster Amazone Sibylle Vogt geritten. Markus Klugs Dalvida gewann Ende des vergangenen Jahres in Dresden ein Rennen, das schon viele gute Pferde hervorgebracht hat, und wird ebenfalls zu den Favoriten gehören. Der mehrfache Championjockey Andrasch Starke wird die Stute reiten.

Neben diesem Highlight erwartet die Besucher der Neue Bult auch ein Ausgleich II, dotiert mit 11.500 Euro, als fünftes Rennen um 18:35 Uhr. In der DocBee-Trophy gibt es eine Viererwette, bei der ein Jackpot von 11.486,17 Euro und eine garantierte Gewinnauszahlung von 25.000 Euro ausgeschüttet werden.

Dreijährige und ältere Pferde treten in diesem Rennen über 1750 Meter an, darunter Bohumil Nedorosteks Rufolo, der im letzten Jahr vier Siege erzielen konnte. Darüber hinaus gibt es weitere Rennen für den Derbyjahrgang sowie erstklassigen Basissport, eine Kinder-Tombola und eine Wettnietenverlosung.

Der Einlass beginnt um 15:30 Uhr. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Hannoverschen Rennvereins.


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Ulrich Stamm – Professionelle Fotografie für Business | Presse | Privat

Hannover Nachrichten vom 10.Mai 2023

Kunstsommer Hannover 2023 - Screenshot © kunstsommer-hannover.de / Martina Glomb, HSH
Kunstsommer Hannover 2023 - Screenshot © kunstsommer-hannover.de / Martina Glomb, HSH

HANNOVER.

KunstSommer 2023 – jetzt anmelden für Sommerakademie vom 10. bis 14. Juli

Ein fester Programmpunkt in der ersten vollen Woche der Sommerferien ist bereits seit 2010 der KunstSommer. In diesem Jahr findet die Sommerakademie vom 10. bis zum 14. Juli statt. Angesprochen sind Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren, die ihren kreativen Ideen mehr Raum und Zeit zum Gestalten, Experimentieren, Forschen, Reflektieren und Präsentieren geben möchten. Zur Wahl stehen sechs kostenfreie Workshops aus den Bereichen Mode, Architektur und Produktdesign, Kunst und Medien, Zeichenkunst sowie Tanz. Anmeldung und mehr Informationen unter kunstsommer-hannover.de.

Professionelle Unterstützung und Feedback beim Umsetzen der eigenen Ideen geben Hochschuldozent*innen, Künstler*innen und weitere Expert*innen, die auch Fragen zum Berufsalltag verschiedener Kreativberufe und zur Studienfachwahl beantworten.

Anregungen und Inspirationen bekommen die Jugendlichen zudem in den Ausstellungen der am Projekt beteiligten Kunsthäuser und Workshop-Orte: Kunstverein Hannover, Sprengel Museum Hannover, Museum Wilhelm Busch, Museum August Kestner, Landesmuseum Hannover, Kestner Gesellschaft Hannover und der Architektenkammer.

Der KunstSommer findet in diesem Jahr bereits zum 13. Mal statt und wird von der Landeshauptstadt Hannover, Stadtteilkultur, kulturelle Kinder- und Jugendbildung, in Kooperation mit den oben genannten Kulturinstitutionen veranstaltet. Förderer sind die Dr. med. Helene-Marie Fastje-Stiftung, die Klosterkammer Hannover und die Hannoversche VolksbankStiftung und die Stadtteilkultur, kulturelle Kinder- und Jugendbildung.


Sozialausschuss tagt öffentlich

Der Sozialausschuss tagt am Montag (15. Mai) um 15 Uhr im Ratssaal des Neuen Rathauses, in öffentlicher Sitzung.

Die vollständige Tagesordnung steht im Internet unter www.ratsinfo-hannover.de.


Städtische Galerie KUBUS zeigt KUBUS KOOPERATIV – NEUES AUS HANNOVERSCHEN ATELIERS 2023 ZEICHNUNG allover

In der Städtischen Galerie KUBUS, Theodor-Lessing-Platz 2, ist vom 13. Mai bis zum 18. Juni die Ausstellung KUBUS KOOPERATIV NEUES AUS HANNOVERSCHEN ATELIERS 2023 ZEICHNUNG allover zu sehen. Die Eröffnung findet statt am Freitag, den 12. Mai, um 19 Uhr. Zur Begrüßung und Einführung sprechen Dagmar Brand, Kuratorin Weiße Halle Eisfabrik, und Anne Prenzler, Leiterin Städtische Galerie KUBUS.

In der Ausstellungsreihe NEUES AUS HANNOVERSCHEN ATELIERS präsentiert Dagmar Brand seit mehr als 20 Jahren jeweils aktuelle Arbeiten hannoverscher Künstler*innen. In diesem Jahr findet die Ausstellung nun bereits zum dritten Mal in Kooperation mit der Städtischen Galerie KUBUS statt.

Alle Künstler*innen aus Hannover und der Region Hannover konnten sich bewerben mit bis zu drei Arbeiten, die nicht älter als ein Jahr sind. Die Jury bestehend aus Julienne Franke (Städtische Galerie Lehrte), Nora Brünger (Freie Kuratorin), Birte Heier (Kunstverein Langenhagen) sowie Anne Prenzler (Städtische Galerie KUBUS) und Dagmar Brand (Weiße Halle Eisfabrik) hat aus mehr als 130 Bewerbungen 20 Positionen ausgewählt:

CONSTANZE BÖHM, GRUPPE STUMPF, HELMUT HENNIG, KATHRIN JOBCZYK, ANTJE KOOS, ANTON KRÜGER, JÁNOS NÁDASDY, ULLA NENTWIG, NOMDEPLUM, SABINE MÜLLER, CARLOTTA OPPERMANN, NICO PACHALI, SOPHIE PAPE, INGE MARION PETERSEN, CONSTANZE PRELLE, CHRISTIAN RIEBE, NIKOLA SARIC, LEA SCHÜRMANN, TUGBA SIMSEK, JOCHEN WEISE.

Dieses Mal steht das Thema Zeichnungen im Zentrum: Werke, die zeichnerisch angelegt sind oder die vom Medium der Zeichnung/der Linie ausgehend argumentieren und andere Ausdruckformen nutzen, auch Bodenarbeiten oder andere Medien sind zu sehen. Interaktive Zeichenboxen, dreidimensionale Raumzeichnungen, narrative Ansätze, konzeptionelle Arbeiten, ebenso wie dezidierte Zeichnungen.

Weitere Termine:

sonnTALK
Sonntags, 14 bis 15 Uhr
Wir laden ein zum Sprechen, Nachdenken, Reflektieren, Fragen, Sagen, Bemerken, Zweifeln, Freuen und Schweigen über Kunst mit den Künstler*innen der Ausstellung.

KUBUS ART LAB Kunstvermittlung für Schulklassen
Anmeldung bei Constanze Böhm unter: kubus.artlab@posteo.de.

STÄDTISCHE GALERIE KUBUS
Theodor-Lessing-Platz 2
30159 Hannover
Tel 0511-168-45790
KUBUS@Hannover-Stadt.de
kubus-hannover.de
Öffnungszeiten Dienstag bis Sonntag 11 bis 18 Uhr


Jugend Ferien-Service – 60 Jahre Sommercamp Otterndorf – Tag der offenen Tür zum Jubiläum

Das Sommercamp Otterndorf – die Ferieneinrichtung der Landeshauptstadt Hannover (LHH) – feiert in diesem Jahr ihr 60-jähriges Jubiläum. 1963 wurde erstmals hinter dem Elbdeich ein provisorisches Ferienlager für 250 Kinder aufgebaut. Bis heute haben hier mehr als 390.000 Kinder ihre Ferien verlebt. Seit der Eröffnung hat sich viel verändert und aus dem Provisorium ist eine moderne Ferien- und Freizeiteinrichtung geworden. Dem ursprünglichen Gedanken, Kindern und Jugendlichen naturverbundene Ferien anzubieten, ist die LHH als Betreiberin des Sommercamps aber immer treu geblieben.

„Auch heute hat das Sommercamp Otterndorf nichts von seiner Bedeutung für die Kinder- und Jugendarbeit der Landeshauptstadt Hannover verloren. Für die Stadt ist es weiterhin besonders wichtig, Ferien- und Freizeitangebote auch für jene Kinder zu schaffen, die sich aus unterschiedlichen Gründen sonst keine Ferien leisten können. Insbesondere nach zwei schweren Pandemiejahren gibt es einen großen Nachholbedarf für die jungen Gäste“, betont Bildungs-, Jugend- und Familiendezernentin Rita Maria Rzyski.

Zum Anlass des diesjährigen Jubiläums veranstaltet das Sommercamp am 10. Juni (Sonnabend) einen Tag der offenen Tür. Hier ist jede*r willkommen und eingeladen, das Sommercamp zu erkunden. Die Veranstaltung startet um 14 Uhr mit zahlreichen Kinderaktionen, Rundgängen, Musik und vielem mehr. Auch für das leibliche Wohl wird gesorgt.

Zum Abschluss der Veranstaltung gibt es eine Aftershowparty mit einem Konzert der Band „Return“ und einer Live DJ Session. Die Party steigt ab 20 Uhr in der Mehrzweckhalle des Camps, der Eintritt ist frei.

Das Konzept Sommercamp Otterndorf

Das Sommercamp bietet seit Jahren unterschiedlichste Programme an: Neben Ferienfreizeiten, internationalen Begegnungen und integrativen Freizeiten für Menschen mit Behinderungen stehen auch Themenfreizeiten unter anderem zu Umweltschutzthemen hoch im Kurs. Diese Mischung eröffnet allen Kindern und Jugendlichen ganz besondere Ferienerlebnisse.

Noch heute wird in Zelten gelebt, wenn diese auch mittlerweile Holzfußböden und Matratzen bekommen haben. Viele weitere Modernisierungsmaßnahmen wurden in den vergangenen Jahren umgesetzt, wie die Sanierung der Sanitäranlagen, der Bau der Bodenfilteranlage oder die Erneuerung der Spundwand. Bei allen Projekten wurde darauf geachtet, den ursprünglichen Charakter des Camps nicht zu verlieren.

Auch das pädagogische Konzept der Einrichtung ist heute immer noch so wichtig und aktuell wie vor 60 Jahren. Die Verknüpfung von Erholung und Erlebnispädagogik ermöglicht den Kindern und Jugendlichen ganz neue Erfahrungen, um ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen außerhalb des Alltags weiterzuentwickeln. Ganz nebenbei werden wichtige Schlüsselqualifikationen im Camp-Alltag vorgelebt und vermittelt. Soziales Lernen und die Gemeinschaft prägen jeden Aufenthalt und die gemeinsame Gestaltung des Alltags mit Rechten und Pflichten – wie der Küchendienst – sind Teil jeder Freizeit. Außerdem gestalten die Teilnehmenden das Ferienprogramm mit. Dabei helfen die zahlreichen Freizeitangebote des Camps. Der große Wassersportsee ist die Hauptattraktion der Einrichtung. Ob Baden, Segeln, Tretbootfahren, Rudern oder einfach nur in der Sonne chillen, hier ist für jede*n etwas dabei. Aber auch die Stadt Otterndorf, das Ausflugsgebiet See Achterndiek oder die Stadt Cuxhaven locken mit zahlreichen Angeboten.

Hilfe für Geflüchtete und ehrenamtliches Engagement

Im Jahr 2015 wurden im Camp mehrere Hundert Flüchtlinge aufgenommen, als die Einrichtung zur Notaufnahmestätte des Landes wurde. Gemeinsam mit den Johannitern und der Unterstützung der Stadt Otterndorf wurden über drei Monate viele Menschen willkommen geheißen und versorgt.

Ein sehr aktiver Förderverein unterstützt die Einrichtung seit 31 Jahren. Neben zahlreichen Sachspenden erfolgt die Unterstützung insbesondere durch praktische Mithilfe. „Die ehrenamtlichen Helfer*innen sind für die Einrichtung unverzichtbar. Von diesem Einsatz lebt das Camp. Ich bedanke mich bei allen Ehrenamtlichen für ihre unermüdliche Arbeit“, so Rzyski. Viele Familien sind der Einrichtung schon seit mehreren Generationen treu.

Der ökologische Umbau des Camps wird durch die Sommerlager Otterndorf Energie GmbH gefördert, die unter anderem das Windrad und eine Fotovoltaikanlage im Camp betreibt. Auch mit der Stadt Otterndorf gibt es eine hervorragende und langjährige Zusammenarbeit.

Wer Lust auf einen Urlaub in der Einrichtung hat, sollte schnell buchen, da im Sommer nur noch wenige Restplätze zur Verfügung stehen.


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Entspannt einkaufen bei den 23. Hannoverschen Pflanzentagen im Stadtpark

Besucher bei den Hannoverschen Pflanzentagen © LHH
Besucher bei den Hannoverschen Pflanzentagen © LHH

Am 13. und 14. Mai 2023 dreht sich im Stadtpark Hannover wieder alles um die Pflanze

HANNOVER.

Im Stadtpark am Hannover Congress Centrum (HCC) dreht sich am Muttertags-Wochenende 2023 wieder alles um die Pflanze. Am Sonnabend und Sonntag, 13. und 14. Mai, jeweils von 10 bis 17 Uhr öffnet der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün die Pforten für die 23. Auflage der „Hannoversche Pflanzentage“.

Alle Garten- und Pflanzenliebhaber*innen aus der Region Hannover und darüber hinaus können sich auf ein großes und vielfältiges Pflanzensortiment und auf zahlreiche Inspirationen freuen: Insgesamt 90 Gärtnereien und Fachbetriebe aus ganz Deutschland bieten ihre Raritäten und Spezialitäten zum Kauf an. Im Angebot sind unter anderem historische Duft- und Kletterrosen, Clematis, seltene Zwiebelgewächse, tropische Nutz- und Zierpflanzen, Kakteen, Bonsais, Wasserpflanzen, Orchideen und Stauden für Sonne und Schatten. Diverse Gartengeräte, nützliche Werkzeuge und Neuheiten für das Gemüsebeet runden das Angebot ab.

Stelldichein mit Fachleuten und Stammgästen

Verschiedene Fachvereine und -verbände, Pflanzenliebhaber*innen-Gesellschaften und Freundeskreise bereichern die Veranstaltung mit ihren speziellen Pflanzenangeboten, aber vor allem auch mit fundiertem Fachwissen und Informationen. In diesem Jahr sind unter anderem die Deutsche Kakteengesellschaft, die Gesellschaft der Staudenfreunde, der BUND Region Hannover und der NABU auf dem Gelände vertreten.

Die „Hannoverschen Pflanzentage“ haben schon lange ihr besonderes Publikum und ihre Stammgäste. Das sind die Pflanzensammler*innen und Blütenfreund*innen, aber auch die Liebhaber*innen von exotischen Pflanzen, die Gemüsegärtner*innen und die Gehölzfreund*innen, die sich jedes Jahr etwas für Ihren Garten, ihre Terrasse oder den Balkon suchen und sich von dem vielfältigen Angebot inspirieren lassen.

Entspannter Zugang mit Onlinetickets 

Der Eintritt zu den „23. Hannoverschen Pflanzentagen“ beträgt 5 Euro je Veranstaltungstag. Für Kinder bis einschließlich 14 Jahre und für Schwerbehinderte (mit einem „B“ im Ausweis) und ihre Begleitperson ist der Eintritt frei.

Auch in diesem Jahr gibt es einen Onlineticketverkauf, der bereits am 31. März gestartet ist: Unter www.hannover.de/pflanzentage können Interessierte mit wenigen Klicks auf einem externen Portal ganz einfach schon vor der Veranstaltung die Eintrittskarten erwerben. Das sorgt für einen entspannten Zugang zur Veranstaltung und für kürzere Wartezeiten an den Eingängen. Ein Online-Vorverkauf ist noch bis zum Sonntagmittag, 14. Mai, möglich.

Vermeidung von Plastiktüten

Seit einigen Jahren achtet der Fachbereich darauf, die Veranstaltung auch unter Nachhaltigkeitsaspekten durchzuführen und zum Beispiel den Gebrauch von Plastiktüten für den Pflanzentransport möglichst zu vermeiden. Dazu werden alle Aussteller*innen dazu aufgefordert, ihre Plastiktaschen nicht mehr kostenfrei abzugeben. Die Besucher*innen wiederum werden darum gebeten, für ihren Einkauf die Taschen und Tüten selbst mitzubringen.

Darüber hinaus gibt es eine besonders gestaltete große „Pflanzentage-Tasche“ aus recyclefähigen Materialien, die innen mit einem Schutz gegen Durchnässung versehen ist. Die Tasche kann für 4 Euro am Stand der Pflanzenaufbewahrung erworben werden.

Im Stadtpark sind das Mitführen von Hunden sowie das Mitführen und Benutzen von Fahrrädern nicht gestattet. Weitere Informationen zu den „Hannoverschen Pflanzentagen“, wie zum Beispiel einen Geländeplan und ein Verzeichnis mit allen Aussteller*innen, sind im Internet unter www.hannover.de/pflanzentage zu finden.


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